Fristlose Kündigung während der Elternzeit?

Das Grundthema sagt ja schon die Überschrift. Es ist nur anders als angenommen. Ich bin noch bis März 2009 in Elternzeit, habe aber meinen Jüngsten ab September 2008 im Kiga untergebracht um wieder arbeiten zu können. Heute war ich nun beim Arbeitsamt und völlig unerwartet muss ich sagen es sieht echt gut für mich aus. Nun hab ich nur ein Problem. Ich hab mal irgendwo gelesen, dass ich als AN während der Elternzeit fristlos kündigen kann. Nur leider finde ich das jetzt nirgends mehr. Ich möchte meinen alten AG unbedingt bis zum 01.09. "loswerden". Hab ich ne Chance? Kennt sich jemand aus?
Danke schonmal
mischu

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Hallo Mischu...

nein hast Du nicht... entweder lenkt Dein AG ein und aktzeptiert die Kündigung ohne Einhaltung einer Frist, oder Ihr macht einen Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder Du musst die gesetzliche Frist einhalten.

Man hat in der Elternzeit ein Sonderkündigungsrecht nach § 18 oder 19 BEEG, wo man drei Monate vor Ende der Elternzeit zum Stichtag des Endes kündigen kann.

Gruss

Mone

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Hallo,

soweit ich weiß, musst Du die Kündigungsfristen aus dem Arbeitsvertrag einhalten.
Allerdings könntest Du doch vielleicht versuchen, mit Deinem AG zu reden - der rechnet doch eh nicht vor März mit Dir...

LG
Tati

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Naja, ich hoffe er ist froh wenn er mich los wird. Als ich schwanger wurde, haben die mich so gemobbt, dass ich ein Beschäftigungsverbot erhielt. Ich hab ihm wohl damit und mit den beiden Schwangerschaften in Folge ziemliche finanzielle Einbußen verschafft und er hasst mich wie die Pest. Ich hab ihm heute geshrieben und um Stellungnahme zu meinen Plänen seine Firma zu verlassen gebeten. Entweder er akzeptiert dankend oder er lässt mich zappeln bis März. Danke schonmal für eure Antworten. Jetzt brauch ich wohl nur noch wen der mir die Daumen drückt.

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Hi,
ich drücke dir die Daumen, und bis März könnte er dich nur zappeln lassen, wenn du schon ewig in der Firma wärst oder vertraglich eine entsprechend lange Kündigungsfrist vereinbart hättest.

Ansonsten gilt innerhalb der Elternzeit die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, und das ist bei vielen 1 oder 2 Monate, eher selten mehr - nur zum Ende der Elternzeit sind es die drei Monate.

Viele Grüße und viel Erfolg,
Miau2

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Hallo

also wie das in der Elternzeit ist weis ich net, aber im allgemeinen hast du das Recht auf einen Aufhebungsvertrag, wo du bestimmen kannst, wann du aus der Firma austreten willst! So hab ich das mit meiner alten Firma auch gemacht bevor ich in den Laden gekommen bin... Da wusste ich aber auch noch net wie die ticken...

lg

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Seit wann das und warum gibt es dann Kündigungsfristen???

Gruß,

phoe-nix

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also bei mir war es so, dass ich den jetztigen Job gefunden hatte, und ich zum 1.6. dort anfangen konnte. Daraufhin hatte ich mit meinem damaligen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vereinbart und konnte so den jetztigen Job antreten ohne die Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Es war ja keine normale Kündigung mit der gewissen Fist.. Bei meinem alten Arbeitgeber ging der Arbeitsvertrag sowieso nur bis zum 30.6. weil das ein befristeter AV war

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