Alg2 - Lebensmittelgutscheine

Hallo,

ich weiß, dass es hier mehrere Mitarbeiter der Arge gibt.

Zum Fall:
Mein Sohn hat seine Ausbildung geschmissen und zu Recht eine Sperre des Alg2 bekommen.
Mir wurde mitgeteilt, dass er Lebensmittelgutscheine beantragen kann. Seine SB ist der Meinung, wenn er diese Gutscheine beantragt werden die später wieder abgezogen, sobald er seinen Regelsatz wieder bekommt und noch keine Arbeit gefunden hat.

Was ist nun richtig??
Ich selber geh zwar arbeiten, bekomme aber auch noch zusätzliches Alg2 und kann ihn daher nicht unbedingt unterstützen, meine Tochter fährt auch noch auf Klassenfahrt, da muss ich noch den Rest bezahlen und die fehlenden Sachen, die für die Fahrt benötigt werden.

Mir wäre geholfen, wenn ich "richtige" Antworten bekomme, die ich meinem Sohn weitergeben kann.

Es geht mir nicht ums Abzocken, aber was Recht ist muss Recht bleiben. Wenn es dafür Vorschriften gibt, dann sollen sie eingehalten werden.

Schönen Abend und schon mal vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Gruß
kiddy

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Soweit ich weiß gibts es Kostenlose ( naja für nen Euro ) Lebensmittel bei den Tafeln. Gegen Nachweis der Bedürftigkeit natürlich.

daher ist mir nicht klar, warum es noch von der ARGE Lebensmittelgutscheine geben sollte.

Die kenne ich nur von der früheren Sozialhilfe.

Aber ich arbeite nicht bei der ARGE. Villeicht weiß da einer genaueres.

Scully

2

An die Tafeln hab ich auch schon gedacht. In dem Ort gibt es nur keine - laut Liste. Ich werde mich schlau machen, ob er auch woanders hingehen kann.

Danke

lg
kiddy

3

"daher ist mir nicht klar, warum es noch von der ARGE Lebensmittelgutscheine geben sollte"

Ähm, vielleicht weil wir grundgesetzlich verankert ein Sozialstaat sind und wir keinen verhungern lassen dürfen, auch wenn er sich noch so wenig an die Regeln hält?! Und vielleicht, weil der Staat daher nicht an die Tafeln als "Lebensmittellieferant" verweisen darf? Weil es zuvörderst Aufgabe des Staates ist, dass seine mittellosen Bürger nicht verhungern und nicht die Aufgabe der freien (!) Wohlfahrtspflege?

Im Übrigen gibt es die Lebensmittelgutscheine beim ALG II von Anfang an.

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Siehe hier, Randziffer 31.39:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-31-SGB-II-Absenkung-Wegfall-ALGeld.pdf

Ich bin kein U25-"pAp", aber ich kenne es von Ü25 so, dass die Sachleistungen tatsächlich ERGÄNZEND sind, so wie es auch in den Weisungen steht. Also eine ergänzende Leistung zum reinen Anspruch der Unterkunftskosten während des Sanktionszeitraums DAZU.

Also nix mit Aufrechnen im Folgemonat. Wäre ja auch sinnfrei, denn dieses Geld würde ihm wieder fehlen und damit würde ja quasi der Sanktionszeitraum verlängert.


*Das war persönliche Meinung anhand derzeitigem Fachwissen - KEINE Rechtsberatung*

Aber ich würde diesen Auszug aus den Weisungen der SB mal zeigen.

Christine

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Ich werde es mir mal ausdrucken und meinem Sohn geben.
Nichts desto trotz kann er schauen wo er eine Tafel hat.

vielen dank

lg
kiddy

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Ne Lebensmittelgutscheine gibt es für den laufenden Monat ohne, dass sie im Folgemonat von der Leistung abgezogen werden. Allerdings gibt es die Gutscheine immer erst ab Antragstellung alos wenn er erst am 15. hingeht, kriegt er auch nur für den halben Monat Gutscheine.