Geld für verwandte als Tagesmutter?

Hallo,
meine Elternzeit endet am 23-04-09.
Ich habe gerade erfahren das mein Sohn vorraussichtlich erst im August einen Krippenplatz bekommt.
Jetzt habe ich überlegt meine Schwester zu fragen ob sie für die Überbrückungszeit von April-August die Halbtags-betreuung übernehmen möchte.
Sie ist 19, gerade mit der Schule fertig, wird ab September studieren und sucht zwischenzeitig einen Job. Von daher bietet es sich ja an.
Da wir aber beide Geringverdiener sind (meinem Partner wurde nach seiner Elternzeit gekündigt und er hat jetzt angefangen eine Ausbildung zu machen) können wir kaum Geld für eine Betreuung aufbringen.
Ich weiß das wir Betreuungszuschuss für eine Tagesmutter bekommen würden, aber geht das auch wenn es sich dabei um meine Schwester handelt?

Lg Vanilja

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Tagesmutter darf sich nur jemand nennen, der eine IST! Deine Schwester ist keine ausgebildete TM, von daher denke ich nicht das es da Zuschuesse geben wird.

LG

Biene

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Ja das hab ich mir schon gedacht... hätte ja nur sein können. Es wäre einfach nett gewesen, da er sie natürlich schon sehr gut kennt.

LG Vanilja

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Wer ein Kind gegen Bezahlung betreuen will, braucht eine Genehmigung vom Jugendamt, wenn es nicht nur stundenweises Babysitting ist.

Guck mal hier:

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=28&tid=1864073

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Danke für den Hinweis.

LG Vanilja

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Du bekommst nur einen Zuschuss wenn du eine vom JA zugelassene Tagesmutter beauftragst..

Für deine Schwester gibt es da nichts dazu.

Ich meine auch mal gehört zu haben, dass nicht vom JA zugelassene Personen eh nicht dauerhaft die Tagesmutter spielen dürfen...
Aber da bin ich mir nicht wirklich sicher..

LG Mannu

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Einen Zuschuß gibt es nur für anerkannte Betreuungsplätze.

Deine Schwester darf natürlich deinen Sohn betreuen, aber dann darf die Betreuung nicht länger als 15 Stunden die Woche, länger als 3 Monate und gegen Entgeld erfolgen. Folglich dürfte hinsichtlich dieser Betreuung kein Geld fließen.

Alternativ könnt ihr sie (ggf. als geringfügig Beschäftigte) einstellen - allerdings gibt es dafür keinen Zuschuß - höchstens es wäre keine andre Betreuung seitens des JA vermittelbar