Elternzeit falsch beantragt??

Hallo Alle

Ich glaube ich habe EZ falsch beantragt!!!
Mein Arbeitsvertrag läuft aus ende Mai 2009. Also habe ich nur EZ bis dahin geschrieben, weil ich dachte dass es eh egal ist wenn der Vertrag ausläuft.

Heute habe ich aber mit meiner KK telefoniert (wegen was anders), und wir haben zufällig über EZ gesprochen. Der hat gemeint, es wäre egal wann der Vertrag ausläuft.

Es war zu spät mit meinem AG zu telefonieren, werde es daher Morgen machen..:-[

Es ist sooo eine blöde Situation! Aber ich kriege einfach keine Ruhe jetzt..Kann ich es noch bei meinem AG (Öff. dienst) ändern?? Oder es ist zu spät???#schmoll


LG

V+ D (04.08.08)


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Hallo!

Versteh grad nicht? Dein Vertrag läuft bis ende Mai 2009, solange hast du elternzeit beantragt? Dann ist doch alles bestens?? Länger kannst du nicht in Elternzeit gehen!

Oder hab ich jetzt was falsch verstanden?

Lieserl

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Hi lieserl

Kann ich dann trotzdem 3 Jahre zuhause bleiben? das ist eigentlich meine Frage...Ich habe meine KK geshrieben, dass ich 3 Jahre mache...

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Ja, klar. Du musst nur nach dem dein Elterngeld ausläuft dich Krankenversichern - also entweder Familenversicherung bei deinem Mann oder selbst!

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Hallo
die Elternzeit war bei mir mit dem Arbeitgeber abgesprochen und die Kreisverwaltung (Jugendamt) bekommt auch eine Mitteilung.


Es geht ja auch ums Elterngeld und die Jahre für die Rente. Erkundige Dich da am besten nochmal. Denn ne Freundin hat beim AG gekündigt und 2 Jahre Elternzeit gemacht und sich dann was neues gesucht.

Gruß Claudia

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Hallo!

Kleiner wiederspruch:

Elterngeld ist unabhängig von Elternzeit!
Die Jahre für die Rente sind unabhängig von der Elternzeit (da gehts nur darum wie lange man zuhause bleibt)

Sollte ich was falsch verstanden haben bitte ich um berichtigung (am besten mit Quelle...)

Grüße
Lieserl

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Hallo
leider ist das Elterngeld begrenzt auf ein Jahr, bzw. splitten auf 2 Jahren.

Elternzeit kann man 3 Jahre nehmen.

Muß mit Arbeitgeber besprochen sein, bei dem ALTEN Elterngeld Antrag, müssen auch die Daten rein, die man nimmt. Nicht nur die, in der man das Geld erhält.

Wie gesagt, am besten nochmal einen kontaktieren, der sich wirklich auskennt.

Gruß Claudia

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Es ist schon wichtig. Zwar nicht, wie du denkst, wegen der RV - die hat damit nix zu tun. Das "erklärende" Schreiben bekommst du noch von der RV. Aber: Während der Elternzeit bist du kostenlos weiterversichert in der Krankenkasse. Endet die Elternzeit, musst du dich entweder arbeitslos melden ALG1 (beinhaltet auch die KV) oder ALG2 beantragen (falls bedürftig) oder dich in der Familienkrankenkasse deines Mannes mitversichern lassen oder - das ist das härteste - kostenpflichtig freiwillig versichern.
Aber wie hast du das dann mit dem Elterngeld gemacht? Das läuft doch dann auch aus?`??

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Hallo!

Die Dame schrieb aber dass ihr vertrag ausläuft! Und nur solange sie einen Vertrag hat kann sie in Elternzeit sein!

Grüße
Lieserl

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Ich habe ja bis ET geschafft, also rechne ich mit, dass ich meine 1 Jahr (10 Monate) EG kriege...ich muss es aber noch beantragen.....

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