Elterngeld bei Trennung etc.

Hallo Ihr Lieben,

ich habe hier kurz eine Frage.
Aus finanziellen Gründen hatten mein Freund und ich vereinbart, dass ich maximal 6 Monate in Elterzeit gehe.

Mittlerweile sind wir leider getrennt und ich bin noch nicht schlauer geworden, ob ich nach wie vor Elterngeld beantragen kann und ob dies auch bei 67% liegt.
Lt. dem Elterngeldrechner bekomme ich bei dem Status Alleinerziehend nur 400€.

Das Geld reicht leider nicht, um den Zwerg und mich über die Runden zu bringen.

Ich glaube gelesen zu haben, dass ich Anspruch auf Elterngeld habe - 67% - wenn mein Exfreund angibt, dass er damit einverstanden ist. Bekomme ich das Geld auch, wenn ich das alleinige Sorgerecht hätte oder gelte ich dadurch automatisch als Alleinerziehend?

Die Frage ist dann - wie komme ich mit 400€ Elterngeld über die Runden? Das schaffe ich doch niemals.
Mein Grundgehalt jetzt liegt bei ca. 2000€ netto - muss mein Ex evtl. für eine Ausgleichzahlung sorgen?

Ich weiss leider nicht, was ich für Ansprüche habe und weiss nicht, wo ich nachfragen kann.

Dazu kommt noch, dass er Unterhalt an die Exfrau und das erste Kind zahlen muss...

Wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte.

Liebe Grüsse
carenn

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das elterngeld ist doch unabhängig vom verdienst des partners, müsste also trotz trennung genauso hoch sein. dein ex muss da übrigens nix "erlauben". du bleibst ja zuhause, nicht er.

dein ex ist dir und dem kind außerdem zu unterhalt verpflichtet.

grundsätzlich ist die beratung bei porfamilia empfehelnswert, die wissen ziemlcih gut beschied und können dihc an die richitgen stellen weitervemittlen.

gruß, amory

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Hey Amory,

danke für Deinen Tip.
Das mein Elterngeld unabhängig von meinem Verdienst ist weiss ich. Ich glaube aber nicht, dass ich Anspruch auf die 67% habe, wenn ich getrennt von ihm bin und sogar evtl. das alleinige Sorgerecht habe.

Unterhalt mag sein... aber er zahlt ja für die ExFrau und das erste Kind schon Unterhalt.
Ich habe gelesen, dass Exfrau und 1 Kind definitv in der "Ranghöhe" über dem 2. Kind sind. Im Notfall muss sich die Exfrau mit meinem Kind den Unterhalt teilen.

LG
carenn

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es ist abhängig von DEINEM verdienst und unabhängig von SEINEM!
und du hast dann anspruch auf elterngeld, wenn du elternzeit nimmst.
das ganze ist völlig unabhängig von deinem partner und hat auch nichts mit dem sogrerecht zu tun.

ebenso bekommst du kindergeld für dein kind, wenn es bei dir wohnt. auch das hat mit deinem partner nichts zu tun.

geh mal dringend zur beratung bei profamilia und lass dir alles erklären.

über unterhaltsabsprüche kann ihc dir nichts sagen, aber dein kind geht glaube ich vor ansprüchen der ex-frau....

aber auch dazu müsste dir die beratungsstelle was sagen können.

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Guten Morgen,

Dein Ex hat mit DEINEM Elterngeld nichts zu tun, wenn Du die Elternzeit nimmst.
Du bekommst auch nicht nur 400 Euro weil Du alleinerziehend bist - wo hast Du das denn gelesen?

Dein Elterngeld berechnet sich selbstverständlich auch anhand Deines vorherigen Einkommens (67% vom bereinigten Netto). Wenn der KV keine Elternzeit in Anspruch nimmt, stehen Dir m. E. auch zwei Monate mehr zu als üblich, also 12 Monate Elterngeld nach dem Mutterschaftsgeld.

Zusätzlich ist Dein EX dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig und Dir grundsätzlich auch (je nach Einkommen) - das solltest Du über einen Anwalt errechnen lassen.

LG

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Hallo!
Du bekommst 67% von deinem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes.
Bist du alleinerziehend(d.h. du wohnst mit dem Kind allein und hast alleininge Sorgerecht) kannst du 14 Monate beantragen.
Das Einverständnis deines Freundes brauchst du überhaupt nicht.
Allerdings versteh ich nicht ganz,wie du bei einem Grundgehalt bei dir auf Elterngeld von 400 Euro kommst.
Und zum Unterhalt .....erst kommt der Unterhalt für die Kinder und wenn dann noch was übrig ist die Mütter.

LG

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Hallo,

also erstmal bekommst DU von Deinem Gehalt 67% abzgl 76 Euro Werbungskostenpauschale.
www.elterngeld.net

Dazu bekommst Du dann noch Kindergeld.Wieweit da nur hälftig wegen der Unterhaltsleistungen des Ex, kann ich nicht sagen.

Dazu MUSS Dein Ex Kindsunterhalt zahlen, laut Düsseldorfer Tabelle, sollte er es nicht, so kannst Du beim Jugendamt Unterhalsvorschuss beantragen. Hierfür wäre es ratsam eine Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten bzw via Anwalt den Unterhaltstitel erledigen zu lassen.

Nach dem neuen Unterhaltsrecht kommen erst die Kinder und dann die Erwachsenen.. sprich am Schluss seine erste Ex und Du.

Wenn Du erwerbstätig bist, nach Elternzeit wieder arbeitest, so kannst Du meines Wissens nach als Alleinerziehende 14 Monate Elterngeld beantragen, abzgl der 8 Wochen Mutterschaftsgeld nach Geburt.

Gruss
Mone