Ich habe folgende Frage-sehr speziell-aber vielleicht geht es ja jemanden ähnlich oder weiß einen Tip.
Ich habe im Elterngeldrechner ausgerechnet, daß ich höchstens 400 € bekommen würde, das reicht jedoch nicht für Miete, ect. (ich habe bis 1/2 Jahr vor der Geburt garbeitet und 1/2 Jahr ALG 1 empfangen)
Weiß jemand, welche Alternativen es gibt?
Könnte ich nur den Mindestbetrag von 300€ beantragen und dazu Hartz 4?
Oder kann ich mir das Elterngeld nur 1/2 Jahr auszahlen lassen und das andere 1/2 Jahr ALG 1 weiter beziehen?
Oder Elterngeld nehmen und dazu Wohngeld beantragen?
Wer weiß, wo ich da Infos bekomme. Habe mich schon beim Arbeitsamt und der Elterngeldstelle erkundigt, aber niemand kann konkrete Aussagen machen.
Über einen Tip wäre ich dankbar.
yela
Gibt es eine Alternative zu niedrigem Elterngeld ?
Hallo yela,
meines Wissens geht nichts deiner aufgeführten Punkt.
*Mindestbetrag und ALGII - geht nicht. Du kannst aber, oder musst sogar ALG II zum Elterngeld beantragen. die 100 Euro über der Freibetragsgrenze werden aufs ALG II angerechnet.
* ALG I kannst du NUR beziehen, wenn die Kinderbetreuung gesichert ist, und du WIRKLICH auch arbeiten gehen könntest.
* Wohngeld kannst du nur beantragen bzw beziehen, wenn du deinen Bedarf (im Sinne und Höhe von ALG II) selbst decken kannst. Kannst du aber nicht.
Das Einzige ist:
Du beziehst deine 400 Euro Elterngeld und beantragst dazu ALG II, bis deine Elternzeit rum ist (bzw ein Jahr) und gehst dann wieder arbeiten. - Je nachdem, wie du an einen Betreuungsplatz kommst.
Angenommen du hast Betreuung für dein Kind nach dem Jahr Elterngeld, die tatsächlich gesichert ist, beantragst du wieder ALG I oder hast Arbeit. Bei erneuter Beantragung ALG I wird dir dann aber wohl immernoch nichts übrig bleiben als zusätzlcih ALG II zu beantragen, bis du Arbeit hast.
LG und alles Gute
Mel
Wenn Du sonst kein Einkommen hast, kannst Du natürlich zusätzlich ALG II beantragen, der Sockelbetrag von 300 Euro Elterngeld wird hierbei nicht angerechnet, alles was drüber ist schon. Zusätzlich bekommst Du noch Kindergeld, das wird aber auch mit ALG II verrechnet.
Was ist denn mit dem Kindesvater? Der muß ja - sofern er kann - Unterhalt für Euer Kind und für Dich zahlen?
Gruß
GR202
Hallo!
Wenn dein Elterngeld nicht ausreicht, kannst du ergänzend ALGII beantragen. Die 100 Euro über dem Sockelbetrag werden dann angerechnet.
Der Vater deines Kindes ist jedoch dir gegenüber unterhaltspflichtig. Er ist also dein erster Ansprechpartner!
LG kanakilu
Wer hat Dir denn das Kind gemacht?
Der ist zuständig, wenn Du nicht genug verdienst bzw. bekommst.
Der Vater und mein Partner ist in Ausbildung und wird die 500 €, die er da bekommt auf jeden Fall mit zum Unterhalt u.s.w. beisteuern.
OK, dann kannst Du erg. ALGII beantragen, sofern nicht exorbitante Ersparnisse da sind.
Guten Abend!
Du hast ja bereits Antworten bekommen, was ich mich aber frage ist, warum Du das ohnehin schon "zu niedrige" Elterngeld noch um 100 Euro mindern wolltest, so das ginge?
Die Logik kann ich nicht nachvollziehen...
LG
Diese Info hat mir eine Angestellte der Elterngeldstelle gegeben-sie meinte ich soll den Mindestbetrag beantragen und dann evtl. ALG 2- und da mich diese Auskunft so verwirrt hat-hab ich hier nachgefragt.
Danke für die Antworten!