Hallo,
ich habe heute durch Zufall erfahren, das mir bereits am 21.11. das Konto gepfändet wurde.
Einen Brief der Bank habe ich bis dato noch nicht erhalten und mich umgehend bemüht, die Pfändung vorübergehend aufheben zu lassen. Der Gläubiger wartet, bevor er ein "außer Kraft setzen" der Pfändung in Erwägung zieht, die Drittschuldnererklärung meiner Bank ab.
Erst wenn diese für den Gläubiger negativ ausfällt, und das wird sie in jedem Fall, wird dieser sich auf eine Ratenzahlung einlassen.
Nun meine Frage: Da mein Konto so noch mindestens eine Woche gesperrt sein wird, muss ich meine Geldeingänge aus Sozialdienstleistungen innerhalb von 7 Tagen abholen.
Wie sieht es nun mit dem Unterhalt vom Kindsvater für meine Kinder aus?
Dieser kommt ja nun von einer Privatperson .. unter welchen Vorraussetzungen kann ich diesen abholen?
Ich habe soweit es ging gegoogelt und bereits gelesen, das ich diesen Betrag vom Amtsgericht freistellen lassen muss. Was brauche ich dafür für Unterlagen und wie lange dauert das?
Sollte ich das morgen nicht erledigen können, weiß ich nicht was ich meinen Kindern auf den Tisch stellen soll? Ich habe heute fest damit gerechnet, das Geld vom Konto abholen zu können und war wie vom Schlag getroffen, das es nicht ging.
Danke für eure Hilfe
Sabine
Kontopfändung - Kann ich den Unterhalt für meine Kinder ...
das kommt wohl auf die bank drauf an. da unterhalt unter sozialleistung fällt, muss dieser komplett ausgezahlt werden. einige banken machen es einfach so. bei unbekanntem mitarbeiter sollte man einen nachweis vorlegen können (titel oder alg2bescheid, wo ja die höhe des unterhalts auch aufgeführt ist). falls sich die bank gänzlich sträubt, muss man wohl zum amtsgericht, da gibts einen vordruck. aber wie das genau läuft dann bekommt man wieder was, was man der bank vorlegen muss, und diese muss es dann auszahlen...
tipp: sich nie auf zahlungen verlassen, immer einen notgroschen da haben (50 euro in einem buch oder so)...
Hi,
geh mit Deinen Einkommensunterlagen (Lohnabrechnung, Unterhaltsurteil, etc.) zum Amtsgericht. Dort legst Du alles vor (auch aktuelle Kontoauszüge wo die eingägne verzeichnet sind) und hast innerhalb von max. 45min den Beschluß mit dem Pfändungsfreibetrag.
Sozialleistungen müssen von der Bank auch ohne Beschluß ohne Abzug freigegeben werden! Allerdings geht das nur in bar abheben.
Denk auch daran, dass keinerlei Überweisungen, Lastschriften, etc ausgeführt werden. Musst Du alles in bar machen bzw. bar aufs Empfängerkonto einzahlen.
LG
Kim
... die derzeit auch mit einer Kontopfändung kämpft, obwohl nichts da ist zum pfänden...
Lieben Dank für die Antworten!
Leider scheint es bei uns etwas anders zu sein.
Ich habe vom Gericht heute keine Freistellung bekommen.
1. muss ich mit dem Kontoauszug dort antreten, auf dem dieser Unterhalt als Geldeingang ausgewiesen ist,
2. dauert diese Freistellung angeblich mindestens 10 Tage, bis dahin wäre das Geld also so oder so verloren
Empfehlung der Dame war jedoch, ich solle für meine Kinder eigene Konten einrichten, um solche Gelder (welche für meine Kinder von Privatpersonen kommen) vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen.
Diese Antworten möchte ich so natürlich nicht akzeptieren, daher bin ich aus dem Gericht raus und in die nächste Anwaltskanzlei rein .. nun habe ich für heute 16 Uhr einen Termin bekommen.
Zumal die Pfändungsabteilung der Bank mir erklärte, der Unterhalt könne ohne Probleme freigestellt werden und diese Freistellung bekäme ich noch am selben Tag.
Alles sehr merkwürdig, mal sehen was die RAin heute sagt. Gleichzeitig habe ich den Vater meiner Kinder angerufen und ihn gebeten zu versuchen, ob er das Geld zurück rufen kann. NOCH ist es auf meinem Konto nicht gebucht.
Wenn alle Stricke reißen brauch ich gute Tips, wie ich mit 10 Euro bis in die nächste Woche kommen soll
Hi,
also das verstehe ich nicht. Bei mir hat der SB die lohnabrechnungen sehen wollen, kontoauszug der letzten 30 Tage (wg. Geldeingang) - und wollte wissen, wieviel Personen wir sind und ob mein Mann Einkommen hat und wie hoch.
Dann fing er an zu rechnen, erfasste den Freigabebeschluß, gab mir meine Kopie und der Rest ging per Post an Gläubiger und Bank. Das ganze dauerte keine Stunde.
Mal abgesehen davon, dass Sozialleistungen nicht gesondert freigegeben werden müssen. Fürs Kindergeld z.B. brauchte ich keinen Beschluß. Das bekomme ich jeden Monat so - eben weil Sozialleistung.
Naja, RA-Termin war jedenfalls sehr gut! Sag mal, was dabei rauskam.
Gruß
Kim