Hallo!
Meine Frage steht ja schon oben. Die privatinsolvenz soll ja "hoch verschildeten" Privatpersonen zur Entschuldung dienen... ab welcher Summe ist man denn hochverschuldet?
Eine Bekannte von mir hat ca. 5-6 TEuro Schulden und ein ganz kleines Einkommen (unter Pfändungsgrenze). Sie sagt, dass für sie deshalb die PI nicht inFrage kommt... Ist das so richtig?
LG NInna
Ab welcher Schuldenhöhe ist Privatinsolvenz möglich?
Hi,
ja - das hat man uns zumindest auch gesagt, dass es bei so "kleinen" Beträgen keinen sinn macht bzw. aglehnt wird. Irgendwie sind wohl die entstehenden Kosten in Relation zu hoch.
Ich habe jetzt die EV abgegeben, da alle meine kleinen (und möglichen) Raten immer wieder von Mahnkosten, Vollstreckungskosten etc aufgefressen wurden. Dazu riet mir der OGV. Jetzt kann ich anders verhandeln - und böse Briefe kommen keine mehr (bin auch unter der Pfändungsfreigrenze). Ich werde jetzt versuchen Vergleiche zu erzielen und diese dann kurzfristig bezahlen (in 1-6 Raten je nach Höhe). Und ich schreibe immer nur 1-2 Gläubiger mit einem Vorschlag an, wenn ich das Geld liegen habe. Allen anderen habe ich mitgeteilt, dass ich die EV abgegeben habe und mich melde, wenn sich meine Situation gebessert hat. So hoffe ich, in spätestens 1,5 Jahren mit diesen Schulden fertig zu sein - in spätestens 3 Jahren bin ich es ganz sicher.
Allerdings ist das kein "Allheilmittel" - zahlen muss sie auf jeden Fall, die Frist ist nur etwas verlängert. Und birgt natürlich jede Menge Nachteile auf lange Sicht. Sollte sie aber jetzt schon ständig den GV vor der Tür haben - dann ist die Schufa eh hin.
Gruß
Kim
Hallo,
hm, ich weiß es jetzt nicht genau, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß allein die Höhe der Schulden aussagekräftig ist.
Meines Wissens nach muß eine Überschudung vorliegen und für eine Privatinsolvenz dürfen nicht mehr als 20 Gläubiger vorhanden sein.
Eine Überschuldung liegt glaube ich vor, wenn man mittelfristig nicht in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten nach Abzug aller laufenden Kosten regulär zu tilgen.
Ich würde mich da noch mal genauer erkundigen!
LG
olegre
So eine PI kostet, soweit ich weiß, 2500-3000 € die du hinterher als Gerichtskosten abszottern darfst, denke deshalb müsste es sich von der Summe her lohnen!
Und wenn man überlegt wie stressig und hart so eine PI sein soll kann ich es mir irgendwie vorstellen!
LG
Susanne
Die Gerichtskosten muss sie nicht übernehmen. Sonst würde die ganze Sache ja keinen Sinn machen. Die alten schulden gerade erlassen und dann schon wieder neue.
Sie muss einen Antrag stellen und dann muss sie nichts zahlen.
Lg Tanja
Warum will sie sich für 5 - 6tsd die nächsten min. 10 Jahre völlig verbauen?
Da dürfte es doch simpler sein, sich nach nem besser bezahlten oder einem zusätzlichen Job umzusehen, um die Schulden abzuzahlen!
Gruß,
W
5-6000 € sind in jedem fall auch ohne PI schaffbar!
Viele Gläubiger erlassen große Teile der Schulden, sowie man nur guten Willen zeigt und kleine Summen anbietet.
Ein 400 €-Job kann da echte Wunder wirken! Würde sie die Einnahmen daraus 1 Jahr lang an die Gläubiger zahlen, wäre sie schon schuldenfrei!
Ratgeber:
www.meine-schulden.de
Hallo und danke für eure Antworten.
Ich habe folgende Infos nicht dazugeschrieben:
Sie ist 60 Jahre alt und so krank (chronisch und schwerbeschädigt), dass sie entweder gar nicht mehr oder wenig arbeiten kann. Mit dem Krankengeld bzw. der vorgezogenen Rente verdient sie noch weniger als im Arbeitsverhältnis.
Sie hat kein Geld, kein Erspartes und wird auch nichts bekommen (Erbe o.ä.). Ihre Verwandten sind mittellos, da Diakonissen.
EV wäre nicht so toll wegen Konto...(ist derzeit bei Sparkasse).
LG Ninna
Da wäre es sinnvoll die PI anzustreben.
Eigentlich wird das ja bei so einem "geringen" Betrag nicht gemacht. Aber da ja abzusehen ist das deine Bekannte die nächsten Jahre aufgrund ihrer Vorgeschichte weder mehr verdienen noch erben wird ist dieser Weg wahrscheinlich der beste.
Nur muss man sich im klaren sein, dass die PI nicht nur Vorteile mit sich bringt.
lg und Alles Gute
Tanja