Hallo
Ich frage für eine Arbeitskollegin
Sie ist 32 Jahre alt und macht eine schulische Ausbildung zur Erzieherin.
Als ich mich mit ihr unterhielt sind mir beinahe die Augen aus dem Kopf gefallen
Sie bekommt keinerlei Geld oder Zuschüsse.
Sie wäre theoretisch Bafögberechtigt, ist aber zu alt dafür (halt über 30J.), vom Arbeitsamt etc bekommt sie nichts, weil sie Anspruch auf Bafög hätte (aber ist ja zu alt dafür...). Bekommt auch kein Wohngeld...
Hat zwar jetzt einen Termin beim Sozialgericht, weil sie aus dem Raster fällt, aber es kommt das Problem: sie ist nicht krankenversichert.
Wohnt alleine und alles was sie in dem 400€ Job verdient geht dafür drauf...
Habe sie gerade getroffen und hat sich auf der Arbeit tierisch geschnitten und müßte eigentlich zum Arzt, aber ist ja nicht versichert.
Wollte für sie jetzt mal schauen was das so kostet. (hat ja kein Internet) Gilt sie denn bei den KK als Studentin???
Wer weiß Rat und Hilfe?!
Lg Tanja
Schulische Ausbildung, Geld und Krankenkasse
Hallo,
also ich weiss es von meinem Freund: sie muss sich DRINGENST privat versichern. Sonst muss sie zwangsversichert werden und das kostet! Wie sie genau zählt dürfte von KK zu KK unterschiedlich sein.
Einfach mal ein wenig forschen und nachfragen.
LG
Sandra
Es ist korrekt das sie kein ALG II bekommt. Denn sie macht eine Ausbildung die dem Grunde nach förderungsfähig durch Bafög ist. Dabei ist es egal ob sie es tatsächlich bekommt oder nicht.
Zitat:
5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.
Zitatende
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html
Eine schulische Ausbildung als Erzieherin ist kein Studium. Sie gilt nicht als Studentin.
Wenn sie sich selber versichert kostet das ca. 130 Euro im Monat.
Was hat sie denn sonst noch für Einkommen? Sie wird wohl von den 400 Euro kaum die Wohnung finanzieren und Lebensmittel, Strom, Heizkosten etc.
Vielleicht kann sie auch mit ihrem Arbeitgeber reden, dass er sie z. B. auf 410 Euro einstellt. Für ihn wären es etwas weniger Abgaben und sie hätte dann zwar Abgaben, wäre aber krankenversichert. Die Abgaben würden wesentlich weniger als 130 Euro aus machen.
Hallo!
Ich kann dir nur zur KK antworten. Nein dort gilt man nicht als Studentin, da man STUDIERENDE ist...
Grüße
Lieserl
Hallo,
in Bezug auf deine Bekannte mit der schulischen Ausbildung, möchte ich mitteilen, dass sie Meister Bafög beantragen kann. Da gibt's keine Altersgrenze. Lg