hallo ihr
eben fragte mich meine freundin um rat...
sie arbeitet 6 tage die woche a´6 stunden als bäckereiverkäuferin (falls es wichtig ist)
wieviel urlaub steht ihr zu? am besten wären HP´s was sie ihrem chef dann vorlegen kann, er sagt das sie nur 24tage urlaub hat, aber ist das nicht ein bisschen wenig? auch wenn sie nur fast vollzeit ist, bei 36 std... oder gerade deswegen?
lg nicole und schonmal
wieviel urlaub steht ihr zu
Hallo Nicole,
laut Bundesurlaubsgesetz hat sie somit den gesetzlichen Urlaub:
24 Arbeitstage bei einer 6-Tage Woche, somit vier Wochen.
LG
Mone
Hallo!
Urlaub wird nicht nach Arbeitsstunden gegeben sondern nach Arbeitstagen.
Wie schon gesagt, gesetzlich stehen ihr 4 Wochen, also 24 Tage zu.
LG kanakilu
hallo danke für deine antwort...
meine frunedin grad am tel, der chef sagt sie hätte nur 19 tage, aber wo steht das es nach arbeitstagen gegeben wird, das steht auf der HP die du geschickt hast leider nicht
Hallo Koll,
da steht WerkTAGE..... das sagt schon aus, dass es sich um Tage und nicht um Stunden handelt.
Angenommen, sie arbeitet pro Woche nur drei Tage, so hätte sie auch nur 12 Tage Urlaubsanspruch, somit auch vier Wochen, da dann nur die Arbeitstage gerechnet werden.
Der Chef muss somit die 24 Tage Urlaub gewähren, bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche wären es 20 Urlaubstage etc..
Urlaubstage = Arbeitstage
Gruss
Mone
Hier nochmal die Quelle (aus dem Bundesurlaubsgesetz): http://bundesrecht.juris.de/burlg/__3.html
LG kanakilu
sorry, gerade erst gelesen.
Es gilt zu prüfen ob eine Tarifbindung vorliegt.
Bei der angegebenen Zahl von 19 Tagen macht es fast den Eindruck als ob hier was anteilig bzw. umgerechnet wurde.
Haben sich die Arbeitstage geändert, vor allem arbeitet Deine Freundin schon das ganze Jahr (seit 01.01.) dort?
sie arbeitet seit letztem jahr dort... und meines wissens wurde nicht geändert... und die arbeitstage sind immer gleich genau wie die zeiten, da sie einen sohn hat hat sie immer MO-SA früh von 7.30-14 oder manchmal etwas länger..
Ok
Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Mindesturlaub.
Es ist ja schon verlinkt.
Tarifliche Regelungen gehen vor, aber nur solange sie nicht schlechter als das Bundesurlaubsgesetz sind.