Nebenjob im 2. Elternzeit-Jahr bei anderem Arbeitgeber

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir helfen - kam bisher über Internet-Recherche nicht weiter.

Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, Elterngeld bekomme ich nur im 1. Jahr. Meine Tochter ist jetzt 4 Monate alt.
Wenn das Elterngeld wegfällt möchte ich gerne wieder in Teilzeit etwas dazu verdienen, allerdings nicht bei meinem bisherigen Arbeitgeber, da er 70km entfernt ist und mir keine Teilzeit ermöglicht. Ich will aber auch nicht kündigen um weiter sozialversichert zu sein und um nach 2 oder 3 Jahren evtl. wieder Vollzeit einsteigen zu können.

Was bedeutet das nun, wenn ich bei einem anderen Arbeitgeber geringfügig beschäftigt bin?
1. mein aktueller AG muss zustimmen?
2. bleibt mein Anspruch auf meinen Arbeitsplatz nach 2 Jahren erhalten?
3. Muss ich vom Nebenverdienst Kranken- und Sozialversicherung zahlen?
4. Bleibt meine Beitragsfreiheit währen der EZ in der SV erhalten?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

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Hallo,

1. ja, muss er, das ist wichtig! Vorher also Genehmigung mit Umfang, Tätigkeitsbeschreibung etc. einholen
2. ja
3. wenn Du nur auf Minijob arbeitest, dann nein, wenn Du mehr wie 400 Euro verdienst geht es ja über Lohnsteuerkarte (darfst bis 30 Wochenstunden)
4. ja


Susanne

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Hallo,

das stimmt genau so , wie es Susanne geschrieben hat.
Hatte genau den Fall den du beschrieben hast. Wobei bei Punkt 1 bei mir auch die mündliche zusage genügt hat...

lg
cal

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Herzlichen Dank für eure Antworten, habt mir toll weiter geholfen!

Viele Grüße
giltimwe