Hallo ihr Lieben!
Ich habe meinem Ag einen Antrag auf Elternzeit bis zum Beschäftigungsende (befristeteter Vertrag bis Mai 2009, vorraussichtlicher Et 03.09.2008) zugeschickt und um schriftliche Bestätigung gebeten.
Heute kam ein Schreiben von meinem Ag zurück, in dem er schreibt:
Ihr Schreiben vom ...., hier eingegangen am....., haben wir zur Kenntnis genommen.
Es wird weder Bezug auf meinen Antrag genommen, noch wird der Antrag auf Elternzeit in einem Betreff erwähnt. Also kurz um, es wird kein inhaltlicher Bezug genommen.
Jetzt meine Frage: Reicht dies als Bestätigung aus oder muss/sollte in dem Schreiben erwähnt werden, worum es geht. Sprich: Antrag auf Elternzeit.
Ich denke, wenn ich den Brief als Einschreiben versandt hätte, hätte ich auch nur ein Datum und eine Unterschrift erhalten, dass mein Brief angekommen ist.
Eine inhaltliche Bestätigung wäre hierbei auch nicht gegeben.
Versteht ihr was ich meine? Was ein durcheinander !
Kurz vor der Geburt kann man schon kompliziert werden.
Würde euch das als Bestätigung reichen oder muss ich mich noch einmal mit meiner Chefin auseinandersetzen?
Habe eigentlich keine große Lust dazu, aber ich möchte auch nichts falsch machen. Aber auch nichts unnötig verkomplizieren.
Brauche eure Meinung und
vielen Dank schon mal im vorraus!
Liebe Grüße von danny, Et-8
Antrag auf Elternzeit! Bestätigung? Lang geworden
Hi,
Du hast um eine Bestätigung gebeten und diese erhalten - daher denke ich nicht, dass Du Dir da Gedanken machen musst.
Aber eine ganz andere Frage:
Wieso stellst Du den Antrag denn schon, bevor das Kind da ist? Klar hat man nach der Geburt 'ne Menge um die Ohren und sollte vieles vorher vorbereiten, aber bevor das Kind auf der Welt ist, musst Du da gar nichts mit Deinem AG aushandeln ...
LG
Anja
Hallo Anja!
So weit ich weiß, hat man nach der Geburt nur eine Woche Zeit die Elternzeit zu beantragen.
Mein Ag ist in vielen Dingen ziemlich nachlässig und eine frühzeitige Abklärung und Bestätigung war mir schon sehr wichtig.
Außerdem wird meine Kleine mit einer auffälligen Niere zur Welt kommen und ich weiß nicht genau, was auf mich zukommen wird. Es ist gut möglich, dass ich länger im Kh verbleiben muss und vielleicht noch weniger Zeit haben werde, als andere frisch gebackene Mamas.
Kann sich die frühe Antragstellung denn irgendwie negativ für mich auswirken?
LG danny
Du musst doch eh' später die Geburtsurkunde vorlegen - bevor das Kind nicht da ist, kann man keine Anträge auf Elternzeit, Elterngeld etc. stellen.
Bereite alles gut vor, dann musst Du nur noch das Geburtsdatum eintragen, und bitte dann um Bestätigung, dass Dein Antrag auf Elternzeit genehmigt ist, das wird schon!
Gute Geburt
Anja
Hallo!
Die Elternzeit beginnt nun mal mit dem tatsächlichen Geburtstermin. Da der noch in der Zukunft liegt, kann Dir Dein AG noch nichts bestätigen!
Bitte doch nach der Geburt um eine Bestätigung über den Zeitraum der EZ!
LG
Ameise