Darf der AG anordnen das Ü-Stunden nur stundenweise genommen werden?

Hi,

ich hab die Frage ja schon oben geschrieben..also ich habe noch 12h von vor der Geburt meines Kindes die ich nicht mehr vorher nehmen konnte weil ich ein BV bekam!

nun wollter ich diese 12h gerne in eins nehmen also 3 Tage (Arbeite 5Tage a 4h die Woche) nun sagete mir mein Vorgesetzter sie würden es nur noch so machen, das sie die Stundenweise abbummeln lassen....es gäbe aber noch keine schriftlich festgelegte R>egelung im betrieb....ich sollte also täglich mal hier und da ne Stunde nehmen...nur ist das total uneffektiv und überhaupt wenn es den betrieblichen Ablauf nicht stört kann der Ag das dann überhaupt so anordnen ist das rechtens??

ich meine als ich die Stunden erwirtschaftet habe, habe ich ja auch meine Freizeit nach dem Betrieb geopfert und nicht so wie es mir gepasst hat...

Hab mich voll geärgert...geht das denn einfach so...ist doch auch für mich voll unwirtschaftlich wenn ich nur z.B. für 2 Stunden täglich da antanze bis die 12h weg sind ??

Wer hat ne Ahnung ob ich mich dem beugen muss....
mein Vorgesetzter schießt eh manchmal bissel übers Ziel hinaus im ersten Moment und mir ist klar das der Ablauf gewährleistet sein muss aber ich soll diese alten Stunden Zeitnah nehmen und anderer seits wird mir auch noch vorgheschrieben wie oder was???

Ja sind wir AN nur noch die Deppen?

LG Dina die am 25.8. wieder ihren Job aufnimmt!

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Waren das angeordnete Überstunden oder sind es eher Plus-Minuten, die Du auch langsam angesammelt hast.

Ich weiß nicht, wie das rechtlich aussieht, aber bei uns im Konzern wird das unterschiedlich gehandhabt. Plus-Minuten dürfen auch nur bis max. 0,5 Tage am Stück entnommen werden, reguläre Mehrarbeit auch tageweise.

Ich verstehe aber nicht ganz, warum es für Dich "voll unwirtschaftlich" ist, immer mal ne halbe oder Stunde eher nach Haus zu gehen.

Im übrigen ist es für mich nachvollziehbar, wenn Dein Vorgesetzter nach langer Abwesenheit Dank BV und Elternzeit nicht begeistert reagiert, wenn Du als allererste Aktion sämtliche Freizeitguthaben am Stück abfeiern willst, bevor Du überhaupt wieder begonnen hast, zu arbeiten...

Gruß,

phoe-nix

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Hallo Dina,

gesetzlich gibt es meines Wissens nach keine Regelung, wie die Überstunden abzubauen sind. Hier stehen die Belange des Betriebes in den Vordergrund zu rücken.

Aus der Praxis kenne ich es so, dass entweder der AG volle Freizeittage gewährt aus Kulanz oder man die eingearbeitete Zeit stundenweise abbaut. Bei einem ehemaligen AG von mir war es auch so, dass ich maximal einen halben Tag am Stück nehmen konnte, wenn es ums Freizeitkonto ging. Reell angeordnete Überstunden/Mehrarbeitsleistungen wiederum wurden getrennt erfasst und da durfte ich dann auch einen ganzen Tag weg bleiben.

Ich denke mal, Dein AG wird eher etwas unerfreut sein, rechnet er doch mit Deiner Rückkehr am 25.8. und nicht am 28.8.... als Wiedereinstieg würde ich evtl so kurzfristig auch nicht noch drei Tage durchdrücken wollen.

Gruss
Mone

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Natürlich darf das der AG. Nur der vorgeschriebene Urlaub muß eine gewisse Anzahl an Tagen im Stück genommen werden. Ansonsten haben immer die Belange des Betriebes vorrang. Selbst beim - gesetzlich vorgeschriebenen - Urlaub kann der AG noch dazwischenfunken und den streichen.

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Hallo,

danke für deine Antwort...ich will den Urlaub und die Stunden ja noch gar nicht nehmen ich muss! Ich wollte die erst Ende des jahres nehmen, aber das ist es ja jetzt soll ich sie unbedingt weg nehmen aber dann so wie es denen passt!

Und ja es ist in dem Sinne unwirtschaftlich weil ich in 2 h nichts schaffe und dann trotzdem Therapieangebote ausfallen würden (bin Ergo in ner Senioreneinrichtung) und das will er ja auch nicht da wäre das Ding mit ner Woche einfacher zu organisieren zwecks Vertretung und schneller durch!

vielleicht habe ich mich umständlich ausgedrückt!

LG Dina

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Hallo,

also ich habe mich vor ca. 2 Jahren zu diesem Thema für einen Mitarbeiter informiert!

Der AG hat das Recht den Mitarbeiter die Überstunden stundenweise abzubauen lassen, es ist aber (bei uns zumindest) so dass ein Mitarbeiter mindestens 3 Stunden in der Firma anwesend sein muss!

Ich persönlich rege mich immer über diese "Wiedereinsteiger" auf, die erst mal checken was gibts noch an Überstunden bzw. Überminuten und Urlaub! Klar es steht den Mutti`s usw.. zu, aber für einen Betrieb es ist nervig und störend!

- Sorry! bitte steinige mich nicht -

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"Ich persönlich rege mich immer über diese "Wiedereinsteiger" auf, die erst mal checken was gibts noch an Überstunden bzw. Überminuten und Urlaub! Klar es steht den Mutti`s usw.. zu, aber für einen Betrieb es ist nervig und störend! "

Geht mir genau so....waren ewig lange Zuhause und der erste Gedanke vor Arbeitsantritt ist, wann sie wieder frei machen können.....
Ich würde als AN aber ehrlich gesagt nicht so verfahren, sondern erstmal zusehen, mich wieder einzuarbeiten.

LG

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Hallo Dina,

wenn Du am 25.08. Deinen Job wieder aufnimmst, ist es dann wirklich das Wichtigste, sofort die Überstunden (12 sind ja nicht viel) zu bekommen oder wäre es nicht besser im Sinne einer guten Zusammenarbeit auch unter Kollegen einfach mal 5 gerade sein zu lassen und wenn es sich nicht mehr ausgeht, dann verfallen die eben?!

Der AG hat das Recht, die Überstunden so abfeiern zu lassen, wie er das möchte, also auch stundenweise. Letztlich werden diese ja auch so angesammelt. Wenn bezüglich den Stunden nix vereinbart ist und die Stunden nicht ausdrücklich angeordnet wurden, dann hast Du gar keinen Anspruch darauf das abzufeiern.

Und zu Deiner Frage ob die AN die Deppen sind? Nicht wirklich, schließlich bist ja grad in Elternzeit und kannst die genießen. Ich bin selber Mutter von einer kleinen Tochter mit 8 Monaten und wieder schwanger, da ich Depp aber selbständig bin, steht mir nix zu, kein Mutterschutz und keine Elternzeit wie Du sie kennst.
Wie Du siehst hat alles vor und Nachteile.

Gruß
Petra