Hallo ihr!
Letzte Woche Montag kam unser Sohn glücklicherweise gesund aber immerhin 4 Wochen zu früh zur Welt.
Nun sitze ich gerade vorm Elternzeitantrag für meinen AG (welcher doch bald bei ihm sein sollte oder?!) und weiß nicht wirklich wie ichs schreiben soll. Und wie genau der Zeitraum genannt werden muss. Louis ist am 2.6. geboren, ich möchte 2 Jahre Elternzeit nehmen mit der Option evtl. noch das dritte anzuhängen. Wie schreib ich das?
Außerdem hab ich vom KH eine Bescheinigung über eine Frühgeburt erhalten, Geburtsgewicht weniger als 2500 Gramm (2160 gr). Was mach ich damit? Bekomme ich dann anschließend länger Mutterschaftsgeld? Mir fehlen ja quasi 4 Wochen? Wie ist das... Sorry so viele Fragen?
Hoffe mir kann jemand helfen...
Danke schonmal im voraus!
Elternzeit Frühchen/Frühchenbescheinigung für KK?
du bekommst insgesamt 2 wochen mehr Mutterschaftsgeld durch die Frühchenbescheinigung... (die 4 wochen fehlen dir nicht wirklich, wenn du sie vor der geburt nicht hattest, dann werden sie hinten dran gehängt)
wegen dem elternzeitantrag reicht ein einfacher 3-zeiler, wie : hiermit nehme ich elternzeit für meinen Sohn XY vom geburtstatum 2.6. an für 2 Jahre also bis 1.6.2010
vom 3. Jahr brauchst du da garnix schreiben - -darauf hast du ein anrecht ohne dass du es jetzt dem AG schreibst ... du musst es dann nur rechtzeitig beantragen
lg
tanja
Hi,
du bekommst ziemlich lange Mutterschaftsgeld.
Und zwar werden die 4 Wochen, die du vor der Geburt nicht mehr hattest, hintendran gehängt + 12 Wochen statt 8 Wochen nach der Entbindung.
Also kommst du auf 16 Wochen, die du noch Mutterschutz hast. Dem AG musst du die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn mitteilen, da hast du also noch etwas Zeit
Allerdings muss der AG auch die Frühchenbescheinigung erhalten, denn er muss ja weiterhin den Arbeitgeberzuschuss zahlen. Ob die Krankenkasse vom KH direkt informiert wird, weiß ich nicht, da solltest du dich erkundigen, denn da bekommst du ja auch mehr MuschGeld.
Den Antrag formulierst du so, dass du ab Ende der Mutterschutzfrist bis zum 01.06.2010 Elternzeit nimmst. Über das dritte Jahr musst und solltest du noch keine Aussage treffen, du bist vom Gesetz her nur verpflichtet, einen bindende Aussage über die ersten 2 Jahre zu treffen.
Wenn du dann noch ein drittes Jahr dranhängen willst, teilst du dies dem AG wieder 7 Wochen vor Beginn mit, er kann dies nicht ablehnen!
gruss
Julia
Vielen lieben Dank!
Da bin ich ja froh... Ich hab zwei dieser Frühchenbescheinigungen - bekommt einfach eine mein AG und eine die KK.
lg!