1 monat arbeitslosengeld beantragen?

Hallo,

bekomme jetzt im Dez. noch Elterngeld und fange im Feb. wieder an zu arbeiten, 400 Euro.

Kann ich für Januar Arbeitslosengeld beantragen?
Wie geht man da vor?
Geht es überhaupt, weil ich ja weiß, das ich im Feb. wieder eine Arbeit habe?

Bitte keine blöden Antworten.

Danke schon mal

orangi

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wenn du mindestens 15 wochenstunden arbeiten kannst, ja.

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hi,

das könnte ich doch einfach angeben, oder?
Aber wahrscheinlich werden sie mir das nicht glauben, bei einem 1-jährigen Kind...

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Du musst eine Betreuung nachweisen können.
Aber vielleicht kannst du Alg II beantragen?

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Hmmm,

ich hoffe ich gebe das jetzt richtig wieder, ansonsten bitte ich die Experten mich zu korrigieren.

1. Bist du arbeitslos?

2. Willst du ALG 1 ( die Versichungsleistung) beantragen?
Dafür müsstest du für mindestens 15 Stunden die Woche eine Kinderbetreuung haben und würdest dann anteilig ALG1 bekommen. Voraussetzung ist aber, das du die letzen 24 Monate 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast ( Elternzeit fällt dabei meine ich raus).

3.) Ihr liegt unter der Einkommensgrenze und erhaltet als Bedarfsgemeinschaft dann ergänzendes ALG2, bzw. habt evt. Anspruch auf Kinderzuschlag oder Wohngald.

So ich hoffe da steht jetzt nicht zu viel Falsches ansonsten sprich doch mal die Experten Goldtaube und Nightingale1969 an.

LG



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Hallo,

1) Kannst Du die Kinderbetreuung nachweisen und stehst dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Wochenstunden von Mo-Fr zur Verfügung? Hast Du einen Anspruch auf ALG1 vor Deiner Elternzeit erworben (siehe Kessita´s Antwort)

Bei JA hast Du Anspruch auf ALG1, welches auf die Stundenzahl gerechnet wird, die Du an Arbeitszeit aufbringen kannst.

2) Der 400-Euro-Job spielt bei ALG1 kaum eine Rolle... er ist ja nicht sozialversicherungspflichtig. Sprich, ALG1 würdest Du weiterbeziehen können, ab Februar, müsstest dem Arbeitsmarkt aber auch weiter zur Verfügung stehen, für einen sv-pflichtigen Job. Es würden in dem Fall 165 Euro des Minijobs anrechnungsfrei sein, der Rest wird auf ALG1 angerechnet.

3) Meinst Du ALG2, so kommt es auf das Familieneinkommen an... liegt es unterhalb der Einkommensgrenze, habt Ihr Bedarf. Liegt es drüber, habt Ihr da keinen Bedarf, aber evtl Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag.

Gruss Mone

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hallo,

danke erstmal für die netten, hilfreichen antworten.
:-D
also ich glaube, das ist mir alles zu viel fahrerei und schreibkram. #schein

uns gehts ja soweit recht gut. #schwitz
hatte halt ca. 550 Euro elterngeld. hab mir gedacht, den einen monat zu überbrücken, bis ich in meinem 400 Euro anfange. #schein

Ich glaube, es gibt leute, die brauchen das geld wirklich.
#gruebel

viele liebe grüße
und einen schönen 3. advent

orangi

linker arm ist tippunfähig, deswegen alles klein geschrieben