Hallo,
kennt sich jemand mit der alten Eigenheimzulage aus?
Ich erhalten die Eigenheimzulage seit 2006 für mich und meine Tochter.
Mein Mann bekommt keine Eigenheimzulage, weil er über der Einkommensgrenze liegt. Damals waren wir nicht verheiratet, deswegen konnte ich die Eigenheimzulage für mich und meine Tochter beantragen, allerdings nur für 50% des Immobilienwertes (weil ich zu 50% Eigentümerin bin) und für meine Tochter natürlich auch nur die Hälfte.
Mittlerweile sind wir verheiratet und erwarten unser zweites Kind.
Wie sieht es aus, habe ich den Anspruch auf die Eigenheimzulage durch die Heirat ganz verloren? Wären wir damals schon verheiratet gewesen hätte ich nichts bekommen. Aber letztendlich kann man ja auch im Förderungszeitraum den Job wechseln und plötzlich mehr verdienen, dann würde man die Zulage auch nicht verlieren, oder doch?
Und wie sieht es für das zweite Kind aus? Bekomme ich für das Kind, welches im Juni auf die Welt kommt, auch die EHZ für den restlichen Zeitraum? Kann ich das dann auch für 2009 nachträglich beantragen, oder geht das erst ab 2010, weil die EHZ ja schon im März ausgezahlt wird?
Natürlich werde ich mich demnächst mal beim Finanzamt erkundigen, aber vielleicht kennt sich von euch jemand aus!
Ich habe ein bißchen Angst, dass sie mir die EHZ komplett streichen, wegen der Heirat....
Vielen Dank schon mal!
LG
Claudia
Eigenheimzulage - zweites Kind - wer kennt sich aus?
Hallo,
soviel ich weiß, ist für die Einkommensgrenze nur das Erstjahr und das vorangegangene Jahr relevant.
Aber könnte Dein Mann nicht nochmal ein Antrag auf EHZ stellen, da er ja nun andere Einkommensverhältnisse als verheirateter hat??
Für das Kind bekommst Du Kinderzulage ab Geburt, also für dieses Jahr bereits. Du musst nur ein Schreiben mit Geburtsurkunde (Kopie) einreichen. Entweder bekommst Du es gleich bezahlt oder nächstes Jahr nachgezahlt.
Susanne
Hallo Susanne,
ich denke auch, dass nur diese beiden Jahre gelten.
Naja, die beim Finanzamt werden es mir schon sagen, wenn ich das zweite Kind anmelde!
Mein Mann bekommt die Zulage trotzdem nicht, da sein Einkommen auch die Grenze für Verheiratete überschreitet. Da wollen wir uns auch nicht beklagen....
Wären wir damals schon verheiratet gewesen, hätten wir gar nichts bekommen, somit war es unser Glück, dass ich sie überhaupt bekommen habe.
Dann werde ich also erst mal die Geburt abwarten und dann mit der Urkunde zum Finanzamt wandern!
Lieben Dank für deine Antwort!
Claudia
Hallo,
die Eigenheimzulage gibt es doch gar nicht mehr, also kannst Du sie auch nicht für das zweite Kind beantragen.
Alex