Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Also ich bin seit 01.08.2005 in Elternzeit, diese endet am 31.07.2008. Am 08.08.2008 ist der errechnete Termin unseres zweiten Kindes. Somit wurde mir schon mitgeteilt, dass ich direkt mit Mutterschutz starte. Von der KK bekomme ich die 13 pro Tag und nun sagte mir die Hebamme, dass ich ab 01.08. auch wieder den AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen müßte. Ich habe mich versucht im Internet schlau zu machen und habe gefunden, dass die letzten 3 Monate angerechnet werden. Aber wirklich dann die drei Monate vor Beginn meiner Elternzeit (2005) oder die letzten 3 Monate vor diesem August. Dann würde ich ja nichts zusätzlich bekommen, oder!?
Hoffe, Ihr habt meine Frage jetzt verstanden und könnt mir helfen.
LG
Lunamica
Nach Elternzeit direkt in Mutterschutz - Geld?
Da habe ich was auch gelesen, da ich genau die selbe Situation habe. Jedoch bin ich noch in der Erziehungszeit vom ersten Kind, wenn nr. 2 kommt. Meine jedoch gelesen zu haben, dass es sich auf den letzten drei Monaten bezieht und nicht auf den letzten drei gearbeitete Monate. Das Prospekt muss hier noch herumfliegen. Ich gucke nochmal nach.
Liebe Grüße
Hallo Lunamica,
ja das ist richtig, dass Du ab 01.08. den Zuschuss vom Arbeitgeber bekommst. Bemessen wird dieser nach Deinem Gehalt, welches Du vor Deinem 1. Mutterschutz bekommen hast. Sollten zwischenzeitlich tarifl. Erhöhungen gewesen sein, müssen diese auch berücksichtigt werden.
LG und alles Gute für Dich
Nicki
Hallo nochmals,
folgendes steht im Mutterschutzgesetz, "seite 34":
...Beginnt wegen der Geburt eines weiteren Kindes eine neue Mutterschutzfrist noch während einer Elternzeit, besteht trotz Anspruch auf Mutterschaftsgeld grundsätzlich kein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss, solange die neue Schutzfrist mit der laufenden Elternzeit zusammenfällt, es sei denn, die Frau übt eine zulässige Teilzeitarbeit aus.
Endet die Elternzeit während der Schutzfristen, ist für
den nach Ende der Elternzeit verbleibenden Zeitraum die
Zuschusspflicht der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers
gegeben. Die Höhe des Zuschusses richtet sich in diesen
Fällen nach dem Arbeitsentgelt für das Arbeitsverhältnis,
das nach Ablauf der Elternzeit wieder aufgelebt wäre,
wenn nicht die neue Mutterschutzfrist eingetreten wäre.
Das Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes
I Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen
Krankenkasse sind (z. B. privat krankenversicherte
oder in der gesetzlichen Krankenversicherung
familienversicherte Frauen), erhalten Mutterschaftsgeld
in Höhe von insgesamt höchstens 210 Euro....
Würde ja dann für dich bedeuten, dass du für 8 Tage den Arbeitgeberzuschuss bekommst, da du bis 31. Juli im Erziehungszeit vom ersten Kind bist.
Korrigiere mich gern, wenn ich falsch liege! Würde mich persönlich freuen!
LG
und noch die acht Wochen nach der Entbindung. Gut getimet
LG Nicki
Bei der letzte Geburt habe ich (bevor ich schwanger geworden bin) Urlaub für die Woche, wo Geburtstermin war eingetragen und mein Mann auch. Fanden wir auch gut geplant, aber du schlägst es echt mit Metern
Leider kann ich nicht dahin kommen auch wenn ich kneife. Habe Termin am 4.9. und bin im Elternzeit bis 29.10. Könnte etwas kniffig werden
Alles gute noch!!
Hallo Lunamica,
mich würde interessieren, wie dieser Fall bei Dir ausgegangen ist. Ich befinde mich in derselben Situation, und mein Arbeitgeber meint er müsse den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht bezahlen....
Würde mich sehr über eine Antwort freuen!
LG
eichenwald
Hallo,
ja war alles so richtig und ich bekomme seit 01.08. mein volles gehalt von vor 3 Jahren wieder bis einschließlich noch 31.10. da meine Tochter vor der vollendeten 37. SSW geboren wurde habe ich sogar 12 Wochen Mutterschutz nach Entbindung. Ich mußte mich gar nicht kümmern, habe einfach alle Unterlagen, also Geburtsurkunde und Bescheinigung beim AG eingereicht und Ende August war dann mein Gehalt da! Also von daher steht Dir das zu! Weiss Dein Chef selbst vielleicht nicht, aber meistens die Buchhalter oder wer bei Euch für die Gehälter zuständig ist. Und Du kannst ja den Gesetzestext vorlegen, da steht es ja auch unmißverständlich drin!
LG
Amica
Hallo Amica,
erstmal herzlichen Dank für Deine Info. Habe mich sehr gefreut und bin erleichtert, jemanden mit der selben Situation gefunden zu haben!
Nun kann ich unserer Personalabteilung noch ein bischen "selbstbewußter" gegenübertreten!
Eine Frage hätte ich da noch - gehst Du direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten? Oder reichst Du erneut Elternzeit ein? Vielleicht hängt es ja auch damit zusammen? Obwohl ich meinem Arbeitgeber noch nichts von erneuter Elternzeit gesagt habe..... aber das hat ja auch noch ein wenig Zeit.
Vielen Dank nochmals und LG
Sabine