Hallo,
ich habe bis zur Geburt in der Firma gearbeitet, in der mein Mann Geschäftsführer war. Inzwischen hat er sich mit den Gesellschaftern überworfen, hat gekündigt, ist nun selbständig und da es vorauszusehen war, dass ich auch ne Kündigung zum Ende des Elterngel-Jahres bekomme, habe ich auch gekündigt. In der Firma sind 11 Mitarbeiter und ich bin davon ausgegangen, dass ich mich nach dem einen Jahr eh selbst versicherung muss. nun sagte eine Freundin, dass ich ein Recht auf 3 Jahre Elternzeit habe und der AG in der Zeit die Krankenversicherung zahlen muss, stimmt das? War das also doof mit der Kündigung von mir?
Danke für alle Infos!
Wer zahlt Krankenversicherung nach Elternzeit
Hallo,
da Du bereits zum Ende des ersten Lebensjahres gekündigt hast, musst Du Dich entweder freiwillig selber versichern, heiraten (dann Familienversicherung wenn Dein Mann in der GKV ist) oder Du suchst Dir einen neuen Job.
Elternzeit kann man bis zu drei Jahren am Stück nehmen. Steht man in einem Arbeitsverhältnis, welches während der Elternzeit ruht, ist man beitragsfrei krankenversichert.
JA, es war saudämlich von Dir, zu kündigen, sorry.
Gruss Mone
hallo,
ja, war doof! 3 jahre elternzeit, in denen du beitragsfrei (!) versichert bist, wären besser.
wenn du nicht in elternzeit bist und nicht arbeiten willst (nicht arbeitssuchend), kannst du über deinen mann familienversichert sein - vorausgesetzt er ist nicht privatversichert.
lg
tati
Hi,
ja, es war doof - aber wenn die Firma eh nicht gut auf Dich/Euch zu sprechen war, und du nur ein Jahr Elternzeit beantragt hattest usprünglich hättest du eh ein Problem bekommen.
Grundsätzlich hättest du ein Anrecht auf 3 Jahre Elternzeit gehabt. Aber du legst dich mit dem Erstantrag (das war dein Antrag für das erste Jahr) für die nächsten zwei Jahre fest.
Als Rechenbeispiel: wer direkt im Anschluß an den MuSchu in Elternzeit geht, stellt einen Antrag für Elternzeit ab Geburt. Legt man sich in diesem Antrag auf ein Jahr fest (bis zum ersten Geburtstag) darf der AG eine Verlängerung um das zweite Lebensjahr verweigern. Beantragt man direkt in diesem Erstantrag zwei Jahre, darf der AG das NICHT verweigern.
Dir wird nichts übrig bleiben, als dich selbst zu versichern oder über deinen Mann, wenn das überhaupt möglich ist. Dazu kommt, wenn er jetzt privat versichert ist, ggfs. noch die Versicherung für Euer Kind - das kann ganz schön ins Geld gehen. Oder du suchst dir halt einen sozialversicherungspflichtigen Job.
Wenn du zwei Jahre beantragt hattest hätte die Firma dir nur in wenigen Ausnahmefällen innerhalb dieser zwei Jahre kündigen dürfen. Und so lange die das nicht gekonnt hätte, wärst du beitragsfrei sozialversichert gewesen und hättest fristgerecht 7 Wochen vor Beginn beantragt sogar ein Recht auf das dritte Jahr gehabt.
Es war also entweder die Kündigung "doof" (unüberlegt) oder die Beantragung von nur einem Jahr Elternzeit, wenn man eh nicht mit der Rückkehr rechnen kann...
Tut mir leid, dir nicht wirklich helfen zu können.
Viele Grüße
Miau2