Kredit trotz Schufaeintrag wenn gebürgt wird?

Guten morgen,


mein Mann möchte unser Auto bei der Autobank ablösen und noch einen weiteren kleineren Kredit, dazu benötigt er natürlich einen Kredit.

Leider hat er aber einen negativen Schufaeintrag über einen jetzt mittlerweile kleinen Betrag, der nächsten Monat völlig abbezahlt ist. Das war auch nicht, weil er das nicht zahlen konnte sondern sich im Recht fühlte und leider eines besseren belehrt wurde.
Nun kam ihm die Idee, seinen Vater zu fragen ob er nicht mit seinem Haus für den Kredit bürgen würde.
Er hat für den anderen kleineren Kredit schon gebürgt und würde so ja aus der Bürgschaft raus kommen, dafür aber eben für was neues bürgen. Sein Vater würde das auch tun, weil eben die Rate für einen Kredit bei umschuldung günstiger wäre für uns und deshalb will er uns helfen.

Mein Mann macht sich nun aber Gedanken, dass er trotz des Bürgen keinen Kredit bekommt. Wie sieht das denn aus, ich meine sie hätten dann ja eine Sicherheit nämlich ein völlig Schuldenfreies Haus.

Hier gehts echt nicht darum, dass wir seinen Vater ausnutzen wollen, wir zahlen jetzt nur das doppelte an zwei Banken, was wir zahlen müssten wenn alles an eine Stelle ging.

Kennt sich hier jemand damit aus und kann mir helfen?

Viele liebe Grüße
Steffi

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Er würde einen Kredit mit Bürgen bekommen, aber warum will er seinen Vater mit seinem Haus da mit reinziehen? Für einen kleinen Kredit bürgt man doch nicht mit einem schuldenfreien Haus. ISt dir eigentlich klar, dass wenn ihr nicht zahlt, sein Vater das Haus verlieren kann? Beiß in den sauren Apfel und warte einen Monat. Dann kannst du doch die Schufa löschen lassen und dann machst du das selber - ohne Bürgen.

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Also sein Vater bürgt ja schon mit dem Haus für diesen einen kleineren Kredit.
Der wurde damals aber zusammen mit der Exfrau meines Mannes aufgenommen und seinem Vater wäre es auch nur Recht, wenn sie nicht mehr damit drin hägen würde, da sie sich eh weigert auch nur einen müden Cent für diesen Kredit zu bezahlen.,

Sein Vater würde also seine Bürgschaft nur verlagern nicht neu eingehen.
Klar könnten wir noch einen Monat warten, aber das will mein Mann absolut nicht, warum auch immer. Er will das ja schon lange so machen und jetzt will er wohl endlich Nägel mit Köpfen machen.
Keine Ahnung.

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"Den Bürgen soll man würgen"

ist nicht euer ernst das der Vater mit dem Haus bürgen soll,oder?
Dann fühlt sich dein Mann wieder im Recht und der Vater sitzt auf den schulden???

Würde ich niemals machen !

aber zu Deiner Frage:er würde wohl einen Kredit mit Bürgen bekommen!

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Also es ist so, dass sein Vater schon Bürge ist für den einen kleineren Kredit, da hat er ebenfalls mit seinem Haus gebürgt.
Und da dieser Kredit damals zusammen mit der Exfrau meines Mannes aufgenommen wurde, wäre es seinem Vater nicht mehr wie Recht, wenn er nur noch für seinen Sohn bürgen würde und nicht noch für die ungeliebte Ex, die sich weigert auch nur noch einen müden Cent für diesen Kredit zu bezahlen.

Das heisst sein Vater würde die Bürgschaft quasi nur verlagern und nicht neu eingehen.

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Ganz ehrlich. Es ehrt den Vater, dass er sein Haus als Sicherheit einsetzen will, aber ich würde euch dringenst davon abragen.
Ich glaube euch völlig, dass ihr redliche Menschen seid, und den Kredit auch bedienen werdet. Aber wenn dann doch etwas unvorhergesehenes kommt (Krankheit, Arbeitslosigkeit....), und die Bank euch dann den Kredit kündigt, dann ist der Vater das Haus los, sofern er den Kredit nicht aus anderen Mitteln bedienen kann.

Ich persönlich würde mir glaube ich die Kugel geben, wenn meine Eltern ihre Eigentumswohnung verlieren würden, weil sie mir helfen wollten.

Und wenn tatsächlich der schlimmste Fall eintreten sollte, dann ist die Vater-Sohn-Beziehung irreparabel geschädigt.
Ich würde mit der Bank reden, ob es nicht einen anderen Weg gibt.