Hallo zusammen.
vor über zwei Jahren musste mein Auto abgeschleppt werden-ich war bei der Abschleppung nicht dabei.
Dieser Abschleppdienst und ich sind nun soweit, das ich heute einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen habe-er möchte zu mir kommen,wenn ich nicht da bin soll ich die Eidesstattliche VErsicherung ablegen.
Das letzte mal das ich etwas von denen gehört habe ist übrigens ein Jahr her.
An sich würde ich ja bezahlen,aber mit dem Abschleppdienst wurde vereinbart das er das Auto behalten darf(war schon Schrottreif) für Ersatzteile etc... die Abschleppkosten werden uns erlassen. Dies hat damals mein Mann geregelt,da ich im Krankenhaus lag. Leider haben wir dies nicht schriftlich! Im Auto selber waren noch Wertgegenstände in Höhe von ungefähr 1500Euro(Um die Summe handelt es sich auch in etwa,worum es jetzt geht). Diese Sachen haben wir nie wiedergesehen,trotz Aufforderung von uns.
Ich habe ungefähr 2-3Monate später ein Schreiben vom Gericht bekommen,mit der Aufforderung über 1200 Euro zu zahlen. Habe leider nicht direkt auf dieses Schreiben Widerspruch eingelegt. Dann kam das erste Schreiben des Gerichtsvollziehers. Er war hier und ich habe ihm gesagt das ich zum Anwalt gehen werde- er gab sich einverstanden-ich sollte ihn auf den laufenden halten. Damals hätten wir dieses Betrag nie bezahlen können und der Anwalt hat uns auch nicht weitergeholfen.hat noch nicht mal ein Schreiben aufgesetzt.
Den Gerichtsvollzieher habe ich darüber informiert-gleichzeitig auch das ich heirate und der Nachname sich ändert. Er meldet sich bei mir-so seine Worte.
Seit dem(Ende April 07 geheiratet) habe ich nichts mehr gehört von ihm,bis jetzt.
Klar,hätte ich in der Zwischenzeit auch bezahlen können bzw. mich mal melden. Nun gut,habe ich nicht-zumal wir im Recht sind,nur der Anwalt nichts gemacht hat damals. Naja, Recht haben und Recht bekommen ist wohl ein Unterschied!
Nun zu meinen Fragen:
-Verjährt eine Sache oder eine Rechung nach 3 Jahren, auch wenn ein Schuldtitel vorhanden ist?
Auch wenn es sich doof anhört, aber mir wäre es nur Recht,denn dieses schmierige Abscchlepptyp hat eigentlich nicht das Recht auf diese Summe.
-Kann ich die Eidesstattliche VErsicherung ablehnen?
- Was passiert wenn der Gerichtsvollzieher hier ist und nichts pfändet ich mich aber auch nicht auf eine Ratenzahlung einlasse?Kommt dann automatisch die E.V.?
- Was meint ihr- Könnte ich mich jetzt nochmal an einen Anwalt wenden? Zumal ich mir jetzt wohl auch einen fähigen Anwalt leisten könnte.
Ich habe mal gelesen das man auf das Schreiben vom Gerichtsvollzieher auch Widerspruch einlegen kann. Stimmt das?
-Scheitert mein Recht etwa darin,dass ich vor 2Jahren nicht auf das richtige Schreiebn Widerspruch eingelegt habe? Eigentlich habe ich sowieso immer gedacht,man bekommt 2-3 schreiben vom Gericht? Mag mich aber auch täuschen...
Wer einen Ratschlag/Tipp für mich hat-Bitte her damit.
Dankeschön
Lg Sue
Zwangsvollstreckung/Eidesstattliche Erklärung/Verjährungsfrist
Wenn ein Titel vorliegt kann der Gläubiger 30 Jahre lang bei euch sein Geld einfordern. D. h. der Titel verjährt erst nach 30 Jahren.
Wenn bereits ein gültiger Titel vorliegt und damals die Fristen nicht eingehalten wurden kann man dagegen nichts mehr machen. Letztlich hilft hier nur mit dem Gläubiger reden, einen Anwalt aufsuchen und sich richtig beraten lassen.
Dankeschön für die ANtwort!
Ich habe den vollstreckbaren Schuldtitel nicht in VErbindung gebracht mit dem Titel der 30Jahre Gültigkeit hat. Habe gedacht es gibt dort noch Unterschiede.
Aber nützt es mir jetzt noch etwas einen Anwalt aufzusuchen-wo schon der Gerichtsvollzieher kommen möchte? Vllt. mit einen neuen Schreiebn vom Anwalt.
Das heißt also auch, das ich mit Hilfe des Anwaltes keinen Widerspruch mehr einlegen kann?
Sue
Einen Anwalt solltest du unbedingt aufsuchen. Nur der weiß ob und wie er dir weiterhelfen kann. Mehr möchte ich hier auch nicht raten und sollte man auch nicht. Da du einige Fehler gemacht hast. Letztlich sind die Fristen für Widerspruch und Einspruch vorbei und jetzt kann der Anwalt im Prinzip nur Schadensbegrenzung machen und ggf. mit dir das Gespräch und mit dem Gläubiger.
ach ja,ich habe auch nie eine Rechnung vom Abschleppdienst oder dergleichen bekommen. Also es kam direkt die erste Forderung von Gericht und die haben mich an ein Inkassounternehmen weitergeleitet-welches der Abschleppdienst wohl beauftragt hat-damit ich jedenfalls weiß worum es geht. Dem Inkassounternehmen habe ich einen langen Brief mit der Erklärung zum Sachverhalt geschickt und um Bitte einer Ratenzahlung die unseren damaligen Einkommen angemessen gewesen wäre. Von denen kam aber nie was zurück. Trotz das ich zwei Fehler gemacht habe-nämlich nicht auf das richtige Schreiben geantwortet und mich das letzte Jahr nicht selber drum gekümmert habe,fühle ich mich vollkommen vom Abschleppdienst und dem Inkassounternehmen verarscht....
So das war aber auch alles...
hallo !
Habe mal ne frage ,stehst du dadurch jetzt in der schufa , oder erst wenn weitere maßnahmen eintreten ? wie ist es den verlaufen ? frg doch mal bei der schludnerberatung ,vielleicht klappts da ?
lg kianna
Hi,
nein, ich stehe nicht in der Schufa-nur mit meinen Bankkonten
Naja,ob die Schuldnerberatung mir etwas nützt
Mir geht es ja um mein Recht bzw. ob ich noch etwas dagegen machen kann-sonst bleibt mir wohl nichts anderes übrig als zu bezahlen.
Lg Sue
Hallo Sue!
Ich würde auch mit dem Gerichtsvollzieher sprechen und versuchen, einen Kompromiss zu finden.
Wenn du die eidesstattliche Versicherung hast, stehst du in der Schufa und bist nicht mehr kreditwürdig. Du könntest nicht mal mehr aus einem Katalog etwas bestellten (als Beispiel).
Die eidestattliche Versicherung gibst du für 3 Jahre ab.
Wenn die Gläubiger darauf bestehen, dass du die eidesstattliche Versicherung abgeben sollst und du sie ablehnst, drohen dafür sogar Aufenthalt im Gefängnis.
Ich hoffe, ich habe dir keine Angst gemacht. Aber du solltest unbedingt schnell etwas tun!
LG
Sabrina
Hi,
danke für deine Antwort!
nein,Angst hast du mir nicht gemacht
Nur weiß der Gerichtsvollzieher ja nun überhaupt nicht worum es geht-wie da ein Kompromiss finden?
Ich werde morgen auf jeden Fall nochmal zum Anwalt gehen.
Ich habe gelesen das man die Eidesstattliche Versicherungen aufschieben kann,wenn man innerhalb der nächsten sechs Monate bezahlt-nur möchte ich ja gar nicht bezahlen bzw. nicht kampflos aufgeben.
Vorallem wenn ich bezahle,müsste ich ja mein Auto eigentlich wiederbekommen und meine Wertgegenstände,oder sehe ich das falsch?
Und wenn ich einfach schon einen bestimmten Geldbetrag zahle,gehe ich ja praktisch auf die Forderung ein,oder?
Oder könnte ich so der E.V entkommen?
Lg Sue
Oftmals können eV's durch Raten-/Vergleichszahlungen entgangen werden.
Um was willst du kämpfen? Es besteht ein gültiger Titel, der 30 Jahre Gültgkeit hat und auch vererbt werden kann. Die eV soll wohl deshalb abgegeben werden,da momentan bei dir nichts zu holen ist. Um ganz sicher zu gehen musst du alle deine Vermögensverhältnisse offenlegen und es wird öffentlich gemacht dass du zahlungsunfähig bist und dies bezeugst.
Um Rückgabe deiner Vermögenswerte und des Autos hättest du dich damals gesondert und direkt kümmern müssen - unabhängig etwaiger Forderungen. Und gegen die Forderung an sich hättest du 14 Tage nach Titulierung widersprechen müssen, unter Vorlage von Beweisen, bzw. hättest (da du ja nur mündliche Zusagen hattest) den Klageweg beschreiten müssen.
Ganz einfach: Ihr seid nicht im Recht! Inzwischen besteht ein vollstreckbarer Titel, der 30 Jahre lang gilt und somit ist es sogar egal, ob die Forderung tatsächlich berechtigt war oder nicht.
Das habt Ihr leider selbst mit verschuldet, weil Ihr keinen Einspruch eingelegt habt....
Warum willst DU jetzt eine Ratenzahlung (wenn der Gerichtsvollzieher dem jetzt überhaupt noch zustimmt) ablehnen? Das ist die einzige Möglichkeit, meiner Meinung nach, überhaupt an der EV vorbeizukommen....und NEIN, die Abgabe der EV kannst Du nicht ablehnen, ohne zu zahlen. Dazu kannst Du sogar vorübergehend in Haft genommen werden....
Gruß,
phoe-nix
Danke für deine Antwort!
Das ich für DIE nicht im Recht bin, ist klar. Ich meinte das auch eher für mich! Wie gesagt,mein Fehler das ich nicht auf das richtige Schreiben geantwortet habe,aber nunja...
Wenn der Anwalt mir sagt ich habe ein Chance-zumindest noch mein Auto bzw. Wertsachen zu bekommen,werde ich nicht zahlen bzw. wäre dies doch nur ein Schuldeingeständniss für die,oder?
Also wenn ich eine Ratenzahlung vereinbare und diese aber nicht innerhalb der nächsten sechs Monate begleichen kann(also die gesamte Summe) dann müsste ich trotzdem die E.V abgeben?
Sue
Nein, bezogen auf den vollstreckbaren Titel geht es überhaupt nicht mehr um Recht, bzw. der Gläubiger hat jetzt eben das Recht auf seine Kohle.
Meines Ermessens geht da kein Weg mehr dran vorbei, diese Titel sind nunmal rechtswirksam.
Um Schuldeingeständnisse geht es gar nicht mehr.
Die einzige Möglichkeit, die ich mir überhaupt vorstellen kann, wäre, die Summe erstmal zu begleichen und dann zu klagen wegen Betrugs.....da sehe ich aber auch keine großen Chancen.
Die Sache mit den 6 Monaten ist meiner Ansicht nach auch anders als Du es deutest. Wenn der Gerichtsvollzieher darauf besteht, hast Du keine Wahlmöglichkeit innerhalb der nächsten 6 Monate. Das ist Verhandlungsache und ohne eine fette Anzahlung kommst da eh nicht weiter.
Da ihr das nicht schriftlich habt, habt ihr so gut wie keine Chance zumal bereits ein Titel vorhanden ist der erst nach 30 Jahren verjährt.
Ihr solltet darüber nachdenken die 1200 Euro zu bezahlen.
Das könnt ihr auch mit dem Gerichtsvollzieher vereinbaren der kommen wird.
LG Mannu