Hallöchen ich nochmal,
ich habe eine Kinderreha für meinen Sohn (5 Jahre) und mich als Begleitperson erhalten.
Die Kur geht 4 Wochen, ich habe eine super Liebe Bearbeiterin und wenn ich Montag den eventuellen Termin erfahre werde ich bei Ihr Persönlich vorsprechen und Ihr von der Kur Bewilligung erzählen. Nun weis ich das es nicht rechtens ist das man das ALG2 kürzt für diese Zeit. Dafür gibt es ja auch ein Urteil?Richtig?
Habe das Urteil auch schon im Internet gefunden bzw von einer bekannten geschickt bekommen.
Da es Finanziell nicht geht das man uns das Geld kürzt bis wann muss ich meiner Bearbeiterin mitteilen das ich in dieser Zeit ja nicht vermittelbar bin somit Ortsabwesend.
Vielleicht weis hier jemand Rat.
Lieben Gruß Torti
Kinderreha und Kürzung ALG2?!?!
Hallo,
leider muß ich Dir mitteilen, dass die Kürzung rechtens ist. Das bzw. die Urteile die es gibt sind bisher Einzelfallentscheidungen.
Für Dein Kind wird nicht gekürzt und Du mußt Deinen Kuraufenthalt nur richtig timen, dann wird auch nicht gekürzt. Gekürzt wird nur, wenn du in einem Monat mehr als 21 Tage weg bist. Also sieh zu, dass du nach dem 14. fährtst und vor dem 20. wiederkommst, dann passiert dir nichts.
Gruß B.
Wie bereits gesagt wurde sind diese Urteile Einzelfallentscheidungen und gelten nur für die Personen die sie erwirkt haben.
Die ARGE muss da nicht drauf eingehen und kann anders entscheiden. Du müsstest dann erst klagen um ein eigenes Urteil zu bekommen.
Erst einmal solltest du jetzt Ortsabwesenheit beantragen. Und zwar rechtzeitig vorher. Du darfst pro Jahr 3 Wochen (21 Tage) ortsabwesend sein, wenn du dir vorher die Genehmigung dazu geholt hast. In der Zeit bekommst du auch ganz normal das ALG II weiter. Wenn nichts dagegen spricht (Termine, Vorstellungsgespräche etc.) wird man die die Abwesenheit vermutlich erlauben.
Du schreibst das es eine 4 Wochen Kur wäre. Somit geht es letztlich noch um 1 Woche wo die ARGE überhaupt kürzen könnte. Gekürzt würde maximal 35 % des Regelsatzes. Wobei noch die Zuzahlung berücksichtigt wird, falls du eine zu leisten hast usw.
Im schlimmsten Fall, wenn sonst nichts berücksichtigt würde, würden dir dann für diese 1 Woche folgende Kürzungen ins Haus stehen:
35 % von 316 Euro = 110,60 Euro * 7 Tage : 30 = 25,81 Euro
35 % von 211 Euro = 73,85 Euro * 7 : 30 = 17,23 Euro
Also zusammen 43,04 Euro.
Nun wird aber noch die Versicherungspauschale berücksichtigt von 30 Euro und die Zuzahlung. So kann es sein, dass du gar nichts mehr abgezogen bekommst.
Rede mit deiner SB und beantrage die 3 Wochen Ortsabwesenheit und besprich alles mit ihr. Du schreibst ja selber das sie super nett ist.
Hallöchen
danke für eure antworten. Also ne Ortsabwesenheit werde ich nicht bwilligt bekommen da ich gerade noch bis Januar an einer ABM Maßnahme Teilnehme.
Wenn der Kurantritt also in dieser Zeit liegt dann sieht es schlecht aus. Ist es richtig das nur dann gekürtzt wird wenn ich also 22. tage in dem monat nicht da bin....
ich freue mich das wir die kur bewilligt bekommen haben und nun solche probleme mit der arge :( das man wirklich überlegt nicht zu fahren weils finanziell dann garnicht machbar ist....
also wenn ich über 22.tage in einem Monat weg bin das ich dann erst das geld gekürtzt bekomme?
ich denke beim Kind wird nichts gekürzt?
würden also für 4 Wochen für beide 173€ gekürtzt....
wenn ich den termin erst nach Januar bekomme könnte ich die Ortsabwesenheit beantragen... bin grad wieder total fertig weil ich nun net weis was ich machen soll....
lieben gruß und danke
Torti
Also eine genehmigte Kur ist nicht unbedingt eine urlaubsbedingte Ortsabwesenheit - sprich mit deinem Arbeitsvermittler oder Fallmanager - bei ärztlicher Verordnung sieht die Sachlage anders aus.
Die von Goldtaube aufgelistete Kürzung ist nicht mehr aktuell - seit Mitte dieses Jahres gibt es andere Durchführungshinweise, die besagen, dass nur gekürzt wird, wenn der Freibetrag von 80,00 Euro im Monat überschritten wird. Das bedeutet, grundsätzlich keine Kürzung für Kinder und für erwachsene Leistungsbezieher erst ab dem 21. Tag der Abwesenheit im Monat. Hierbei wird jeder Monat seperat gesehen. Zuzahlung und Pauschale werden nicht berücksicht. Solltest du also in einem Monat über die 21 Tage kommen bedeutet das: 35 Prozent von 351 Euro geteilt durch 30 mal der abwesenden Tage.
Gruß B.