Hallo!!
Meine Eltern überlegen schon die ganze Zeit ob sie ein Testament machen sollen oder nicht. Der eine sagt ja, der andere nein.
Ich bin das einzige Kind und wäre doch im Falle des Todes Alleinerbin, oder??
Beide haben noch einen Bruder, aber haben die ein Anrecht auf Pflichtanteil?
Im Falle des Todes eines Elternteils, erbt doch automatisch der andere oder steht mir da auch schon ein Pflichteil zu?? Ich meine, nicht das ich es dann haben will.
Kann mich mal jemand aufklären??
Danke
Bienchen!!
Testament - ja oder nein??
Hallo,
wenn ich mich jetzt nicht komplett irre, stehen dem Partner 50% des Erbes zu. Wenn deine Eltern beide sterben, bist du Alleinerbin.
Es gibt aber noch die Möglichkeit des "Berliner Testaments", da erben nur die Partner und das Kind erbt beim Tod eines Elternteils nichts, sondern erst, wenn beide Elternteile verstorben sind.
LG Yvonne
"Es gibt aber noch die Möglichkeit des "Berliner Testaments", da erben nur die Partner und das Kind erbt beim Tod eines Elternteils nichts, sondern erst, wenn beide Elternteile verstorben sind."
Ein weit verbreiteter Irrglaube...denn das Berliner Testament hebelt den Pflichtteilsanspruch nicht aus.
Um diesen (zunächst) zu umgehen, müssten die potenziellen Erben eine entsprechende Verzichtserklärung beim Notar abgeben...in dem Fall würde der Anspruch auf den Pflichtteil erst nach dem Tod beider Elternteile wieder aufleben.
Wenn einer Deiner Eltern sterben sollte, geht erst mal die Hälfte an den Ehepartner, nicht an Dich! Der Rest geht an Dich, wenn kein anders lautendes Testament vorliegt.
Im Prinzip kannst Du in dem Fall Deinen Pflichtteil (Hälfte des Anspruchs) einklagen, mußt Du ja aber nicht.
Die Geschwister Deiner Eltern haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
Nein, ich will diesen Pflichtteil ja gar nicht.
Also als Beispiel: meine Eltern hätten 100.000, dann geht die Hälfte an einen Elternteil und der Rest an mich, sprich 50.000??
Oder geht alles an den Elternteil wenn ich NICHT klage?
Und wenn beide sterben bekomme ich als Alleinerbin alles, ohne Pflichtanteil an die GEschwister meiner Eltern??
Ist denn dann überhaupt ein Testament notwendig????
Ich meine, wenn ich nicht auf den Pflichtteil bestehe?
Bienchen
>>>Im Prinzip kannst Du in dem Fall Deinen Pflichtteil (Hälfte des Anspruchs) einklagen, mußt Du ja aber nicht.<<<
Den Pflichtteil muss man nicht einklagen, eine Forderung reicht.
Gesetzlicher Güterstand vorausgesetzt erbt beim versterben eines Elternteils der Ehegatte 50 % und die Kinder (oder das Kind) ebenfalls 50 %. Verstirbt dann der zweite Elternteil erben die Kinder alles.
Solange es Kinder oder Ehegatten gibt erben Brüder als nachrangige Erben gar nichts.
Dies ist soweit die Lage, wenn man kein Testament macht.
Als Kind hat man immer Anspruch auf ein Pflichteil (die Hälfte vom normalen Erbteil). Dies kann man auch nicht durch ein Berliner Testament verhindern (wie hier mißverständlich angedeutet).
Man kann aber in diesem bestimmen, dass nach versterben des zweiten Elternteil das Kind dann auch nur den Pflichtteil (und nicht alles) bekommt. Dies soll das Kind davon abhalten seinen Pflichtteilanspruch nach versterben des ersten Elternteils geltend zu machen.
Per Testament kann man jeden zum Erben bestimmen den man will. Es bestehen dann nur gegebenenfalls Pflichteilsansprüche der gesetzlichen Erben gegenüber dem testamentarischen Erben.
Men Mann und ich haben sehr frühzeitig ein Testament auf Gegenseitigkeit gemacht, damit die Kinder nach dem Tod eines Elternteils nicht den gesetzlichen Erbteil einfordern konnten.
Damals waren unsere Kinder noch klein und man kann ja nicht in die Zukunft sehen, wie ein Kind sich entwickeln wird.
"Men Mann und ich haben sehr frühzeitig ein Testament auf Gegenseitigkeit gemacht, damit die Kinder nach dem Tod eines Elternteils nicht den gesetzlichen Erbteil einfordern konnten. "
Das Einfordern des Pflichtteils der Kinder kannst Du nicht testamentarisch ausschließen.
Das geht nur über einen Erbvertrag und den dürfen Kinder noch nicht selber unterschreiben. Erst ab 18.
Ich schrieb nichts über über den Pflichtteil, sondern über den gesetzlichen Erbteil.
Hallo,
wenn deine Eltern gleichzeitig sterben bist du ohne Testament Alleinerbin.
Stirbt einer bekommst du die Hälfte und der Ehepartner die andere Hälfte. Aber sollte es nicht aufteilbar sein muß bei Erbantritt unter Umständen ausgezahlt werden. Auch können die Erben, ohne Testament, selbst bestimmen wer was bekommt.
Am einfachsten ist es, wenn in einem Testament steht wer was bekommt. Man darf auch in einem Testament Streit ausschließen.
Die Geschwister deiner Eltern bekommen nur dann etwas, wenn sie im Testament erwähnt werden. Und je nach Bindung warum eigentlich nicht.
Gruß Karin
Stirbt ein Elternteil zuerst erbst Du mit. Wieviel kommt auf den Güterstand Deiner Eltern an.
Die Geschwister erben nichts. Wenn Deine Eltern jeweils wollen, dass der andere Ehepartner alleine erbt sollten sie ein testament machen.
Gruß
Schneeglitzern
Auch hier: der Pflichtteil der Kinder lässt sich nicht in einem Testament ausschließen.