Kindergartenkosten bei ALG2

Hallo :-)

wollte mal anfragen ob jemand weis -ob- wer bei ALG2 Bezug die Kiga-Kosten übernimmt und wenn ja, auch für Kids unter 3 Jahre wenn beide Elternteile arbeiten gehen?

#danke

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Bei mir zahlt das Jugendamt die Kosten für den Kindergarten (außer Esssengeld). Versuch es da mal. Die Einkommensgrenzen sind unterschiedlich, kann schon sein, dass du zumindest einen Teil bekommst.

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#danke dann versuche ich es mal beim Jugendamt aber zu erst muss ich den Großen mal im neuen Kiga anmelden wo wir jetzt hingezogen sind

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hi,

bei uns wurden die betreuungskosten damals bezahlt. wir waren beide noch in der lehre und da hat die alg2 stelle das dann übernommen voll.

seit ihr auch in ausbildung oder warum müsst ihr trotz zweier jobs noch alg2 bekommen?

hängt eben auch viel mit den hintergründen zusammen.

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#danke schon mal :-)

Mein Mann beginnt zum 1.9. nochmals eine Ausbildung mit Festvertrag drüber hinaus, dass danach auch endlich das Einkommen OHNE ALG2 gesichert ist #freu und ich gehe nebenher auf halbtags arbeiten sobald ich nach meinen 4 Vorstellungsgesprächen hoffentlich 1 Zusage bekomme :-) Wenn net suche ich weiter in der Hoffnung ne halbtagsstelle als Beamtin zu finden...

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also wenn wird der kiga aber nur gezahlt wenn du auch sicher arbeitest.

frag mal bei deiner sachbearbeiterin für alg2 nach.
aber vorraussetzung ist eben beide berufstätig. also so war es bei uns.

und sonst gehts mal jugendamt ob die was übernehmen.....

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Hallo!

Wenn der Alg2-Bezug nachgewiesen ist (z.B. durch Vorlage des Bewilligungsbescheides) können vom Jugendamt die KiGa-Kosten übernommen werden.

Ob das auch für Kinder unter 3 Jahren gilt, kann ich dir leider nicht beantworten.

Würde vorab erstmal dort anrufen und mich beraten lassen. Fragen kostet ja schließlich nix... ;-) Die schicken die entsprechenden Antragsunterlagen auch zu.

Lg,
Becca

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#danke

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Die Kosten werden entweder ganz oder zum Teil vom JA übernommen.

Das richtet sich nach Familieneinkommen/Betreuungszeit und auch des zuständigen JAs.

Jedes JA hat eine andere Berechnung.
Die Berechnungsgrenzen sind meine ich überall gleich, aber die Höhe des Zuschusses ist vom jeweiligen JA abhängig.

Unter einer bestimmten Einkommensgrenze zahlt das JA den Beitrag komplett.

Erkundige dich dort. Die müssen dir Auskuft geben.

LG Mannu