Hallo,
bitte, wenn sich jemand auskennt, es ist dringend:
Wir wollen zum 31.10.2009 eine Wohnung kaufen.
Die Finanzierung - der Kreditvertrag mit der Sparkasse - kann logischerweise erst am 01.05. unterschrieben werden, weil - wenn wir früher unterschreiben würden - Bereitstellungszinsen anfallen würden.
Die mündliche Zusage der Bank zur Finanzierung steht, der Immobilienkaufvertrag soll nun unterschrieben werden.
Nun die Frage: Was ist, wenn aber nun einer von uns arbeitslos wird bis zum 01.05. und die Finanzierung dann platzt, der Kaufvertrag aber bereits unterschrieben ist. Kann man vom Kaufvertrag zurücktreten? Mit welchen Konsequenzen?
Vielen Dank!
Nusch
Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag, wenn Finanzierung platzt?
Ich würde den Kaufvertrag logischerweise erst schließen, wenn die Finanzierung unter Dach und Fach ist.
Danke Rudi,
für Dein klares Statement.
Grüße
Nusch
Der beim Notar geschlossene Vertrag ist für beide Seiten verbindlich und kann nicht einseitig widerrufen werden.
Man könnte allerdings mit dem Verkäufer so ein Rücktrittsrecht vereinbaren und das im notariellen Kaufvertrag mit aufnehmen. Der Notar berät da sicher gerne. Darauf wird sich der Verkäufer aber vermutlich nicht einlassen.
Danke Bezzi!
Ihr koennt nur zurueck treten, wenn dies vorab notariell vereinbart wurde (darauf wuerde ich mich als Verkaeufer aber nicht einlassen).
Besteht denn die Gefahr, dass einer von Euch seinen Job verliert? Wenn ja, wuerde ich mir den Immobilienkauf noch einmal ueberlegen.
Claudia
Hallo Claudia,
eigentlich nicht, aber weiß man es in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage?
Sowohl die Firma meines Mannes als auch meine Firma hat schon personelle Maßnahmen (Entlassungen und Kurzarbeit) ergriffen, wovon weder mein Mann noch ich bis jetzt betroffen waren. Aber ich glaube, derzeit kann niemand sagen, dass sein Job sicher ist.
Da mein Mann ein ewiger Zweifler ist, brachte er dieses Thema gestern - wie ich finde nicht zu Unrecht - zur Sprache.
Natürlich muss man bei so einer Entscheidung immer ein wenig den Sprung ins kalte Wasser wagen, aber man versucht natürlich auch, alles so wasserdicht wie möglich zu machen.
Danke für Deine Antwort.
LG
Nusch
Ich weiss ja nicht, wie hoch Eure monatliche Belastung waere.
Wenn Ihr diese aber mit 1 Gehalt plus ALG des Partners noch gut stemmen koennt, wuerde ich es machen.
Wenn nicht, wuerde ich die Finger davon lassen.
Viel Glueck!
Claudia
Hallo Nusch,
das könnt ihr vom Notar in den Vertrag aufnehmen lassen. Das bedeutet allerdings für euch das ihr sowas wie eine Vertragsstrafe (weiß nicht mehr, wie es richtig heisst) und sämtlich bisher angefallenen Gebühren (Notar!) trotzdem tragen müsst.
Gruß
Mel
1. Ihr könntet, um die Bereitstellungszinsen zu umgehen, evtl mit dem Verkäufer verhandeln, daß Ihr die Wohnung früher kauft und er bis zum 31.10. drin wohnen darf (gegen angemessene Miete oder entsprechenden Rabatt).
2. Ihr könntet die Bereitstellungszinsen in Kauf nehmen
3. Wenn einer von Euch arbeitslos wird, habt Ihr wahrscheinlich sowieso ein Problem, egal ob vor oder nach dem 1.5. Ist das denn sehr wahrscheinlich? Wenn ja, solltet Ihr Euch das sowieso grundsätzlich überlegen und wenn nein, dann würde ich mir auch nicht soviel Gedanken darum machen, daß es nun grad in den nächsten 3 Monaten passiert. Ihr könnt halt die Wohnung dann vielleicht nicht halten und müßt sie vielleicht sogar mit Verlust verkaufen, aber Du, das ist eigentlich bei den allermeisten Immobilienerwerbern so, daß sie keine 100%-Garantie haben, daß sie ihre Bude behalten können...
LG
Hi,
1. Hatten wir sogar für die gesamte Zeit bis dahin schon vorgeschlagen, wollen die Verkäufer nicht
2. dazu haben wir uns entschlossen
3. Doch, wenn einer von uns arbeitslos wird, könnten wir die Raten immer noch zahlen - nur wenn einer vor der Unterzeichnung des Kreditvertrages arbeitslos würde, würden wir keinen Kredit bekommen.
Wir haben jetzt beschlossen, dass wir diesen Freitag den Kaufvertrag unterschreiben und maximal 2 Wochen später den Kreditvertrag.
Danke für Deine Antwort.
Grüße
Nusch