Voraussetzung für eigene Wohnung unter 25 (Arge)?

Hallo,
ich weiß nicht recht, in welches Forum diese Frage paßt. Aber da es ja auch was mit Finanzen zu tun hat, setze ich es mal ins Finanzen&Beruf Forum.
Also folgende Situation (in meiner Verwandtschaft) liegt vor:
Die Eltern haben sich getrennt als der Sohn 19 ist. Die Mutter ist in eine 1,5 Zimmer Wohnung gezogen. Der Vater ist im Haus geblieben, er hat inzwischen eine neue Freundin und zwei kleine Kinder. Die leben alle dort im Haus. Der Sohn war damals zu seiner Freundin gezogen. Jetzt haben die beiden sich getrennt, er muß aus der Wohnung raus, weil es ihre Wohnung war/ist. Ob der Sohn da gemeldet war oder woanders, das weiß ich nicht.
Hat er unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf eine eigene Wohnung? Er ist jetzt 22.
Das Problem ist, daß er sich immer um nichts richtig kümmert, nicht richtig nachfragt. Er sagt, er bekäme keine Wohnung. Wir sind aber nicht sicher, ob er sich da wirklich genau erkundigt hat. Irgendwo muß er ja hin.
#kratz
LG
deta

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Hallo

Weiss nicht genau, aber ich denke, das er zu seinem Vater muss.
Und wenn das nicht geht, müssen die Eltern ihn finanzieren. Heisst, Wohnung, Nebenkosten, Aussttattung, Essen usw.
Wieso arbeitet er nicht?

Bianca

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Hallo,
weil er einfach seine Ausbildung nicht fertig gemacht hat und sich keinen Job sucht. #augen Insofern sind die Eltern auch nicht zum Unterhalt herangezogen worden. Da gab es mal eine Anfrage als er Hartz IV beantragt hat. Aber aufgrund dieser Geschichten mit der abgebrochenen Ausbildung hat man die Eltern dann nicht zur Zahlung verpflichtet, weil der Bengel seine Situation irgendwie selber verbockt hatte. Habe ich jedenfalls vom Bruder meines Freundes (er ist der Vater von dem Jungen) so verstanden.
Das wird den Vater bestimmt freuen, wenn der Bengel zu ihm kommt. Da zieht seine Freundin mit den Kindern garantiert aus. ;-)
LG
deta

3

Hallo

Tja. Aber wieso soll die hart arbeitende Bevölkerung für so einen faulen Bengel Wohnung und Co bezahlen? Solche Leute sollten keinen Cent bekommen.
Und in Wohnheimen untergebracht werden. Deutschland macht es solchen Leuten zu einfach, leider.

Bianca

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hallo

ja also anspruch auf eine wohnung hat er nicht,wenn er von hartz 4 lebt muss er zu seinem vater, und der muss ihn aufnehmen

weiß ich von na freundin

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Hallo,

sein Vater muss ihm die Tür nicht aufmachen. Der Bengel ist volljährig und kann seinen Hintern selbst bewegen. Wahrscheinlich wird sein Vater ihn aber nicht unter der Brücke schlafen lassen.

Er KANN eine Wohnung bekommen, wenn er sich kümmert.

LG Marion

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Also wenn er U25 MUSS er garnicht eine Wohnung bekommen, denn seine Eltern MÜSSEN solange er nicht Ü25 ist für ihn aufkommen!!!!

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Du bist uninformiert. Ich weiß, dass es auch für U25 Möglichkeiten gibt.

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