Wohngeld VS. Elterngeld????

Hallo liebe Urbianer,

meine Frage: Ich möchte Elterngeld für 20 Monate beantragen (war vorher berufstätig), werde jedoch erst später (paar Monate nach der Geburt) mit meinem Freund zusammen ziehen, steht mir hier ergänzendes Wohngeld zu oder können die mich verpflichten das ich mir das dann auf 10 Monate auszahlen lasse. Ich denke ja eher das die das nicht können denn theoretisch werde ich ja dann erstmal als alleinerziehend gelten bis ich mit meinem Freund zusammen gezogen bin oder irre ich mich da jetzt??? Vielleicht weiß jemand von euch genaueres.

Gruß Whitewitch

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Beim Wohngeld ist es egal ob du alleinerziehend bist oder nicht usw.
Wohngeld ist nur ein kleiner Zuschuss zur Miete und richtet sich nach dem Alter des Hauses in dem sich die Wohnung befindet, nach der Anzahl der Personen die dort leben, nach dem Einkommen usw.
Aber ob du alleinerziehend bist oder nicht ist egal.

Wenn du allerdings ALG II und die damit verbundenen Kosten der Unterkunft meinst so würdest du da als alleinerziehende einen Zuschuss bekommen, wenn dir denn ALG II zusteht.

Aber generell gilt du kannst dir egal welche Leistung du bekommst das Elterngeld teilen wie du möchtest. Also enweder 10 Monate oder 20 Monate. Das ist egal.

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ALG 2 Anspruch habe ich ja nicht weil ich sofern mir bekannt ist während der Elternzeit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Danke aber für deine schnelle Antwort, das war das was ich wissen wollte und es hat mir sehr weiter geholfen!!!#pro

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Beim ALG II musst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Das ist nur beim ALG I so. ALG II kannst du bekommen während der Elternzeit. Natürlich nur sofern du nicht zuviel Vermögen hast und über der Grenze liegst und du deinen ALG II Bedarf nicht decken kannst mit dem anzurechnenden Einkommen.

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Ob dir Wohngeld oder ALG II zusteht kann man ohne genaue Angaben nicht sagen.

Beim Wohngeld brauchst du in jedem Fall ein Mindesteinkommen in Höhe deines ALG II Bedarfes. Erreichst du das nicht, so bekommst du kein Wohngeld und kannst nur ALG II oder ggf. Kinderzuschlag beantragen.