"Hauptforderung wird tituliert" Was bedeutet das????

Hallo,

hab mal eine Frage.

Ein Freund von mir hat heute einen Brief vom Anwalt bekommen, in dem steht Folgendes...


...wird auf die gerichtliche Verfügung vom 10. Juli mitgeteilt, dass die Hauptforderung durch Teilvollstreckungsbescheid vom 17. Juni tituliert wurde.


Leider wissen wir mit diesem Satz garnichts anzufangen.

Kann uns vielleicht jemand weiterhelfen???

#danke

LG Andrea

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..wird auf die gerichtliche Verfügung vom 10. Juli mitgeteilt, dass die Hauptforderung durch Teilvollstreckungsbescheid vom 17. Juni tituliert

Hallo,

das heißt, dass der Gläubiger einen Wisch in der Hand hat, mit dem er den Gerichtsvollzieher beauftragen kann bzw. gegen ihn vollstreckt werden kann.

Er sollte schleunigst beim Anwalt anrufen und evtl. nach Ratenzahlungen anfragen.

LG Nicole

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Hallo,

scheinbar hat Dein Freund entweder eine Forderung gegen jemanden oder Schulden bei wem...

und diese Summe kann nun dann 30 Jahre eingefordert werden, da der Titel nun besteht.

LG
Mone

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Das heißt das der Teilvollstreckungsbescheid rechtskräftig geworden ist, da kein Einspruch innerhalb der Frist eingelegt wurde.