Elterngeld: Anrechnung des Mutterschaftsgeldes

Hallo,

jetzt bin ich doch etwas erstaunt, ich habe gestern meinen bzw. unseren Elterngeldantrag zurück bekommen. Mit dem Ergebnis, das ich für den ersten Monat gar nichts bekomme und für den 2. auch so gut wie nichts.
Man sagte mir, das sei so rechtens. Ich wundere mich aber trotzdem, mir bleibt doch während dem Mutterschutz gar nichts anderes übrig? Wäre es denn möglich gewesen zuerst die Bezugsmonate meines Mannes zu nehmen und meine dann später? Wenn ja, kann man das noch mal ändern?

LG und #danke

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Hallo,
die Zahlung des Mutterschaftsgeldes 8 Wochen nach der Geburt wird immer angerechnet.
Außer du nimmst den Mutterschutz nicht in Anspruch, dann bekommst du das Elterngeld bereits nach der Geburt deines Kindes.
Ansonsten erst nach dem 2. Lebensmonat.

Dass dein Partner das Elterngeld zuerst nimmt, hat keine Auswirkung darauf, er bekommt es dann trotzdem erst nach dem 2. LM.

LG

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Hallo

Sie MUSS den Mutterschutz in Anspruch nehmen. Sie darf 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten.

Bianca

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Zum einen ist Mutterschutz etwas, das man sich nicht aussuchen kann.

Warum mein Partner erst nach dem 2. Monat Elterngeld bekommen soll ist mir auch neu- er bekommt es nämlich auch für den ersten!

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hallo

Sorry, aber nicht schon wieder. Das das Mutterschaftsgeld angerechnet wird ist bekannt und steht überall.
Du bekommst nun noch 10 Monate Geld. Und du kannst deine Bezugsmonate nicht später nehmen.

Bianca

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Entschuldige, ich lese hier sehr selten und mir war nicht bekannt, das dies schon oft gefragt wurde. Außerdem waren wir bei der Elterngeldstelle zur Beratung und unsere Frage diesbezüglich wurde verneint. Jetzt vermute ich allerdings, das die Mitarbeiterin dabei nur von meinem Mann gesprochen hat.#hicks

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Nein man kann da nix ändern, es ist richtig und rechtens...

Auf dem Elterngeldantrag steht bereits, dass Mutterschaftsgeld angerechnet wird, parallel ist dieses auch von Anfang an durch alle Medien gegangen sowie auf allen Seitens des Ministeriums und der Elterngeldspezies nachzulesen.

Wer Mutterschaftsgeld bezieht, kann nicht parallel Elterngeld beziehen in den acht Wochen, sollte doch wohl einleuchten und verständlich sein.

Hättest ja Dein MuSchaGeld nicht nehmen müssen, dann wären 8 Wochen 33 % weniger Einkommen bereits vorhanden.

Gruss
Mone

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Ehrlich gesagt habe ich das in den Medien wenig verfolgt, da wir unsere Kinder nicht wegen des Geldes bekommen haben.#aha

Mein Mutterschaftsgeld hätte ich ablehnen können/sollen? In Bezug auf mein Einkommen wohl egal, ich war davor auch schon in Elternzeit.

Aber danke an alle, jetzt bin ich schlauer.

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"Ehrlich gesagt habe ich das in den Medien wenig verfolgt, da wir unsere Kinder nicht wegen des Geldes bekommen haben. "

Warum fragst denn dann jetzt danach, wie man daran was "drehen" kann?

LG

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Hallo,

normalerweise ist das Mutterschaftsgeld ja höher als das Elterngeld, sonst würde das Elterngeld anteilig bezahlt werden. Von daher hast doch also keine Einbußen, oder?

Susanne

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Nein, habe ich nicht. Darum ging es auch weniger, ich wusste einfach nicht, das es so funktioniert, das ist alles.

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Manche denken, dass sie dadurch finanziell benachteiligt werden, was ja aber überhaupt nicht der Fall ist.
Das Elterngeld bzw. Lohnausgleich gibt es nun mal nur 12 Monate, oder 14 Monate wenn der Partner auch Elternzeit nimmt.

LG

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Wo ist denn Dein Problem? Du wirst so oder so für ein Jahr daheim bleiben bezahlt.

Ich bekomme als Freiberuflerin kein Mutterschaftsgeld und dafür eben länger Elterngeld. Dafür kriege ich in den Wochen, wo ich VOR der Geburt nicht mehr arbeiten kann, GAR NICHTS - wo Du bezahlt im Mutterschutz bist!

Also freu Dich statt zu meckern!

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Der einzige der hier meckert, bist wohl Du. ICH habe lediglich eine Frage gestellt, weil ich mich GEWUNDERT habe, das wird man doch wohl noch dürfen?

Ein paar Mädels vor Dir haben es mir nun erklärt, ich habe es verstanden und das wars. Du dagegen hast nur losgeplärrt:" Uäh, ich habe es aber viel schlechter als Du." Ging mal wieder an der Fragestellung vorbei- typisch Urbia.