Hallo,
ich habe eine kleine Frage zum Zuverdienst bei HartzIV.
Es geht nicht um mich, sondern um Folgendes:
Ich werde hoffentlich bald mein zweites Kind ambulant entbinden. Da mein Mann nicht so lange Urlaub bekommt oder eben auf Kosten der KK daheim bleiben kann, kann ich mir auch jemanden suchen, der mir im Haushalt hilft.
Ich hab ne Nachbarin gefragt, sie würde das machen. Sie bekommt ALG II.
Laut KK ist der Höchstsatz 5€/Std. 8Std/Tag. Da kommt ja einiges zusammen.
Ich weiß ja noch nicht, wie lange ich sie brauche, und wie oft und lange sie kommt.
Ich denke, sie muss dann den Verdienst einfach angeben für den Monat. Muss sie das vorher melden? Ich weiß ja nicht, wann ich entbinde.
Der Verdienst wird dann wahrscheinlich auf das ALG II angerechnet, aber ich weiß auch noch, dass ich während meines Studiums auch eine kurzzeitige Beschäftigung annehmen konnte, also einen Monat oder so, ohne Lohnsteuerkarte und ohne steuerliche Konsequenzen. Gibt es so was vielleicht für sie auch?? Oder irre ich da total??
Ich selbst muss sie ja nicht anmelden, weil ich sie nicht bezahle, sehe ich das richtig??
Ich hoffe, Ihr habt mich verstanden und vielleicht kann mich jemand aufklären.
Vielen lieben Dank.
Karin
Kurzzeitiger Zuverdienst bei Hartz IV - Haushaltshilfe
Hallo,
sie muss ihren Verdienst anmelden - egal wie du ihn abrechnest.
100 Euro bleiben anrechnungsfrei, der Rest prozentual....
LG Marion
Hi,
also, mehr als 400 Euro werden wohl kaum zusammenkommen, selbst mit 8 Stunden am Tag. Denn es werden ja nur ein paar Tage sein, erst Recht die Vollzeitbetreuung (ich habe - bin am Tag 4 mit dem 2. Kind nach Hause gekommen - ab dem Tag, wo ich wieder ganz zu hause war kein Anrecht mehr auf Hilfe gehabt, denn die KK gehen einfach davon aus, dass bei einer normal verlaufenden Geburt die Frau nach ein paar wenigen Tagen wieder fit ist - wäre ich noch einen Tag länger im KH geblieben, hätten sie aber auch noch einen Tag länger bezahlt...mein LG hat auch absolut keinen Urlaub, ist sogar an dem Tag, wo wir heimgekommen sind noch für ein paar Stunden zurück ins Büro gefahren). Klär das mal vorab mit der Krankenkasse, wie lange und viel die überhaupt bei einer ganz normal verlaufenden Geburt übernehmen würden. Bei Komplikationen (dann hätte sich das ambulant ja eh erledigt) sollte dann natürlich eine Änderung problemlos möglich sein.
Soweit ich weiß, bist DU der Arbeitgeber der Haushaltshilfe und hast alle entsprechenden Pflichten. Auch da kann dir die KK evtl. weiterhelfen (meine hätte es getan), aber letztendlich verantwortlich bist du. Soweit ich weiß, müsstest du sie halt bei der Minijob-Zentrale entsprechend anmelden und die Zuschläge abführen. Die KK ist jedenfalls NICHT der Arbeitgeber, auch wenn sie es bezahlen. Denn die KK zahlt dir das Geld, aber deine Bekannte bezahlen tust du.
Wenn es über 400 Euro werden wird es u. U. ziemlich kompliziert. Für unter 400 Euro braucht sie keine Lohnsteuerkarte, für Jobs zwischen 400 und 800 Euro bin ich mir nicht sicher, wie die Regelungen sind.
Alles andere, wegen Meldung an die ARGE und die Anrechnung usw. sollte sie einfach selbst mit ihrem Sachbearbeiter klären.
Viele Grüße
Miau2
Wofür eine Haushaltshilfe bei einer normalen ambulanten Geburt?
Ein Tag Sonderurlaub steht deinem Mann zu. Und am Tag der Geburt wird er wohl frei bekommen.
Wofür brauch er lange Urlaub?
Das Jahr ist bald rum und im neuen Jahr hat er genügend Urlaubstage wenn er welche nehmen will.