hi,
ich habe in sieben Wochen GT und habe einen Sohn von zwei, denn ich ja nicht mitnehmen kann/will.
Ich habe aber auch eine erwachsene Stieftochter, die aus der ersten Beziehung meines Mannes stammt.
Steht ihr eigentlich auch Sonderurlaub zu? Sie ist mit dem Neugeborenen ja im ersten Grad verwandt.
Wer kann mir darüber was sagen? Oder weiß wo ich mich hinwenden kann?
Sonderurlaub für erwachsene Geschwister?
Normalerweise nicht. Sonderurlaub bei Geburt steht nur dem Partner zu.
Es kann aber sein, dass durch ihren Tarif/Arbeitsvertrag etwas anderes geregelt ist.
Wozu sollte sie Sonderurlaub bekommen?
Der Sonderurlaub ist in erster Linie für die Behördengänge gedacht, Kind anmelden usw.
Ich habe leider niemanden dem ich meinen Sohn anvertrauen/überlassen kann, außer sie. Er ist keine anderen Menschen, alleine, gewohnt und zudem auch noch überaus schüchtern.
Ich kann ihn ja schlecht alleine lassen oder dem Krankenhauspersonal überantworten, die er ja noch nicht mal gesehen hat, oder mit in den Kreissaal nehmen.
Mein Mann ist in der Zeit nicht verfügbar. Selbst wenn er urlaub hätte, wäre er zu weit weg.
Ich habe niemanden, außer ihr, der mir in der Hinsicht helfen kann, denn alle anderen sind zu weit weg.
Ich kann nicht erst 6 h warten bis meine Eltern oder meine Schwestern da sind. Ich habe meinen Sohn nach 6 1/2h geboren. Soll ich dann solange mit meinem Sohn im Kreissaal warten und so tun als würde ich keine Schmerzen haben? Der Kleine würde ja komplett überfordert. Das will ich nicht und kann es auch nicht verantworten. Meine armen Kinder! Ich kann doch nicht den einen zu fremden Leuten "abschieben" um das Zweite zu bekommen?! Das würde er bestimmt nie vergessen. Kinder in dem Alter behalten ja doch mehr als wir glauben.
Ja aber sie kann doch normalen Urlaub nehmen. Dann spricht man das halt so mit dem Chef ab, dass sie auf Abruf steht.
Hallo
Nein, steht nur dem Vater des Kindes zu. Der kann 1 Tag nehmen. Was ist mit dem?
Bianca
Hallo,
Anspruch auf Sonderurlaub hat nur wer dies im Arbeits und/oder Tarifvertrag stehen hat. Sie wird ihren Arbeitgeber fragen müssen.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/BJNR000020963.html
"Sie ist mit dem Neugeborenen ja im ersten Grad verwandt. "
(Halb)Geschwister sind immer im 2. Grad miteinander verwand.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG014402377
Gruß Karin
okay. Danke