Wo Elternzeit beantragen wenn arbeitslos??

Hallo!

Hab da mal eine kleine Frage; meine Tochter wurde am 24. November geboren und ich bin somit noch im Mutterschutz, vor dem Mutterschutz war ich arbeitslos gemeldet. Wo beantrage ich denn jetzt meine Elternzeit? (Würde gerne drei Jahre zu Hause bleiben)
Versuche das schon seit letzter Woche herauszufinden...........
Doch irgendwie kann mir keiner weiterhelfen. :-[
Die vom Arbeitsamt sagen, dafür ist die Krankenkasse zuständig und die von der Krankenkasse sagen, dafür ist das Arbeitsamt zuständig!! Ja was denn nun?!
Irgendjemand muss mich doch in dieser Zeit auch versichern?! Familienversicherung kommt nicht in Frage, da mein man im öffentlichen Dienst ist ( sagt meine Krankenkasse ).

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, DANKE!!!:-)

1

Ähm...also du stehst doch in keinem Arbeitsverhältniss also kannste schlecht irgendwo Elternzeit beantragen.

Das mit der Krankenkasse ist ganz einfach. Entweder Familienversichert, oder wenn das nicht geht wie deine Krankenkasse sagt, selber freiwillig versicher, FALLS ihr kein (ergänzendes) ALGII bekommt.

Kostet ca 130 euro im Monat. Zahl ich im moment auch, bin aber nicht verheiratet und kann deshalb nicht familienversichert werden.

lg

2

Hallo!

Du kannst keine Elternzeit beantragen, da du keinen Ruhenden Vertrag hast. Solange du ElternGELD beziehst bist du kostenfrei in deiner Krankenkasse versichert (also am besten auf zwei Jahre aufteilen!). Wenn keine Familienversicherung in frage kommt (weiß nicht wie das im öffentlichen Dienst ist) musst du dich danach selbst versichern (privat oder freiwillig gesetzlich).

Grüße
Lieserl, bei ders auch so ist

3

Wenn sie vorher in keinem Arbeitsverhältniss stand, kann sie jetzt nicht kostenlos versichert sein. Ich muss meine Krankenkasse im moment auch selber zahlen, weil ich vorher nicht arbeiten war.

4

Hallo!

Ich war vorher Arbeitslos gemeldet. Solange ich Elterngeld bezogen habe, war ich kostenfrei versichert.
Allerdings hast du Recht, wenn die Dame vorher ihre Versicherung selbst gezahlt hat, muss sie dies auch während des Elterngeldbezuges.
Klang aber nicht danach, da sie ja nicht wusst ob ihre KK recht hat und sie in keine Familienversicherung kann.

Grüße
Lieserl

weitere Kommentare laden