hallo zusammen,
man weiß ja eigentlich, dass diese gebühren von den banken nicht erhoben werden dürfen, wenn sie abbuchungen wieder zurückholen müssen mangels deckung auf dem konto! ok!
ABER nun ist es ja so, dass nicht mehr die banken diese gebühren in rechnung stellen, sondern die zahlungsempfänger, muss man die dann zahlen bzw dürfen die das? denn die bekommen das ja auch von den banken in rechnung gestellt??!!! sollen die sich doch da beschweren!
so ich hoffe, mich hat irgendjemand verstanden und kann mir antworten
danke
lg nina
wer was zu rückbelastungsgebühren???
Hallo,
ja das ist richtig so.
Früher war es so, dass dir Rücklastgebühren entstanden sind und ZUSÄTZLICH dem Empfänger Gebühren für die Rücklastschrift entstanden sind die natürlich auch dem Zahlungspflichtigen auferlegt wurden.
Nun ist es so, dass "Rücklastgebühren" für das Konto das nicht gedeckt ist, verboten bzw. unzulässig sind.
Ist ja auch logisch, die Bank nimmt dafür Gebühren etwas nicht auszuführen, nämlich eine Lastschrift, das hat der BGH den Banken untersagt.
Nun werden nur noch dem Zahlungsempfänger (also der der abbuchen möchte) Gebühren in Rechnung gestellt.
Diese wiederum sind natürlich von dem zu tragen der sie verursacht, nämlich dem Kontoinhaber dessen Konto nicht gedeckt war.
Hoffe das war jetzt auch verständlich
Gruß
Demy
Klar darf der Zahlungsempfänger Dir das in Rechnung stellen,
denn
nur Du
bist dafür verantwortlich, dass Dein Konto nicht gedeckt ist.
Meiner Meinung können diese Gebühren nicht hoch genug sein, sozusagen als Abschreckung.
Wohl dem, der IMMER genug Rücklagen hat! Leider gibt es auch Arbeitgeber, die nicht immer pünktlich zahlen, so dass es schon mal zu Überschneidungen kommt! Gar nicht zu reden von Banken, die Einzahlungen erst einen Tag später buchen, Überweisungen dagegen rückwirkend (meines Wissens nach auch nicht ganz rechtens). Hatte sowas auch schon einige Male, allerdings zum Glück immer recht angemessene Gebühren.
schon mal was von
"wirtschaften"
gehört?
Gruß
Manavgat
Ich klage das gnadenlos bei meinen säumigen Kunden ein, zuzüglich meiner Bearbeitungsgebühren!
Die Bank stellt mir die Gebühren in Rechnung. Das ist absolut legal, ich bin nämlich Gewerbekunde. Wehre ich mich oder diskutiere ich mit der Bank rum, dann kann es mir passieren, dass meine Genehmigung zum Lastschrifteinzug zurückgenommen wird. Was dann?
Wieso soll ein Unternehmer für die Schlampigkeit/Zahlungsunwilligkeit von Kunden den Kopf hinhalten?????
Gruß
Manavgat