Kein Recht auf Reklamation?

Ich habe vor knapp 4 Monaten ein Paar Kinderschuhe gekauft, die ich heute reklamieren wollte...die Außennähte sind teilweise gerissen und an einem Schuh ist die Innensohle löchrig und kaputt.

Die Schuhe wurden in diesen 4 Monaten nicht täglich getragen und meiner Meinung nach auch nicht in unüblichem Maße strapaziert.

Die Geschäftsinhaberin lehnte meine Reklamation aus dem Grund ab, dass die Schuhe total aus der Form und verschlissen sind...was meiner Ansicht nach auf minderwertiges Material bzw schlechte Verarbeitung hindeutet.

Sie verwies außerdem noch auf den Preis (39,95 Euro...was meiner Meinung nach ja nun soooo günstig nicht ist) und fragte mich, was ich davon großartig erwartet habe. Den Hersteller konnte sie mir ebenfalls nicht nennen, da sie die Schuhe auf einer Messe eingekauft hat.

Ich bin stinksauer und möchte das so nicht hinnehmen. Es geht mir natürlich auch um das Geld, aber primär darum, dass ich mich als Verbraucher verarscht fühle, weil ich der Meinung bin, in diesem Fall ein Recht auf Garantie/Gewährleistung zu haben.

Kennt sich jemand mit der Rechtslage genauer aus und kann mir sagen, ob bzw was sich da noch machen lässt?

1

Also , DIE müsste dir nachweisen, dass ihr (dein Sohn) die Schuhe kaputt gemacht hat! Denn bis 6 Monate nach dem Kauf hat der Verkäufer Pflicht zu beweisen, dass der Fehler nicht schon beim Kauf da war, sondern es am Kunden liegt!

Schau mal §476 BGB "Beweislastumkehr" und komm ihr mal damit! Denke, dass verschlägt ihr die Sprache. :-p
Ach der Gefahrenübergang ist in diesem Fall der Kauf!

2

Wenn sie darauf nicht eingeht und dabei bleibt, hilft nur eine Klage! Weiß nicht ob es sich für 39,95 € lohnt, glaube dann eher, dass ich dort nichtmehr hingehen würde!

Ach ja, §§ 437 BGB fortfolgende beschäftigen sich mit dem Käuferrechten bei Mängeln! Dazu noch der o.g. Paragraph! Hoffenlich reichen dies Argumente!

Drücke dir Daumen! Berichte bitte, ob du es geschafft hast!

LG

Susanne

3

Wende Dich an die Verbraucherzentrale. Der Fall ist der: bis 6 Monate nach Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass Du schuld bist, dass die Dinger so aussehen. Da beim Kauf nicht darauf hingewiesen wurde, dass es sich um Dekorationsartikel handelt die nicht zum Laufen geeignet sind, muss Dir Ersatz zum gleichen Preis angeboten werden!

Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um. Gewährleitung gibt es für insgesamt 2 Jahre.

Wende Dich an die Verbraucherzentrale und gibt nicht auf.

Ich hatte schon 2 Mal Schuhreklamationen:

1 x waren die Sohlen nach 4 Wochen löchrig (Deichmann). Die Schuhe wurden ohne Diskussion ersetzt.

beim 2.ten Mal habe ich Stiefel gekauft in einem kleinen Schuhgeschäft (keine Kette) kosteten auch ca. 40 Euro und gleiches Problem wie bei Dir. Der Inhaber hat versucht mich abzuschütteln, ich habe aber nicht aufgegeben und lauthals im Laden lamentiert. Ergebnis: ich bekam mein Geld zurück.

Ich reklamiere alles, auch Billigartikel, die innerhalb der 6 Monate kaputtgehen. Dann lernen die nämlich, keinen Schrott mehr zu produzieren!

Gruß

Manavgat

5

An die Verbraucherzentrale habe ich auch schon gedacht...aber können die überhaupt was machen, außer rechtliche Auskünfte erteilen?

Die besagte Geschäftsinhaberin ist übrigens in unserem Ortsteil "bekannt" dafür, sich bei Reklamationen doof anzustellen...eine Bekannte von meiner Mutter hatte u.A. auch schon Stress mit ihr.

Um einen Dekorationsartikel handelt es sich übrigens nicht...aber ich bin der Ansicht, dass auch Kinderschuhe für "nur" 40 Euro nach 4 Monaten nicht halb auseinanderfallen dürfen, sondern schon etwas länger durchhalten müssen.

7

Also ich schätze die Verbraucherzentrale ist wie in Österreich der Konsumentenschutz.
Bei uns meldet man sich dort und wenn man möchte das die dem Verkäufer einen Brief schreiben, zahlt man 10 Euro Bearbeitungsgebühr.

Versuche es mal.

4

hallöchen

hatte auch schon den fall,das bei einem 10,-€ kinderschuh die sohle nach 4monaten abgegangen ist,hab reklamiert und problemlos neue bekommen,denn die verkäuferin meinte noch:das gerade ein kinderschuh mehr aushalten muss,als der von einem erwachsenem!

also noch mal hin und auf deine berechtigte reklamation pochen,egal ob sie dann umtauschen oder wenn du keinen passenden finden kannst auf auszahlung bestehen,denn du brauchst ja ersatz!!!

etwas lauter werden hilft auch immer,bin selber aus dem handel und hab schon so manches mitgemacht---nur nicht als verkäufer...denn wenn die reklamation berechtigt ist,ist doch alles kein problem


#prokopf hoch und los

lg.co.

6

Versuche es beim Verbraucherschutz.
Du hast Recht, 40 Euro ist nicht wenig und man sollte schon eine gewisse Qualität erwarten können.
Ich habe vorgestern für meinen Sohn nike Schuhe gekauft, die halten super und haben 25 Euro gekostet.
Für mich kaufe ich ja keine so teuren Markenschuhe, aber mein Mann schwört auf Nike.(Deichmann)

lg carrie

8

Hai,

ich - als Inhaberin eines Schuhladens - finde es schwierig einen solchen Sachverhalt zu beurteilen, ohne die Schuhe gesehen zu haben. Eine defekte Innensohle beispielsweise entsteht ja durch Verschleiß. Inwieweit der Schuh normal oder übermäßig verschlissen war, ist relativ. Ich habe Kunden, deren Kinder kriegen auch die besten Schuhe regelmäßig in 3 Monaten kaputt und andere, die weinen, weil die Schuhe noch so schön, aber leider zu klein sind.

Grundsätzlich finde ich persönlich die Reklamationsfristen gerade für Kinderschuhe problematisch, denn meistens sind die Schuhe nach einem halben Jahr eh zu klein, und es gibt tatsächlich Leute, die versuchen dann auf diesem Weg neue Schuhe zu bekommen. (Nein, Du sollst Dich nicht angegriffen fühlen, bitte!)

Ich selber versuche kompromissbereit und kulant zu sein, aber ich bin auch nicht bereit, abgetragene Schuhe immer nur gegen neue auszutauschen. Deshalb gibt es bei mir Teilgutschriften, denn schließlich hat man ja auch einen 4 - monatigen Nutzen gehabt.

Ich weiß das hilft Dir nur bedingt weiter, sollte aber mehr auch für die anderen sein.

Im Übrigen - gerade, wenn die Inhaberin so eine zähe Ziege ist - laut werden hilft nicht immer. Ich finde Leute, die mich gleich anscheißen und tun, als hätte sie für 40 Euro den Laden gekauft total ätzend und behandele sie aus Prinzip nicht besser als nette Kunden.

Lotte Bundy

9

Trotzdem steht der Verkäufer in der Pflicht zu beweisen das der Kunde schuld an dem Verschleiß ist.
So sind die Gesetze und an die muss sich auch die Verkäuferin halten.
Ich weis jetzt nicht wie alt das Kind der TE ist, aber durch normalen Gebrauch können Schuhe nicht derart kaputt werden.
40 Euro ist auch sau viel Geld für Schuhe, soviel zahle ich für Nike Schuhe für Erwachsene.
Wenn die TE mit dem Verbraucherschutz kommt zieht die Verkäuferin den Kürzeren da sie kaum beweisen wird können das die Kundin schuld an dem Verschleiß der Schuhe sind.
Übrigens wenn sogar die Nähte aufgehen dann ist das schon ein Qualitätsmangel und für 40 Euro kann man mehr erwarten.

10

Wie soll man das denn beweisen? 6 Monate das Kind beschatten lassen und Buch führen über die Verwendung der Schuhe?

Und wo kriegt man Nike für 40 €????


Lotte

weitere Kommentare laden
17

sorry, aber das sehe ich anders:

schuhe 4 monate benutzen und dann wieder abgeben?
ganz schön dreist. hoch lebe "geil ist geiz".
klar sind 40 euro nicht wenig. aber wenn man die schuhe benutzt, dann gehen sie halt irgenwann kaputt. sag deinem kind, es soll vorsichtiger damit umgehen.
und: 3x im jahr schuhe zu kaufen sollte doch möglich sein - zumal kinderfüße eh noch wachsen.

aber man kann es ja mal versuchen ... immer schön alles in anspruch nehmen, was man kriegen kann. kein wunder, dass deutschland den bach runter geht...


(ich warte auf die steine)

18

Ähm sorry aber Nähte von Schuhen guter Qualität lösen sich nicht einfach auf weil ein Kind damit geht.
DAS sollten Schuhe sogar aushalten, sind ja nicht dafür da sie anzustarren sondern sie zu gebrauchen.

Und Schuhe minderer Qualität, zu einem relativ hohen Preis, tauscht man schon um.

Und MEINUNGEN sind in diesem Fall relativ egal, hier gibt es GESETZE.

lg carrie