Frage an Versicherungsvertreter, jemand hier?

Hallo,

angenommen, jemand (A) verursacht einen Haftpflichtschaden und meldet diesen seiner Versicherung.

Der Geschädigte (B) musste zwischenzeitig die Beschädigung beheben lassen und musste demzufolge auch erstmal die Kosten tragen (schließlich war er der Auftraggeber für die Reparatur).

Darf der Geschädigte (B) eine sofortige Kostenerstattung von dem Kostenverursacher (A) fordern, oder muss B warten, bis sich die Haftpflichtversicherung von A meldet und das Geld zahlt?

Rein aus dem Bauch heraus denke ich, dass B sein Geld sofort bekommen müsste. A hat den Schaden verursacht und muss dafür aufkommen, egal ob und wann seine Versicherung ihm das Geld zurückerstattet. Es ist ja A seine Versicherung und somit hat B doch mit der Versicherung nichts zu tun, da er ja seinen Schaden von A und nicht von der Versicherung bezahlt haben möchte.

Wie sieht es aber richtig aus? Ist mein Bauchgefühl richtig, oder falsch?

Danke für die Antworten!

LG
Birgit

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Ich bin zwar kein Versicherungsvertreter, aber ich glaube nicht, dass ein Unfallbeteiligter dazu gezwungen werden kann, einen Schaden für eine Versicherung "vorzuschießen". Schließlich bin ich ja versichert, um nicht irgendwelche Haftungen übernehmen zu müssen. Es kann schließlich nicht angehen, dass ich evtl. einen Kredit aufnehmen müsste, weil die Versicherung "nicht schnell genug" zahlt, nach Meinung des Unfall"gegners".

Aber du hast doch sicherlich die Versicherung des anderen Unfallbeteiligten und die Versichertennummer, ruf doch mal bei der Versicherung an und frag nach, wann der Schaden reguliert wird bzw. woran es noch hakt.

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Nein, der Geschädigte hat keine Daten der Versicherung. Es steht ja noch nicht mal fest, ob die Versicherung den Schaden überhaupt übernehmen würde. Ist wohl eine Auslegungssache jeder Haftpflichtversicherung.

Und wer keine Versicherung hat, muss für den Schaden ja auch allein aufkommen. Deshalb denke ich, kann doch dem Geschädigten kein Strick daraus gedreht werden, ob und wann eine Versicherung zahlt.
Der einzige Ansprechpartner ist der Schadensverursacher. Und ob und wann er den Schaden seiner Versicherung mitteilt ist doch nicht Sache des Geschädigten, oder? Der Geschädigte möchte einfach nur sein Geld zurück - ist er doch kein zinsloses Kreditunternehmen...;-)

LG
Birgit

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Hallo Birgit,

ich glaube, Dein Bauchgefühl täuscht. Bin zwar auch kein Versicherungsvertreter, aber habe schon beide Fälle erlebt, d.h. ich war schon Verursacherin und Geschädigte. In beiden Fällen hat die Versicherung den
Betrag direkt an den Geschädigten überwiesen.

Bei mir waren es in beiden Fällen nur Lappalien (ca. 150 Euro), da ging das ganz fix. Könnte mir vorstellen, dass die Versicherungen mehr Zeit nehmen, wenn der Betrag höher ist#kratz.

LG Ally#klee

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Hallo,

wenn das wirklich stimmt, fände ich das ungerecht dem Geschädigten gegenüber. Schließlich hat er den ganzen Ärger, die ganze Lauferei und muss dann auch noch auf sein Geld warten... Und wenn die Versicherung beschließt, dass der Schaden nicht über die Haftpflicht laufen kann (weil dieser Schaden nicht abgesichert ist...), dann musste der Geschädigte so lange warten, um anschließend doch vom Verursacher das Geld zu bekommen. Warum also nicht gleich vom Verursacher das Geld erhalten und der bekommt es von seiner Versicherung zurück?

Naja, mal sehen, ob sich noch jemand aus der Branche hier meldet.

Danke für deine Antwort!
LG
Birgit

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Hi Birgit,

hm, schwer zu sagen. Aber ich hab gerade im Büro drüber gesprochen, wie ungerecht es manchmal ist:

Verursacht man einen Autounfall, meldet man das seiner Versicherung, und die Sache ist erledigt (okay, bei Teilkasko muss man für den eigenen Schaden ja eh selber aufkommen).

Ist man selber der Geschädigte, fordert die Versicherung des Verursachers 1000 Formulare etc. pp., und es dauert ewig, bis der Schaden bezahlt wird.

Da ich auch da schon beide Fälle hatte (#schein), war ich total geschockt, dass ich als Geschädigte so lange warten musste damals, bis man mir das okay für die Reparatur gegeben hat...

Mit Gerechtigkeit hat es bei Versicherungen oft nichts zu tun#schmoll.

Ich hoffe, Du kriegst noch ne kompetente Antwort von jemandem, der sich wirklich damit auskennt.

LG Ally

PS: Was macht Eugen;-)?

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Hallo Birgit,

dein Bauchgefühl ist richtig - der Geschädigte hat immer einen Anspruch gegen Schädiger direkt und kann von diesem Schadensersatz verlangen, unabhängig von einer Versicherung.

Handelt es sich um einen Autounfall, muss der Schädiger allerdings abwarten, was die Versicherung tut. Diese hat aus dem Versicherungsvertrag heraus die sogenannte "Regulierungshoheit", der Versicherungsnehmer verletzt nämlich seine Obliegenheiten aus dem Vertrag, wenn er einfach zahlt!

Das mit er "sofortigen Kostenerstattung" ist so ne Sache - fordern kann man viel, Ansprüche durchzusetzen ist eine ganz andere Geschichte und dauert oftmals sehr lang, denn die Ansprüche müssen (nach entsprechender Fristsetzung etc) ggfs gerichtlich geltend gemacht werden, im Mahnbescheidsverfahren oder im Klageverfahren.

Falls du dazu ne konkrete Frage hast, melde dich!

LG,
Claudia

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Hallo,

Danke für die Antwort.

Da kann ich meinem Bauch ja doch noch ab und an mal vertrauen;-)

Ja, dass wir evtl. das Geld einklagen müssen, damit müssen wir rechnen. Aber jetzt wissen wir wenigstens, dass wir nicht mit der Versicherung "streiten" müssen, sondern den Schädiger direkt um Kostenerstattung ansprechen können.
Der Schädiger wartet nämlich darauf, dass die Versicherung etwas macht, statt selbst aktiv zu werden.

LG
Birgit

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Hallo,

bist du Versicherungsvertreterin? Dann kannst du dir bitte mal folgende Antwort aus einem Rechts-Forum durchlesen?

"Total falsches Bauch- Gefühl.

... die Schadensabwicklung grundsätzlich zwischen dem Geschädigten und der Versicherung abläuft. Durch den Versicherungsvertrag ist das VU durch den VN (Schädiger) bevollmächtigt.
Der VN ist im Schadensfall eigentlich nur Datenlieferant. "

Und ich habe gerade mal in meine eigene HPV reingesehen und dort steht auch, dass ich die Versicherung bevollmächtige, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruchs ihr zweckmäßigerscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.

Also muss ich jetzt doch mit der Versicherung des Schadenverursachers rumstreiten? Die haben nämlich standardweise eine Ablehnung der Zahlung geschickt und ich dachte nach deiner Aussage, dass ich mich nur an den Schadenverursacher wenden muss.

LG
Birgit

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