Kündigung überschnitten

Was passiert, wenn sich Kündigungen von AG und AN überschneiden?

Der AG kündigt zum Ende des Jahres und der AN zum 30.11.?
Welche Kündigung hat dann Gültigkeit?

LG Sabrina

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Wenn der Arbeitnehmer in der vertraglich /gesetzlich geregelten Kündigungsfrist gekündigt hat, gilt diese Kündigung - unabhängig davon, ob auch der Arbeitgeber gekündigt hat.

Nur weil einer gekündigt hat, heißt das ja nicht, dass der andere dann nicht mehr kündigen darf.

LG

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und was steht dann im Zeugnis? Dass der AN gekündigt hat oder der AG?

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AN - wenn es denn überhaupt im Zeugnis steht.

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Die Kündigung ist ja eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.

Heißt, der andere muss damit nicht einverstanden sein, sie gilt trotzdem.
Heißt auch, die Kündigung muss rechtzeitig beim Anderen angekommen sein, um gültig zu sein.

Wenn also die Kündigung vom AG zum 30.11. innerhalb der Frist empfangen wure, dann ist die so gültig.
Und das Arbeitsverhältnis ist damit beendet.
Dann hat der AG gekündigt.

Gibts jetzt bei der AG-Kündigung irgendwelche Fehler (meist kommt sie zu spät, kann auch andere Gründe haben), dann ist diese rechtsunwirksam.
Es greift aber dann die Kündigung des AN.

So würde ich das sehen.
Ich weiß aber nicht, ob das 100%ig so stimmt.