Hallo,
mein Arbeitgeberhat mir einen Brief geschickt in demich offiziel ausfüllen soll wielange ich in Elternzeit gehe.
ich weiss nicht genau ob es so richtig ist, vielleicht kann jemand helfen :
Mein Kind wurde am 26.06.08 geboren, d.h. die Schutzfrist geht bis 26.08. und ab 01.09. beginnt die Elternzeit (darfich dasso aufrunden auf den Monatsbeginn ??)
Ich will insgesamt 12 Monate daheim bleiben, solange ich ebn Erziehungsgeld bekomme - d.h. das Geld gibt nur 10 Monate und die anderen 2 sind die Schutzfrist - stimmt das?
Also wäre meine Elternzeit mit 12 Moaten dann zum 01.07.09 vorbei und das wieder mein 1. Arbeitstag - theoretisch ??
Hoffe ihr könnt mir helfen, steh auf der Leitung
;o))
Elternzeit ausrechnen - Hilfe !!!
Hallo,
also die Elternzeit kannst Du nehmen wie Du magst.. längstens am Stück bis zum dritten Geburtstag.
Zu Deinem Fall: Bist Du Dir sicher, dass Du nur ein Jahr Elternzeit nehmen willst? Denn, falls Du nächstes Jahr verlängern möchtest, geht das nicht ohne Zustimmung des AG. Du müsstest dann definitiv zu den alten Vertragsbedingungen wieder arbeiten (Vollzeit?!)
Alternativ melde doch 2 Jahre Elternzeit an (bis zum 2. Geburtstag somit), dann kannst Du das dritte Jahr noch im Bedarfsfall anhängen.
Zusätzlich stellst Du dann schriftlich Antrag auf einen Teilzeitvertrag innerhalb der Elternzeit?!
So wärst Du auf der sicheren Seite.
Monate werden nicht gerundet. Die Elternzeit beginnt meines Wissens nach mit der Geburt bereits.. macht aber ja nichts, da Du auch z. B. 1 Jahr, 2 Monate und 4 Tage beantragen kannst.
Google mal nach dem BEEG, da steht alles drin.
Gruss
Mone
Hallöchen,
also Elternzeit kannst Du, wie schon geschrieben, beantragen wie Du möchtest.
ABER: Elterngeld wird nur für die ersten 12 Monate gezahlt (oder halt 24 bei Splittung), wobei da die MuSchu-Zeit leider mit drin ist und man praktisch nur für 10 Monate Elterngeld bekommt.
Im Normalfall nimmt man ja solange Elternzeit wie auch Elterngeld gezahlt wird - somit wäre der erste / zweite Geburtstag Deines Kindes auch Dein erster Arbeitstag.
Gruß
Karen
Hallo,
du kannst Elterzeit nehmen, wie du magst bis zu 36 Monaten!
Bei uns wird es so sein: Kind evtl geboren am 12.09.08 und arbeiten gehe ich wieder 03.01.2010
LG
Casperche
Hi,
ich hoffe, dein AG hat dir den Brief erst heute geschickt und damit seiner Kulanz, einen verspäteten Elternzeitantrag zu akzeptieren ausgedrückt...denn ansonsten bist du bereits einige Wochen zu spät, hättest das innerhalb von einer Woche nach der Geburt erledigen müssen.
Also, wenn er kulant ist: gerundet wird da nichts. Die Elternzeit beginnt ab Geburtstag (bzw. wird ab dann gerechnet) und endet entsprechend wenn du nur ein Jahr nehmen willst auch ein Jahr später. Taggenau, egal, wann der nächste Monatsanfang ist.
Du bist aber dann an diesen Antrag gebunden und könntest das zweite Jahr auch dann nicht nehmen, wenn du keine Kinderbetreuung hättest - denn der AG ist nicht verpflichtet, einer Verlängerung von 1 auf 2 Jahre zuzustimmen (anders wäre es mit einer Verlängerung von 2 auf 3 Jahre, wenn der Antrag fristgerecht eingereicht wird, ist der AG zur Annahme verpflichtet).
Viele Grüße
Miau2