Hallo Mädels,
ich hab mal ne Frage....also ich arbeite im Kiga und hatte letzte Woche nen Termin beim Betriebsarzt um meinen Immunitätsstatus zu checken Ergebnisse bekomme ich am Donnerstag...
Wenn ich dann z.b. gegen Masern, Windpocken, Röteln usw nicht immun bin, dann hat mein AG gesagt dass ich mich freistellen lassen KANN.
Wenn ich doch weiter arbeiten geh, dann bin ich aber selbst verantwortlich wenn ich mich anstecke und das Baby dadurch behindert wird oder sonstige Schäden hat
Meine Frage ist jetzt ob eine Freistellung das gleiche ist wie ein Beschäftigungsverbot und wie das mit dem Gehalt dann aussieht....
Arbeitet vielleicht eine von euch im Kiga und hat das schon mal erlebt oder macht es gerade?
Ist Freistellung etwas anderes als Beschäftigungsverbot oder sind es nur unterschiedliche Bezeichnungen für den gleichen Vorgang?
Vielen Dank für eure Hilfe!!
Lg Babs + (10.SSW)
Unterschied Berufsverbot und Freistellung???
Hallo,
ich habe im Kiga gearbeitet und bin nicht gegen Zytomegalie immun, also bekam ich ein Beschäftigungsverbot. Ich bekomme mein Geld ganz normal weiter. Was man genau unter Freistellung versteht, kann ich dir leider auch nicht sagen.
Huhu
danke für deine Antwort...ich dachte der Unterschied ist, dass ich arbeiten KANN wenn ich möchte aber dann die Verantwortung selbst trage. Wenn ich die Verantwortung nicht tragen will, dann DARF ich daheim bleiben....so hab ich das zumindest von meiner Chefin verstanden
Aber vom Prinzip her läuft das ja wie bei dir, wenn ich gegen irgendwas nicht Immun bin, dann bin ich gefährdet
Hmm...ich hoffe einfach mal dass es wie Beschäftigungsverbot gehandhabt wird wegen dem Gehalt
Danke nochmal für deine Antwort
Hallo
hier hast du di unterschiede
Beschäftigungsverbot
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Arbeitsrecht [Bearbeiten]Das Beschäftigungsverbot ist das Verbot, einen Arbeitnehmer tatsächlich einzusetzen. Beschäftigungsverbote finden sich unter anderem im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), etwa § 5 Abs. 1 JArbSchG (Verbot der Beschäftigung von Kindern). Daneben finden sich im Mutterschutzgesetz (MuSchG) wichtige Beschäftigungsverbote (Mutterschutz). Ist das Leben oder die Gesundheit der Mutter oder des Kindes durch die weitere Beschäftigung gefährdet, so darf die werdende Mutter nach § 3 Abs. 1 MuSchG nicht beschäftigt werden. In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung darf die werdende Mutter außer auf ausdrücklichen eigenen Wunsch nicht mehr beschäftigt werden, § 3 Abs. 2 MuSchG. Daneben bestehen je nach Art der Beschäftigung weitere Beschäftigungsverbote in § 4 MuSchG. § 6 MuSchG enthält Beschäftigungsverbote für den Zeitraum von sechs bis acht Wochen nach der Entbindung. In der Zeit des Beschäftigungsverbotes ist nach Maßgabe des § 11 MuSchG der Mutterschutzlohn zu zahlen.
Berufsverbot
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Das Berufsverbot ist in Deutschland im juristischen Sprachgebrauch eine gesetzliche Folge oder Maßregel der Besserung und Sicherung aus der Verurteilung wegen einer Straftat. Es greift unmittelbar und direkt in die Berufsfreiheit des Art. 12 GG ein. Darüber hinaus wird es im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Berufsverbot bezeichnet, wenn einem Bürger aufgrund des Radikalenerlasses oder des Beamtenrechts der Eintritt in den bzw. das Verbleiben im öffentlichen Dienst verwehrt wird. Dieser Artikel jedoch behandelt ausschließlich das Berufsverbot aus juristischer Sicht.
Historische Beispiele für Berufsverbote sind die Entlassungen von Juden und politischen Gegnern des Nationalsozialismus in Folge des Berufsbeamtengesetzes vom 7. April 1933 sowie die nach 1945 von den Alliierten Siegermächten gegen politisch belastete Filmkünstler verhängten Arbeitsverbote.
Freistellung (Arbeitsrecht)
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Im Arbeitsrecht bezeichnet die Freistellung die einseitige Anordnung des Arbeitgebers oder eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages, einen Arbeitnehmer von der Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung dauerhaft oder zeitweise zu entbinden
info von Wikipedia
lg puschl
Hey puschl,
danke für deinen Beitrag....so wirklich schlau bin ich leider immer noch nicht...weil wenn ich nicht immun bin, dann besteht eine Gefahr für das Kind (also Beschäftigungsverbot) aber eine einseitige Anordnung des Arbeitgebers bzw. einvernehmliche Vereinbarung zw. AG und mir ist das dann ja auch (also Freistellung)
Da hilft wohl nur abwarten, aber trotzdem danke
Hallo!
Bei mir ist es im Moment auch so! Bekomme morgen früh meine Ergebnisse und bin total nervös was das ergibt! Was ist den dieses Zytomelagie??? Das musste ich nicht testen lassen!
Meine Chefin hat mir heute nochmal gesagt, wenn ich morgen gesagt bekomme das ich nicht geschützt bin, dann kann ich morgen meinen Schlüssel abgeben und muss zu HAuse bleiben! (Natürlich hat sie das auf eine nette Art gesagt)! So und jetzt bin ich total aufgeregt und mach mir schon verrückt, was da nur rauskommt!
Was mir dann genau ausgesprochen weiß ich jetzt nicht, nur das man sein Gehalt weiterhin bekommt!
Ich würd dir raten das du dann auch zu HAuse bleibst!!
LG Danni
Hallo Danni,
danke für deine Antwort
Ich bin auch schon ganz gespannt auf die Ergebnisse, mache mir aber Sorgen um die Finanzen wenn ich freigestellt bzw beschäftigungsverboten werde.
Aber wenn das bei dir so läuft, dann hoff ich dass das meine Arbeitgeber auch so wissen
Lg Babs