Krankengeld - wenn länger als sechs Wochen krank

Hallo!

Ich hab mal eine Frage zum Krankengeld, welches man bezieht, wenn man länger als 6 Wochen krank ist: Beim „normalen“ Arbeitgeber bekäme man entweder 70% vom Bruttolohn (und dann noch die steuerlichen Abzüge???) bzw. max. 90% vom Nettolohn. (habe ich irgendwo so gelesen) Wie sieht es nun aus, wenn man im öffentlichen Dienst arbeitet? Stimmt es, dass der Arbeitgeber dann die Differenz zwischen Krankengeld von Krankenkasse und Nettolohn zahlt, also dass man genauso viel bekommen würde, als wenn man nicht krankgeschrieben wäre – sprich man hätte keine Verluste??? Und diesen Antrag auf Krankengeld von der Kasse – wenn es denn soweit kommen sollte – wann muss man den stellen? Und wie schnell geht das dann mit dem Geld? Bekommt man das dann nahtlos weiter nach dem normalen Gehalt, so dass man keinerlei Ausfälle hat? Fragen über Fragen zu einem Fall, der vielleicht gar nicht eintreten wird, aber ich informiere mich immer lieber vorher……………………….


LG Merline

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Hallo

Arbeite bei der CAritas. Wir bekommen 6 Monate normales Gehalt weiter. Heisst, nach 6 Wochn gibt es ja krankengeld. Der Ag stockt es dann bis zum normalen Netto auf und das 6 Wochen lang.
Schau was in deinem Vertrag steht. Kommt auf den AG an.

Bianca

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#danke

es geht um meinen Mann - der ist auch bei der Caritas! :-)

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achso, und nach den 6 Monaten gibt es dann wirklich "nur" das Krankengeld von der Kasse?

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