Steuervorauszahlung wg. Elterngeld - Einspruch

Hallo,

wir haben für 2007 nun unseren Steuerbescheid bekommen und müssen nun fast 2.900 Euro nachzahlen, da ich ein Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Das ist auch ok, darüber wußte ich Bescheid. Allerdings hat man uns nun für 2008 zu 1/4 jährlichen Vorauszahlung verdonnert. Legt man da nun Wiederspruch oder Einspruch ein? Ich weiß den Unterschied nicht wirklich. Ich denke, Erfolg damit zu haben, denn die Vorauszahlung bezieht sich ja auf die hohe Nachzahlung aus dem Vorjahr, die ja nur durch das Elterngeld zustande gekommen ist. Da dies aber nun ausgelaufen ist und ich jetzt wieder arbeiten gehe, wird mein Gehalt ganz normal monatlich vom AG abgrechnet. Eigentlich müßte das Finanzamt doch die Vorauszahlung zurücknehmen, oder?

Danke und lieben Gruß
Sabine

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du beantragts eine herabsetzung der vorauszahlungen und schreibst rein das du im jahr 2008 kein elterngeld mehr beziehen wirst sondern wieder einkünfte aus nicht. selbständiger arbeit tätigst und somit dann keine nachzahlung wie in dem jahr 2007 zustande kommen wird.


(wenn ihr sonst keine einkünfte habt wie z.b vermietung, rente usw)

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uiuiui,das ist heftig!#schock.Darf ich fragen was Du monatlich an EG bekommen hast?Hast Du es nicht auf 2 Jahre strecken können?LG Sonja.

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Hallo Sonja,

ich habe monatlich 1.620 Euro bekommen. Strecken über 2 Jahre wollte ich nicht, da ich nach 9 Monaten wieder 10h/Woche und nach weiteren 3 Monaten nun wieder 24h/Woche arbeiten gehe.

Lieben Gruß
Sabine