Hallo,
mein Sohn 5 Jahre hat gestern beim Wenden seines Fahrrades in einer Hofeinfahrt ein Auto beschädigt (Kratzer in Tür).
Ich war gerade mit dem Anschnallen meiner Tochter in den Kinderwagen beschäftigt und hatte ihm den Rücken zugedreht.
Als ich mich umdreht war es schon passiert.
Zahlt das unsere Haftpflichtversicherung oder müssen wir für den Schaden aufkommen?
Sohn hat mit Fahrrad ein Auto zerkratzt - Versicherungsfall???
Was sagt denn die Haftpflichtversicherung dazu? Die sollten das am besten wissen, da ja auch jeder Vertrag anders ist....*kopfkratz*
Sanne
Unser Haftpflicht hat etwas Ähnliches übernommen, am besten rufst Du dort mal an und fragst nach...
Hatte auch so einen Fall. Bei unserer Versicherung war es so, daß Kinder unter 7 Jahren nicht versichert sind.
Es sind halt Kinder.
Wenn der Geschädigte Ansprüche stellt würde ich besser der Versicherung sagen, daß du es warst. Ist zwar unehrlich, aber dann übernimmt die Versicherung den Schaden.
Bei 5-jährigen Zwergen leider nicht.
Das nennt man Versicherungsbetrug.
Es gibt übrigens auch Policen, wo auch Kinder unter 7 Jahren und Ihre "Delikte" versichert sind, kostet unwesentlich mehr. Haben wir bei der Allianz.
Ja, da hast du völlig recht.
Ich hatte ein ähnliches Problem selber. Die Rechtslage bei Kindern unter 7 ist schwierig. Mir hat das damals mein Vers.-vertreter echt so geraten. Und das Kindern unter 7 nicht immer versichert sind habe ich damals nicht gewusst.
Hallo,
Da hast DU wohl nicht richtig aufgepasst. DU hast also durch deine Unachtsamkeit anderen einen Schaden zugefügt, also bist DU auch schadenersatzpflichtig. Dein Sohn kann da gar nichts für.
Man nennt das Verletzung der Aufsichtspflicht und wenn dir das fahrlässig passiert, wie in diesem Fall, zahlt auch deine Versicherung, dafür ist sie schließlich da.
LG, S.
Wo ist das bitte Verletzung der Aufsichtspflicht?
Sohnemann fährt mit 5 Jahren mit seinem Fahrrad zwischen parkenden Autos rum und sie guckt nicht hin!
Ist es das etwa nicht?
Hallo,
unsere Versicherung hat damals den Schaden an einem Auto übernommen, als unsere Madame den Kinderwagen dagegen gesetzt hat!
Ehrlich währt am längsten!
"Zahlt das unsere Haftpflichtversicherung oder müssen wir für den Schaden aufkommen? "
Wahrscheinlich weder noch.
Sohnemann kann selber noch nicht haften, also tritt dafür wahrscheinlich auch die Haftpflichtversicherung nicht ein.
Melde den Schaden genau so wie er passiert ist der Versicherung. Alles Weitere soll der Geschädigte selber mit der Versicherung ausmachen. Ihr habt damit dann nichts mehr zu tun. Sollte die Versicherung zu dem Schluss kommen, nicht zahlen zu müssen, muss das der Geschädigte mit Deiner Versicherung ausmachen.
"Alles Weitere soll der Geschädigte selber mit der Versicherung ausmachen"
Das ist so nicht richtig!
Der Geschädigte hat immer nur Ansprüche gegen den Schädiger, nicht gegen seine Versicherung.
Hatte selbst gerade einen Fall, in dem die Versicherung sich konsequent weigert auch nur ein Wort mit dem Geschädigten zu kommunizieren.
Dem Geschädigten bleibt nichts übrig als dem Schädiger ne Rechnung zu schicken.
"Dem Geschädigten bleibt nichts übrig als dem Schädiger ne Rechnung zu schicken"
Soll er doch. Der Schädiger schickt diese Rechnung dann an seine Versicherung
Solange der Schädiger nicht vorsätzlich gehandelt hat, kann er alles getrost der Versicherung überlassen.
Hallo,,
bei Kindern unter 7 zahlt die Haftpflichtversicherung nicht und ihr müsst es auch nicht !
Wir hatten mal einen ähnlichen Fall, wo ein fremder Junge unser Auto aus Versehen mit einem Stein" getroffen" hat beim Spielen. Antwort von der Versicherung: Bei Kindern unter 7 ist niemand haftbar zu machen und Kinder ab 4 Jahren dürfen bis zu einer Stunde sich alleine im Freien aufhalten, ohne dass eine Verletzung der Aufsichtspflicht gegeben ist. Die Eltern haften jedoch nur dann für ihre Kinder, wenn diese die Aufsichtspflicht verletzt haben, sonst nicht ! Wir mussten unseren Schaden selbst zahlen.
LG Claudia
Hmmm.....
anscheinend ist es von Versicherung zu Versicherung recht unterschiedlich!
Unsere hat den Schaden, den meine damals knapp 3 Jährige angestellt hat übernommen und meine Aufsichtspflicht habe ich zu keinem Zeitpunkt verletzt!
Wiederum denke ich auch, das es hier genug Mütter/Eltern gibt denen es völlig egal ist was ihre Kinder anstellen und sich keine Mühe geben einen Schaden zu beheben!
Hallo,
probiert es bei Eurer Haftpflichtversicherung, einige uebernehmen solche Schaeden (ich habe fuer solche Faelle eine Extra-Police abgeschlossen).
Ansonsten solltet Ihr im Sinne der Fairness den Schaden aus eigener Tasche bezahlen (meine Meinung).
Der Besitzer des Autos kann ja schliesslich nichts dafuer, dass Dein Sohn nicht richtig aufgepasst hat, oder?
LG, Claudia
Hallo,
hätte ich gewusst, was ich hier für eine Lawine von Unfreundlichkeiten lostrete, hätte ich meine Frage nicht gestellt.
Ich hatte auf qualifizierte Hilfe bzw. auf Fachwissen gehofft.
Natürlich werde ich mich mit meiner Versicherung in Verbindung setzen, dort war aber leider zum Zeitpunkt meiner Fragestellung 7:53 Uhr noch keiner zu erreichen.
Außerdem ist mein Sohn nicht zu blöd zum Fahradfahren, ihm ist lediglich beim Wenden des Fahrades in der engen Einfahrt das Rad umgekippt und dabei gegen das Auto geschrammt.
Sicherlich hätten hier diverse Über-Mütter das Umkippen des Rades vorhergesehen und ihrem Kind das Rad gewendet!!!!!
Ich aber leider nicht. Außerdem wollte ich meine Klein anschnallen und zumindesten ICH habe meine Augen nicht überall.
Trotzdem DANKE an alle, die mir helfen wollten.
In Zukunft werde ich mir überlegen ob man hier eine Frage stellen darf oder nicht.
Syltperle
Hallo
Nur eine kurze Frage. Wieso muss dein Sohn in einer engen Einfahrt Fahrrad fahren? Ist nicht böse gemeint.
Bianca
Hallo,
mein Sohn MUSS nicht in einer engen Einfahrt radfahren.
Die Einfahrt gehört zu einem Innenhof und in diesem befindet sich ein Geschäft in das ich wollte.
Wir sind also in diese Einfahrt vorwärts rein und um wieder rauszukommen mußte er sein Rad umdrehen da dort auch noch ein Auto stand. Beim eben diesem Wenden bzw. Umdrehen ist es dann passiert.
syltperle