Elterngeld Selbständig? Müssen es zurückbezahlen??

Hallo, kurze info also mein Mann ist Selbständig
und er hat vom 15.05-15.07 Elterngeld beantragt.
Er hat ein bescheid bekommen mit einer zusage für ca. 1600 euro.
Laut meinem letztem tel muss er das Gewerbe nicht abmelden sondern nur ein Schreiben zusenden das, das Gewerbe in dem Zeitraum nicht ausgeführt wird.

Jetzt kommt der Hammer, sie wollten eine Gewerbeabmeldung, daraufhin hat mein Mann eine andere Frau an der strippe. Und sie sagt es darf kein Geld eingang auf dem Konto in der Zeit stattfinden.

Ja aber er hat bis zum 15.05 gearbeitet und der Auftraggeber hat die Rechnung am 05.06 erst beglichen. Sprich laut ihrer aussage steht uns kein Geld zu und wir müssen den ersten Monat zurückbezahlen.
Und weitere Zahlungen sind gestoppt.
Das kann doch nicht wahr sein oder???

Wenn der Auftraggeber im August bezahlt hätte dann wäre es kein Problem laut ihrer aussage.

Bin gerade so wüttend, und das wo wir am sonntag in den Urlaub fahren.

Jetzt kann ich zusehen das ich aus dem Urlaub rumtel. und die scheisse kläre, denn wenn wir aus dem Urlaub kommen bekommen wir scheibar gar kein Geld mehr.

Kennt sich da jemand aus?

Das können die doch gar nicht machen oder?

Lg Olga

1

Hallo Olga,
ich beschäftige mich schon seit einiger Zeit mit dem Probelm "Elterngeld für Selbstständige", mein Freund ebenfalls selbstständig ist (er macht seinen Abschluss mittel Einnahmen-Überschuss-Rechnung - deiner auch?). Jedenfalls ist mir schon lange bekannt, dass bei Selbstständigen, die eine E/A-Rechnung machen das Zuflussprinzip gilt, d. h. wenn dein Mann während der Elterngeldmonate Mittelzufluss hat (also Geldeingänge auf dem Geschäftskonto) dann wird das aufs Elterngeld angerechnet und ihr erhaltet entsprechend weniger oder sogar nur noch den Sockelbetrag von 300 EUR (den bekommt jeder!). Habt ihr euch nicht vorher drüber informiert? Mittlerweile gibts doch via Internet sehr gute, verlässliche Informationen. Vor allem bei www.elterngeld.net finden sich gute Beiträge zum Thema Elterngeld und Selbstständigkeit. Leider hilft euch das jetzt nicht mehr weiter. Dein Mann sollte zusehen, dass er (falls noch offene Rechnungen da sind) mit den Auftraggebern bespricht, dass die noch offenen Rechnungen erst nach der EG-Zeit bezahlt werden. Für eingegange Beträge ist das leider zu spät und ihr müsst das wohl so hinnehmen.
Falls jemand anderes dazu anderweitige Informationen hat, dann immer her damit, aber ich glaube kaum, dass man da was machen kann.
Soweit ich weiß, hat ein Selbstständiger nach dem EG-Bezug sowieso immer nachzuweisen ob und wieviel Einkommen er neben dem EG hatte (wenn man sein Gewerbe nicht abgemeldet hat). Meines wissens nach wird dann der durschnittliche Gewinn berechnet und das Elterngeld dann für jeden Monat ensprechend gekürzt. Aber wie gesagt, informiere dich mal via www.elterngeld.net Da findet du genauere Informationen.
Ich wünsche euch trotz des Ärgers einen schönen, erholsamen Urlaub!

LG
Maufie

2

Hallo, ja so in etwa hat sie es mir auch erklärt.
Sprich wenn er jetzt nach dem Urlaub arbeiten geht und der Auftraggeber erst im August zahlt dann kann er das Geld bekommen.
Ist doch wirklich lächerlich das ganze oder?
Für was dann überhaupt elterngeld wenn mann es eh nicht bekommt.
Ich finde es ganz schön scheisse, ganz ehrlich.
Wir haben jetzt einmal 1600 bekommen und für April hat der Auftraggeber jetzt bezahlt spich auch nur 1500 euro. Und damit müssen wir zuzehen wir wir bis ende August auskommen.
Und das auch nur wenn er nach dem 15.07 gleich aufträge hat.
Das ist doch der Hammer!
Danke trotzdem
Lg olga

3

Hi,
ich finde auch das die Selbstständigen beim EG einerseits die Arschkarte haben, anderseits haben sie aber auch "steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten" um mehr EG zu erzielen... Das haben die abhängig Beschäftigten nicht! Und wie schon gesagt, wenn ihr euch ein bißchen besser informiert hättet, wäre euch das Problem bekannt gewesen und ihr hättet bestimmt mit dem Auftraggeber eine Lösung gefunden, dass die Zahlung nicht in die EG-Monate fällt...

Zum Geldeingang: Die 1500,00 EUR werden doch nicht komplett aufs EG angerechnet. Nur der Gewinn nach Steuern und evtl. hat dein Mann ja für den Monat auch noch Ausgaben die man gegenrechnen könnte? Was ich aber nicht verstehe ist, warum die gleich die Zahlung des EG einstellen. Ich dachte, dass wird dann nach dem EG-Bezug berechnet und man muss dann ggf. zurückzahlen? Ich würde da nochmal nachhaken! Und wie gesagt, nicht die vollen 1500,00 EUR sind gegenzurechnen sondern nur der Gewinn nach Steuern aus den 1500,00 EUR. Dann sollte euch ja noch was über bleiben.

LG
Maufie

weitere Kommentare laden
6

Könntet ihr das Geld zurücküberweisen und die Rechnung umdatieren?

Gruß

Manavgat