Elterngeld-Heirat nach Geburt

Hallo,

ich arbeite in Teilzeit (etwa 70%), das Elterngeld wird ja auf Grund meines Einkommens der letzten 12 Monate berechnet. Wie ist es aber, wenn ich nach der Geburt heirate? Mein Mann bekommt ja dann rückwirkend für das ganze Jahr die Steuerklasse 3, ändert sich bei meinem Elterngeld dann etwas?
Wenn keiner eine Antwort weis, wo kann ich mich erkundigen?Danke schon mal.

Lg iles77

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Hallo,

wie du doch schon selbst geschrieben hast, wird das Elterngeld aus DEINEM durchschnittlichen Verdienst der letzten 12 Monate berechnet.

An der Höhe deines Elterngeldes ändert sich nichts, jedoch bedenke, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

LG kanakilu

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Hallo Iles,

wie meinst Du das
"Mein Mann bekommt ja dann rückwirkend für das ganze Jahr die Steuerklasse 3"?

Dein Mann bekomt ab dem Monat, in dem die Steuerklasse auf 3 gesetzt wurde die niedrigeren Steuerabzüge.
Rückwirkend für das ganze Jahr werdet Ihr bei der Lohnsteuer zusammen veranlagt! Meintest Du das?

>LG
Tati

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Ja genau so meinte ich das.
Hab nächste Wo sowieso Termin beim JA zur prenatalen Vaterschaftsanerkennung, die werden mir sicherlich auch Auskunft geben können, was das Thema Elterngeld angeht.

Vielen Dank!