Hallo ihr lieben,
ich hoffe einer weiss wie lange folgendes in der Schufa stehen bleibt.
Ich hatte mal eine offene Rechnung und habe diese Per Raten abgezahlt. Habe immer regelmässig gezahlt und dennoch haben die einen Gerichtsvollzieher angeheuert. Dieser kam auch und das direkt it einem beschluss des haftbefehls.
ich konnte jedoch anhand der Kontoauszüge beweisen das ich immer zahle(der gläubiger hatte das gegenteil behauptet.
Nun ist diese Sache schon seit anfang 2007 abgezahlt.
Es steht jedoch eine EV8eidestattliche versicherung) und dieser haftbefehl drin,obwohl der ja ungerechter weise ausgestellt war.
Nun meine Frage ich habe schon bestimmt 10 mal nachgefragt beim GV wer es denn nun austragen muss. Der sagt der gläubiger,der sagt wieder das gericht und sow weiter und so weiter.
Nun möchte ich wissen,wann wird es denn nun aus der schufa getragen??
Diana
Wie lange bleibt das noch in der Schufa?
Hallo Diana,
bei EV bin ich mir nicht sicher...
aber meines Wissens nach muss der Gläubiger die Löschung veranlassen...
Frag mal bei der Verbraucherzentrale nach...
LG
HI
also ich habe die Ev abgegeben weil der GV den gesammten betrag erst haben wollte. Dann sagte er,sie wollten doch raten zahlen. ich sagte ja mache ich doch. Dann miente er ich müsse zeigen das ich es auch zahle.konnte ich ja nachweisen. ich dachte dann macht er die EV wieder weg ,weil ich es ja beweisen konnte das ich zahle die Raten.
Hmm,naja wo muss ich denn dann anrufen? muss ich da was zahlen?
Diana
Diana, setz Dich mit der Verbraucherzentrale in Verbindung, dringend...
oder hol anwaltlichen Rat ein...
Meines laienhaften Wissens nach hätte der GV keine EV abnehmen dürfen, da Du ja regelmässig der Zahlungsvereinbarung zwischen Dir und dem Gläubiger nachgekommen bist..
Die EV sollte der GV austragen lassen, vermute ich mal... da er sie in meinen Augen unberechtigt abnahm... aber es ist nunmal keine Rechtsauskunft, daher dringender Rat...
Anwalt oder Verbraucherzentrale kontaktieren, dafür ist die VZ unter anderem da...
LG
Soweit ich weiß, bleiben negative Sachen 3 Jahre nach Bezahlung stehen.
Eine eidesstattliche Erklärung erlischt nach 3 Jahren automatisch.
Mein Bruder hatte das mal. Er hat es 2006 abbezahlt. Steht aber noch immer in der Schufa drin.
Hallo Diana
SchufaEinträge anfordern (geht per Fax mit Kopie deines Personalausweises) und dann die unberechtigten Einträge löschen lassen.
Die von der Schufa helfen dir weiter.
lg
Also aus eigener Erfahrung (ich bin RA-Fachangestellte) weiß ich, dass Anwälte sich normalerweise auch mit Miniraten einverstanden erklären wenn die angeboten werden. Kein Anwalt und kein Gläubiger ist scharf darauf umsonst einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, da das Kosten verursacht, die im Zweifelsfall nicht wieder beigetrieben werden können.
Dann ist der normale Ablauf der, dass der Gerichtsvollzieher bei dir vorbei kommt um etwas zu pfänden. Parallel zu diesem Sachpfändungsauftrag kann der Gläubiger bereits den Antrag auf Abnahme der EV stellen. Das wird der GV dir dann auch sagen und einen Termin für die EV bekannt geben. Auch wenn er sagt, dass er das gerne sofort machen möchte, kannst du dich noch weigern.
Erst danach beantragt der GV bei Gericht einen Haftbefehl. Ohne deine Weigerung die EV abzugeben - entweder in dem du ihm das sagst oder in dem du zum Termin nicht erscheinst - wird er den gar nicht bekommen.
Also Fazit, der Anwalt an den du gezahlt hast ist entweder ein komischer Vogel oder hat eine unfähige Sekretärin in seiner Zwangsvollstreckungsabteilung. Du hättest vielleicht als der GV vor dir stand direkt dort anrufen und um Überprüfung bitten sollen, vielleicht hätte es sich dann schon geklärt.
Dann - hattest du vielleicht mal ein Schreiben vom GV in deinem Briefkasten, dass er dich nciht angetroffen hat und einen Termin zur EV festlegt zu der du nicht gegangen bist? Anders kann ich mir den Haftbefehl wirklich nicht erklären, vielleicht solltest du mal nachfragen, wie es zu dem gekommen ist.
Ansonsten, wenn du eine schriftliche Zahlungsvereinbarung vom Gläubiger hattest - wovon ich ausgehe - und belegen kannst anhand von Kontoauszügen, dass du die eingehalten hast, würde ich mich vielleicht mal ans Zwangsvollstreckungsgericht bei dir wenden, oder eben bei der Verbraucherzentrale.
Und ja, wie hier schon erwähnt, eine EV wird nach drei Jahren automatisch gelöscht, da musst du nichts machen.
es war eine Wohnungsbau gesellschaft. Da ging es mal um eine nebenkosten abrehnung die zum damaligen zeitpunkt das sozialamt nicht gezahlt hate,obwohl ich es beim sozialamt eingereicht habe. ich habe damals für 6 Monate als meine tochter zur welt kam sozialhilfe bekommen zur überbrückung.
das Amt hat es nicht bezahlt und dann kamen die auf mich zu. ich habe aber immer gezahlt und konnte es belegen und der Gerichtsvollzieher hat dierekt eine EV gemacht und hat dann erst gefragt warum ich nicht zahle. als ich ihm das zeigte das ich zahle,sollte ich mich selber mit der wohnungsbau gesellschaft in verbindung setzen.
Bin selber zur gesellschaft hin und habe denen auch nochmal die auszüge gezeigt.
Als nun alles fertig gezahlt war,fragte ich nun wann alles ausgetragen werden würde. keiner fühlt sich dafür verantwortlich es bei der schufa auszutragen.
Weder das gericht,die wohnungbaugesellschaft noch dieser Gerichtsvollzieher!
Ja, also wie gesagt, die Eidesstattliche Versicherung wird ganz automatisch auf den Tag genau drei Jahre nach Abgabe gelöscht, ohne dass du etwas tust.
Eine andere Sache ist die titulierte Forderung. Dieser Eintrag wird erst drei Jahre nach Abzahlung gelöscht und das auch nur auf Antrag und erst zum Ende des Jahres. Also solltest du dir von dieser Wohnungsbaugesellschaft ein Schreiben anfordern indem bestätigt wird, wann die Forderung beglichen war, die schickst du an die Schufa und dann wird der Eintrag am 31.12.2010 gelöscht werden.
Im übrigen finde ich das Vorgehen dieses Gerichtsvollziehers ziemlich daneben. Er sollte dich eigentlich über deine Rechte und Pflichten aufklären und keine EVs sammeln weil die Leute keine Ahnung haben, ob und wie sie sich dagegen wehren können. Schwarze Schaafe gibt es echt überall.
Die Schufa löscht Ende des 3. Jahres nach Eintragung. Heißt: 31.12.2010.
Du kannst aber auch bei der Schufa anrufen. Die sind sehr nett und höflich und erklären Dir ganz genau, was Du tun kannst.
Gruß
Manavgat
der eintrag ist aber von 2006
Wann der Eintrag erfolgte, spielt da keine Rolle. Entscheidend für die Löschung ist, wann die Schuld bezahlt wurde. Wäre sie nicht bezahlt, würde der Eintrag auch länger als drei Jahre drinstehen. Da erfolgt eine Löschung nur durch Zahlung, also läuft die Frist zur Löschung auch erst ab dem Zeitpunkt der vollständigen Zahlung. Das ist anders als bei der EV, für deren Löschung ist es egal, ob die Forderung wegen welcher sie abgegeben wurde bezahlt wurde oder nicht. Du kannst dich auch mal auf www.schufa.de schlaumachen, da findest du Antworten auf viele Fragen.