Hallo,
eine Frage an Euch:
Ich bin seit 3 Jahren geschieden, nun wurde im Juni 2008 eine Neuberechnung der Prozesskostenhilfe gemacht und ich muss nun 45€ im Monat nachträglich zurück zahlen.
Kann mir jemand sagen, wie lange ich diese Raten zahlen muss ?
Seit 01.07. 08 lebe ich mit meinem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Wird sein Gehalt auch mit einbezogen? Im Juni habe ich davon bei Gericht nichts erwähnt. Da sie die Ein- und Ausgaben von 2006 bis Juni 2007 wissen wollten.
Unterhalt von meinem Ex-Mann bekomme ich seit 01.07.08 nicht mehr.
Hoffe, dass mir jemand mit gutem Rat helfen kann
Im voraus VIELEN DANK
LG
Prozesskostenhilfe, Neuberechung, jetzt muss ich zahlen
also ich musste Anfang des Jahres Prozesskostenhikfe beantragen und vor nem Jahr bereits diese Beratungshilfe.
Ich bin neu verheiratet und mein Mann verdient auch nicht schlecht.
Ich selber gehe nicht arbeiten.......hab ich auch so angegeben.
Es wurd dann gefragt wovon ich meinen Unterhalt bestreite und da gab ich halt an das mein neuer Mann ja verdient.
Mehr war nicht - ich bekam die Hilfe bewilligt.
Bei mir wurde also mein neuer Mann nicht mit rangezogen.
Vielleicht kommts aber auch drauf an um was es geht: bei mir halt um offene Unterhaltszahlen von meinem Ex für die Kids
Hallo und danke für Deine Antwort.
Bei mir gehts um die Scheidung, ich bekam damals Prozesskostenhilfe bewilligt.
Nach ca. drei Jahren erfolgt aber eine Überprüfung des PKH-Bescheids und es wird nach dem einkommen gefragt.
Dies wird aller Wahrscheinlichkeit nach also auch Dir in ca. 2.5 Jahren bevorstehen.
Hallo,
also die Ratenzahlungen müssen höchstens 48 Monate gezahlt werden, es sei den die RA-Gebühren sind vorher beglichen, was ich mir jedoch bei 45 € Raten nicht vorstellen kann.
Zur Neuberechnung der PKH hast du ja einen weiteren PKH-Antrag ausgefüllt. Hast du das Einkommen deines LEbensgefähren angegeben?
LG Nicole
Nein habe ich nicht, da wir erst seit 01.07.08 zusammen gezogen sind. Das Gericht wollte alles von 2007 bis Juni 2008 haben.
Im Falle einer neuen Prüfung, wird dann das Gehalt meines Lebensgefährten mit einbezogen ?
Kann im Internet nichts darüber finden....
Du wirst nicht neu geprüft werden. Die lassen dich jetzt zwei Jahre die Raten zahlen und dann können die dir nichts mehr.
Solltest du nochmals ein PKH-Formular zum Ausfüllen bekommen, brauchst du das Einkommen deines Lebensgefährten aber nicht angeben, da er dir nicht unterhaltverpflichtet ist.
Nur bei derr Miete bzw. den Zahlungsverpfichtungen müsstest du dann angeben, ob du alles oder nur anteilig zahlst.
Aber das wäre mir neu, wenn du bei Ratenzahlung nochmals geprüft würdest.
Hat sich dein Einkommen denn so erhöht im Vergleich zum PKH-Antrag für die Scheidung, dass du jetzt Raten zahlen musst?
"Kann mir jemand sagen, wie lange ich diese Raten zahlen muss ?"
Meines Wissens bis zu vier Jahre nach rechtskräftigem Abschluss des Rechtsstreits bzw Verfahrens.
In deinem Fall müsstest du also deiner Schilderung nach noch ca. ein Jahr lang bezahlen.
"Seit 01.07. 08 lebe ich mit meinem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Wird sein Gehalt auch mit einbezogen?"
Ich glaube nicht. Aber wenn ihr zusammenlebt, dürfte dir die Miete eigentlich nicht voll, sondern nur hälftig als Ausgabe angerechnet werden. Du hattest im Grunde genommen Glück, dass du nur bis einschließlich Juni 2007 Angaben machen musstest...denn ansonsten würde deine Ratenzahlung evlt höher ausfallen.
Vielen Dank.
Da bin ich mal gespannt. Bin ja schon gewillt das Geld zurück zu zahlen.
Muss mal am Montag bei Gericht anrufen. Habe auch keinerlei Unterlagen bekommen, wohin ich das Geld überweisen soll, oder ob abgebucht wird....
Komisch nur, dass ich bei gleichbleibendem Gehalt und erhöhten Ausgaben nun zahlen muss.
Vielleicht hat sich auch die Bemessungsgrenze geändert....
Du wirst nochmals vom Gericht angeschrieben und dir wird mitgeteilt, wohin das überwiesen werden muss. Bei unseren Gerichten ist das sogar so, dass die dir Übeweisungsträger mit übersenden.
Nicole
Mal ehrlich,
ist es nicht nur gut und richtig, dass du nun, wo wieder Geld da ist, das, was dir mal jemand geliehen hat( hier: der Staat) auch zurückzahlst?
Gruß
Ja klar doch, habe ich auch geschrieben ! Lesen !!!
Also keine Panik
Ich schiebe keine Panik, keine Sorge!
Ich habe diese eher aus deinem Posting heraus gelesen.
"wie lange muss ich die Raten zahlen" - das klingt für mich danach.
Du musst die Raten zahlen, bis die Kosten des Prozesses bezahlt sind