Schwanger in der Ausbildung (probezeit)

#huepf
Hallo Liebe Schwanger oder Muttis :-)

Bin derzeit in einer Ausbildung zur Altenpflegerin, meine "große" geht in Kindergarten.

Wurde erneut Schwanger.
Hab jetzt mal ne Frage zu dem Kündigungsschutz.
Bin noch in der Probezeit#schmoll

Meine Mama meint nun. ich soll auf keine Fall kündigen, weil ich dann Probleme mit der Arge bekomme!:-[

kündigen dürfen die mich aber nicht, weil ich Schwanger bin oder?? Eine bei Pro Familia meint, auch wenn die Leitung jetzt sagen würde NINA sie haben geklaut düfte sie mich nicht kündigen#aha

Wer hat da ne Ahnung von??

Morgen bzw Donnerstag muss ich zum Gespräch hin, dsa ich bis jetzt nur Krankgeschrieben war!!


#herzlich Dankeschöööööön....#liebdrueck#danke

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Du stehst unter Mutterschutz, die können Dich nicht kündigen!

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Ich bin damals auch in der Probezeit SS geworden, aller Dings nicht in der Ausbildung. Hatte mich dann extra erkundigt und das MuSchuGesetz greift auch dann. Also können die dich nicht kündigen.

LG Sarah

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Nina, wenn du klaust dürfen sie dich trotz der Regelung kündigen :-p Aber ansonsten nicht. Ich hab im August 2005 meine Ausbildung angefangen und hab im September erfahren das ich schwanger bin #schock#schock#schock

Alles kein Problem ;-)

Lg Moni

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Was bekomme ich den für Unterstützung in der SS an Geld?
Bekomme ja kein Harz iv.

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du kannst bafög beantragen. außerdem kannst du bei pro familia und co. hilfen beantragen für erstausstattung, umstandskleidung und co.

alles weitere kannst du hier gern nachlesen: http://www.familien-wegweiser.de/bmfsfj/generator/wegweiser/root.html

alles gute!

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Bafög fällt weg,da ich eine Ausbildugn zur Altenpflegerin mache!!! hab den NAtrag schon durch genau so wie BAB

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das thema war gestern auch schon da, ich bin immernoch der meinung das du in der probezeit gekündigt werden kannst, dein ag darf dich ja ohne gründe kündigen, wenn du daraufhin klagen solltest - müsste er nur einen anderen grund für die kündigung als deine schwangerschaft angeben. (is hier im umkreis auch schon öfter passiert..)

und wenn du klaust darfst du immer gekündigt werden - aber sowas macht man ja auch nicht.. :-)

ich hoff das beste für dich :) alles gute und lg

treesa

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Hallo Treesa,

lies mal:

"Frauen darf während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung grundsätzlich nicht gekündigt werden. Dieser Kündigungsschutz, sowie die Ausnahmen hiervon, sind im Mutterschutzgesetz geregelt. Gleiches gilt für Frauen - und auch Männer - in der Elternzeit. Nachfolgende Ausführungen sind auch auf den Kündigungsschutz in der Elternzeit übertragbar. Dieser Kündigungsschutz ist im Bundeserziehungsgeldgesetz geregelt.
Voraussetzung für den Kündigungsschutz ist, dass dem Arbeitgeber die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war. War dem Arbeitgeber die Schwangerschaft oder die Entbindung zum Zeitpunkt der Kündigung nicht bekannt, kann die Schwangere ihm dies noch innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung mitteilen. Die Kündigung ist dann nicht wirksam.
Nach dem Mutterschutzgesetz kann eine Kündigung nur in besonderen Fällen erlaubt werden. Dazu muss der Arbeitgeber vorher bei der zuständigen Behörden die Zustimmung beantragen. Ein besonderer Fall kann zum Bespiel eine Betriebsstilllegung/Insolvenz oder Teilbetriebsstilllegung sein, wenn die Arbeitsmöglichkeit für die betroffene Frau in diesem Betrieb weggefallen ist. Auch besonders grobe Pflichtverletzungen gegen arbeitsvertragliche Pflichten der Schwangeren oder Mütter können zur Zustimmung zur Kündigung führen. Leichte Pflichtverletzungen sind keine Gründe für eine Zustimmung zur Kündigung. Auch Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz oder schwangerschaftsbedingte Krankheit sind in der Regel kein Grund, einer Kündigung zuzustimmen.
Die zuständige Behörde ermittelt, ob die Voraussetzungen für eine Zustimmung vorliegen. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, wird die Frau dazu angehört und kann ihre Sicht der Dinge darstellen. Die Entscheidung wird der betroffenen Frau und dem Arbeitgeber als Antragsteller mitgeteilt. Für die Entscheidung muss der Antragsteller, nicht die Frau, eine Gebühr zahlen. Wer mit der Entscheidung nicht einverstanden ist kann Widerspruch bei der Bezirksregierung einlegen, um die Entscheidung nochmals überprüfen zu lassen Für die Widerspruchsentscheidung werden Gebühren von demjenigen erhoben, dessen Widerspruch zurückgewiesen wird."

quelle:http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html#Kundigungsschutz

Lg Moni :-)

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Bin grad in der selben Situation, nur nicht mit Ausbildung, sondern mit Arbeitsstelle...
Habe eine 6 monatige Probezeit und arbeite da erst seit 13.11.
Weiß auch ni so richtig, was nun passieren wird, aba mir wurde hier im Forum zum Beispiel auch versichert, dass ich Kündigungsschutz habe, auch in der SS!
Aber kündige du nur ni selbst, da bekommst du wirklich Ärger mit der Arge!!!
Warte das Gespräch ab und dann wirst du sehen,was raus kommt.
Ich muss mich auch überraschen lassen, aba ich hoffe das beste ...
LG und viel Erfolg
Jenny und Krümel 8+0