Wie am besten widersprechen?

Hallo!

Meine Bekannte hat einen Kaufvertrag für AMC-Töpfe unterschrieben und dann am 14. Rücktrittstag per Fax eine Kündigung losgeschickt. (Man darf ja 14 Tage nach Vertragsabschluss kündigen.)

Jetzt kam ein Schreiben, dass die Frist abgelaufen wäre und die Kündigung unrechtmäßig wäre.

Wird sie nicht widersprechen, ist sie mit dem Kauf doch einverstanden. Ansonsten muss sie für eine Entschädigung aufkommen.

Wie kann sie solch einen Brief am besten aufsetzten?

LG, vibaku #danke

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Ach ja, Vertrag wurde am 26. Oktober abgeschlossen umd am 8. November widersprochen.

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Dann hat sie ja sogar noch vor dem 14-tägigen Ablauf widersprochen.

Ich würde nochmal ein Schreiben aufsetzen, wo drin steht, das der am 26.10. abgeschlossenen Vertrag aufgrund des 14-tätigen Widerrufsrecht fristgerecht am 08.11. widerrufen wurde und das eine Kopie dieses Schreibens, sowie eine Kopie der Faxbestätigung beiliegt.

Der Widerruf sei somit rechtens und man möchte nun gerne eine Bestätigung.

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#danke dir! Hat mir schon gut weitergeholfen!

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Hallo,

Eine Kündigung hat zu ihrer Rechtswirksamkeit GRUNDSÄTZLICH schriftlich zu erfolgen. Am besten via Post per E/R. Es gibt in unserer heutigen Zeit Papenheimer da genügt noch nicht mal das. Da wäre per Boten/Kurier angebracht. Und bei notorischen Gaunern sogar per Zustellung durch den GV. Das funzt!!

Eine Kündigung per Fax oder per E-Mail hat keine Rechtsgültigkeit.

Könnte das neben vielen anderen Gesichtspunkten auch die fehlende Original Unterschrift ( Fax,E-Mail) auf der Kündigung sein?

LG
Nobility

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Als Grund war nur angeben, dass der 14. Rücktrittstag vorbei wäre. Habe gestern noch mal nen Schreiben verfasst, hoffe, es hat sich dann erledigt.
Danke dir!