Mutterschaftsgeld: werden Boni/Urlaubsgeld rausgerechnet?

Hallo!
Meine Frage steht ja quasi schon oben. Ich beziehe jetzt ab August Mutterschaftsgeld. Lt. Gesetz wird ja das durchschnittliche Netto der letzten 3 Kalendermonate herangezogen für die Berechnung, eigentlich gehen nur die gesetzlichen Abzüge ab, wie ich im Netz gelesen hab.

Bei mir wären das die Monate Mai, Juni, Juli. Mir scheint, man ist aber von einem bereinigten Netto ausgegangen, der AG hat Urlaubsgeld (war im April und Juni ein paar Tage weg) und eine Bonuszahlung (die es bei uns regelmäßig mit unterschiedl. Betrag 2x jährlich gibt, u.a. im Mai) rausgerechnet.

Aber müssten nicht eigentlich auch Urlaubsgeld und Boni (d.h. in diesem Fall die Maizahlung) zum Mutterschaftsgeld dazuzählen, wenn diese zufällig in dem Zeitraum anfielen?

Beim Elterngeld ist klar, dass alles bereinigt wird, aber beim Mutterschaftsgeld dachte ich, es wäre anders.
Wer kann mir diese Frage beantworten bzw. bei wem war es ähnlich?

#danke schonmal im voraus für Eure Antworten!
LG
Miezekind

1

Beim Mutterschaftsgeld zahlt die Krankenkasse doch nur 13€ am Tag. Bei einem Vollzeitjob hat man normalerweise mehr und da kommt man bei 6 Wochen Mutterschutz (also vor dem ET) nie über 546€. Den Rest zahlt der Arbeitgeber.


LG,
Enelya

2

Hi Enelya,

ist schon klar, die Krankenkasse hat mir gleich die 546€ überwiesen. 13€ pro Tag bis Tag vor der Entbindung.

Es geht mir bei meiner Frage hier rein um den AG-Anteil, der diesen Betrag aufstockt, bis ein "Durschnittsnetto" erreicht ist. D.H. es geht mir um die Höhe des Durschnittsnettos, wie es sich zusammensetzt.
LG
Miezekind

3

Hallo Miezekind,

also so wie ich das verstehe, sind Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes (wie auch des Elterngeldes später) nicht relevant.
Ausgezahlte Überstunden oder ausgezahlter Urlaub hingegen müssen zur Berechnung des Durchschnittsein-kommens der letzten 3 Monate berücksichtigt werden.

Guckst Du hier:

http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Mutterschaftsgeldzuschuss.html

"Für die Zuschusshöhe ist das Nettoarbeitsentgelt maßgebend, das die Arbeitnehmerin in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten (bzw. dreizehn Wochen) vor Beginn der Schutzfrist erzielt hat, und zwar einschließlich etwaiger Überstundenvergütungen. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a SGB IV) sowie Tage, an denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis kein oder ein vermindertes Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht. Ist danach eine Berechnung nicht möglich, so ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer gleichartig Beschäftigten zugrunde zu legen.

Zur Ermittlung des kalendertäglichen Betrages ist das Nettoarbeitsentgelt der letzten drei Monate durch 90 (bei Wochenlohn durch 91) Tage zu teilen. Wird das Entgelt nach anderen Zeiteinheiten als nach Monaten (oder Wochen) bemessen, ist das Nettoarbeitsentgelt des Ausgangszeitraums grundsätzlich durch die tatsächliche Zahl der Kalendertage zu dividieren.

Beispiel:
Beginn der Schutzfrist 20.9.; das Arbeitsentgelt ist nach Stunden bemessen.

Nettolohn Juni 1.550 EUR
Juli 1.450 EUR
August 1.500 EUR
Gesamt 4.500 EUR

Nettolohn täglich (4.500 EUR : 92 Tage) 48,91 EUR
Mutterschaftsgeld - 13,00 EUR
Zuschuss des Arbeitgebers kalendertäglich 35,91 EUR


Bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld sind auch "nicht nur vorübergehende Erhöhungen des Arbeitsentgelts", die während der Schutzfristen der § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG wirksam werden, von diesem Zeitpunkt an in die Berechnung einzubeziehen.


Hier steht nochwas:
http://umstandsmoden.blogg.de/eintrag.php?id=35

Ich hoffe, das klärt einiges. Ich habe jedenfalls dank ausgezahltem Urlaub jetzt ein höheres Mutterschaftsgeld. :-D:-p

Liebe Grüße
Tati

weitere Kommentare laden