Warum kein Geschwisterbonus bei Zwillingen?

Hallo,
vorab:
Ich habe genug Geld monatlich um über die Runden zu kommen.
Ich werde nach meiner Elternzeit wieder in meinem alten Job Teilzeit arbeiten. Auch da werde ich mit meinem Mann zusammen für unseren Lebensunterhalt komplett ohne staatliche Hilfe aufkommen, sowie ich es schon mein ganzes Leben getan habe.
Meine Kinder waren geplant, erwünscht und es war finanziell alles geregelt.


Trotzdem habe ich mich vorhin gefragt, wieso man bei Zwillingen keinen Geschwisterbonus bekommt. Man bekommt ja monatlich 300€ zusätzlich. Aber eben nicht den Geschwisterbonus. Kann mir jemand verständlich erklären, weshalb das so ist?

Gruß Claudia (mit Zwillingen 10,5 Monate alt)

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Der Geschwisterbonus bezieht sich auf ältere Geschwister. Da ich z.B. schon eine Tochter habe, habe ich in letzter Zeit nicht so viel gearbeitet wie eine kinderlose Frau das vielleicht getan hätte. Um das bei der Berechnung des Elterngeldes fürs zweite Kind etwas "aufzufangen", gibt es den Geschwisterbonus.

Da Zwillinge ja gleich alt sind, entsteht die o.g. Situation ja nicht!

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Hu hu,

was mich viel mehr interessiert ist, warum dich dich schon im Vorfeld dafür rechtfertigst eine Frage bezgl. Staatlicher Gelder zu stellen.
Auch wenn deine Zwerge nicht erwünscht wären, du nicht wieder Teilzeit arbeiten gehen würdest oder sonst was... niemand hier hat das recht über dich zu urteilen.
Ist es schon so weit, dass man sich hier schon bevor man eine Frage stellt rechtfertigen muss??? Das erinnert mich irgendwie an einen Zoowärter der den Raubtieren ein stück Fleisch hinwirft bevor er den Käfig betritt, damit sie einen nicht zerreißen. So hast du den Damen erstmal deine ''Lebensumstände'' presäntiert, damit die Gemüter beruhigt sind und dich keiner zerfezt???

LG

Janine

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Leider ists grad in diesem Unterforum so...ich kann ihre Vorrede gut nachvollziehen..hier ist sehr schnell das Gehacke groß

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Wozu denn noch einen Bonus für ein Kind, für das man Elterngeld erhält??

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Ich hatte nur keine Lust darauf blöd angemacht zu werden, weil ich eine Frage stelle, die sich auf staatliche Gelder bezieht. Und ich wollte mir nicht vorwerfen lassen, ich hätte mich vorher nicht richtig informiert und jetzt würden mir 75 Ero monatlich fehlen. (Ich weiß, es handelt sich nicht um die üblichen "Hartz4"- Fragen, wollte trotzdem vorbeugen).

Die Antwort von gh1954 erscheint mir wohl am logischsten.#kratz

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Erhält man für Zwillinge etwa doppelt Elterngeld?

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Seh doch den Bonus von 300 Euro als Geschwisterbonus... und schon hast Du ja mehr davon...

das Elterngeld soll schliesslich den ausfallenden Lohn etwas abfangen ;-) den gabs doch auch nur einmal im Monat oder?

Es sollte NICHT dem Kindergeld gleichgestellt werden... ich hoffe, das ist verständlich ausgedrückt.

Oder musst Du doppelt auf Lohn verzichten??? ich glaube mal nicht, lach...

Lieber Gruss
Mone

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Naja, mit den Beiden bleib ich mindestens 2 Jahre daheim. Mit Einem wär ich schon nach einem Jahr wieder arbeiten gegangen. Aber meine Eltern (Babysitter) sind auch nicht mehr die Jüngsten. Sie nehmen die Beiden zwar gerne. Aber täglich, damit ich arbeiten kann, wäre wohl zu heftig für sie. Und ne Kita/Tagesmutter für Zwillinge? Da arbeite ich nur noch für die Kosten der Kinderbetreuung. Also hab ich sozusagen doppelten Gehalts- Ausfall.#schein

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Quatsch.. wenn Deine Eltern ein Kind genommen hätten... hast Du nun dann einfachen Gehaltsausfall...

ABER: Du kannst die Kinderbetreuung erstens bei Erwerbstätigkeit steuerlich geltend machen, als Freibetrag sogar monatlich eintragen lassen. Zweitens, je nach Familieneinkommen bezuschusst das JA die Betreuungskosten nicht gerade gering.

Tut mir echt leid, aber da fehlt mir das Hirn, ohne Elterngeld oder altes Erziehungsgeld hättest Du EG-Summe und den Mehrlingsbonus NICHT... und dann???

Seh es doch mal von der Seite...

Wir haben KEINE Familie, sondern direkt entgegengesetzt gearbeitet bzw die Betreuung gegen Geld organisiert... und trotzdem seh ich das Elterngeld mal als etwas gerechter als das alte Erziehungsgeld...

Achja, hier ist das zweite Kind z. B. kostenfrei bzw deutlich kostengünstiger bei gleichzeitigem Besuch der Einrichtung!

Gruss
Mone

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Hallo,

das ist ganz einfach.

Weil Zwillinge nicht als vollwertige Kinder betrachtet werden. Sie sind 2 Hälften. Auch in der Gesetzgebung.

und: Du kannst nicht steuern, ob du Einlinge oder Zwillinge bekommst. Ein Bonus als Anreiz noch ein Kind zu bekommen ist hier also nicht "nötig"

LG Marion (mit Zwillingen)

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Hallo,

"Weil Zwillinge nicht als vollwertige Kinder betrachtet werden. Sie sind 2 Hälften. Auch in der Gesetzgebung."

Hast du dafür einen ach so bösen Link? ;-)

Lg Karin

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Hallo,

vielleicht sollte ich mildernd hinzufügen, dass bei der Rentenversicherung jedes Kind vollwertig angerechnet wird.

Ich hole noch weiter aus:

Versuche mal, für Zwilling 1 die Mutter als Betreuerin abzustellen, für Zwilling 2 den Vater. Beide haben Verdienstausfall, müssten - da die Kinder ja vollwertig sind, auch beide 67% vom Netto für 12 Monate plus - da sie dann tauschen 2 Monate Partnermonate bekommen.

Für den zweiten Zwilling müssten es dann die 67% vom Netto plus Geschwisterbonus sein.

Gruß Marion

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