Hallo,
ich führe aktuell eine Unterhaltsklage und habe vom Gericht Post bekommen mit folgenden Wortlaut der Richterin:
...bitte ich um Mitteilung bis spätestens 14.07.08, soweit sich die Prozessparteien anderweitig vereinbart haben und die Anträge nicht mehr verfolgt werden."
Ich habe mich mit dem KV nicht "anderweitig vereinbart" und ziehe meine Klage auch nicht zurück.
Heißt der Wortlaut, dass ich mich melden MUSS?
Mein Anwalt ist im Urlaub, dass Schreiben habe ich erst am Freitag erhalten...
lg polar
Unterhaltsklage - Rechtsanwaltsfachangestellte hier?
Hallo, ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte.
Genaugenommen bedeutet es, dass Du Dich nur melden musst, wenn Du Dich verglichen hast oder etwas anderes ein vorzeitiges Prozessende bedeutet.
Hat denn Dein Anwalt um Deine Mitteilung gebeten, oder hat er Dir dieses Schreiben nur zur Kenntnisnahme geschickt.
Bei Kenntnisnahme flippen die Mandanten regelmäßig aus, obwohl sie das nur lesen und nichts weiter tun müssen. Alles weitere regelt Dein Anwalt.
LG entichen
Hallo,
lieben Dank für deine Antwort!
In dem Anschreiben heißt es vom Anwalt: bitte um dringende Rücksprache.
Das Schreiben ist vom 26. Juni, abgeschickt aber erst am 10. Juli. Ich hatte es am 11. erst im Briefkasten. Nun ist er im Urlaub.
Von daher war ich etwas ratlos. Ebenso erhielt ich aber ein Schreiben der Richterin, dass sie ein Anerkennungsurteil erlassen wird. Der KV hatte geschrieben, er hätte sich mit meinem Rechtsanwalt geeinigt auf einen niedrigeren Unterhalt und erkennt die Kageforderung dennoch an.
Alles verwirrend. Daraufhin schrieb die Richterin dem KV, sie wird ein Anerkenntnisurteil erlassen und uns...dann halt dieses Schreiben um Mitteilung. Ich werde mich definitiv nicht außergerichtlich mehr einigen... Also muss ich mich nicht äußern, die Klage bleibt bestehen?
Lg polar
1. Wenn das Gericht am 26. ein Schreiben aufsetzt, ist es normal, dass es den Anwalt erst um den 10. herum erreicht. Wahrscheinlich hat er es dir umgehend weitergeleitet.
2. Dein Anwalt hat mit Sicherheit eine Vertretung. Warum rufst du nicht da an?
3. Du musst gar nichts tun, da du einen Anwalt hast.
4. Wenn die Klageforderung anerkannt wird, bekommst du doch auch das, was du wolltest.
Also: Kanzlei anrufen!