Hallo und Guten Abend zusammen:
Kurz zur Situation:
Mein Mann wurde vorgstern FRISTLOS gekündigt. Heute kam die Fristlose Kündigung per Post. Begründung, wurde keine Angegeben. Jedoch wurde Mündlich mitgeteilt, dass das Restaurant nicht mehr zu halten sei , Stromschulden ect. und die Chefin daher schliessen müsse. Vorzeitig, denn im September, soll es vorraussichtlich wieder geöffnet werden!
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ist diese Fristlose Kündigung rechtens?
Was passiert mit dem Resturlaub, Überstunden? Muss das ausbezahlt werden?
Im Vertrag steht folgendes:
Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten nach ablauf der o.g. Probezeit 4 Wochen zum Monatsende.
Der Vertrag kann von beiden Seiten Fristlos gekündigt werden, wenn Gründe auftreten, die eine einvernehmliche Zusammenarbeit nicht mehr ermöglichen. Eine außerordentliche Kündigung gilt für den Fall ihrer Unwirksamkeit als ordentliche Kündigung zum nächst zulässigen Termin.
...
Kann mir das jemand mal "auf gut deutsch" erklären?
Vom googeln werd ich nicht schlauer!
Danke im Vorraus
Fristlose Kündigung, wer kann mir helfen?
Ist die Probezeit abgelaufen? Wenn ja, dneke ich, dass ohne Gründe das gar nichts geht und die müssen schrifltich drin stehen!
War er denn schon aus der Probezeit raus?
Probezeit ist natürlich schon rum!
Guten Morgen,
also ich kenne mich mit der rechtlichen Seite nicht sooo gut aus. Aber eine fristlose Kündigung hört sich für mich sehr unwahrscheinlich an, auch wenn so ein Kauderwelsch im Vertrag steht. Schließlich heißt für mich "einvernehmliche Zusammenarbeit", dass etwas schwerwiegendes wie z. B. ein Diebstahl vorgekommen sein muss.
Resturlaub und Überstunden müssten dann selbstverständlich ausbezahlt werden.
Also ich würde mich an seiner Stelle schnellstmöglich an einen Rechtsanwalt wenden, zumal ja das Restaurant in einem halben Jahr wieder aufgemacht werden soll. Dann kanns ja entweder gar nicht so schlecht aussehen, oder es wird einfach von einem Verwandten wieder aufgemacht.
Wie gesagt, ich denke ein Anwalt oder zumindest ein Anruf beim Arbeitsgericht wäre hier sicher ganz sinnvoll.
Viel Glück!!
Liebe Grüße, Kicherkeks
Hallo,
also betriebliche Schwierigkeiten seitens des AG sind kein Grund für eine fristlose Kündigung.
1) Sofort Anwalt für Arbeitsrecht, fristgerechte Kündigung erwirken.
2) Bis zu einer Klärung soll Dein Mann täglich seine Arbeitskraft vor Ort zur Verfügung stellen.
3) Bis zum Termin der ordentlichen vertraglichen Kündigung muss die Chefin Gehalt und Überstunden sowie Urlaub zahlen.
ob der rechtliche Kündigungsschutz ansonsten greifen könnte, hängt von der Anzahl der Mitarbeiter sowie der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit ab.
google mal nach Kündigungsschutz, etc, da findest Du in den Rechtsforen so manche Hinweise.
Alles Gute
Mone
"...Bis zu einer Klärung soll Dein Mann täglich seine Arbeitskraft vor Ort zur Verfügung stellen..."
Dies ist nicht notwendig.
Früher wurde tatsächlich verlangt, dass man seine Arbeitskraft ausdrücklich anbot um den AG in Annahmeverzug zu setzen.
Aber selbst damals wurde nicht verlangt dies täglich zu wiederholen (und sich jedesmal nach Hause schicken zu lassen).
Dass die fristlose Kündigung nicht rechtens ist, steht außer Frage.
Hallo,
eine Fristlose, also eine außerordentliche oder wie Juristen sagen eine Kündigung aus Gesetzlich wichtigem Grund, ist die schwerste Form einer Kündigung. Das hätte für deinen Mann auch sehr nachteilige Folgeauswirkungen.
Mögliche Gründe für eine Außerordentliche Kündigung wären;
Arbeitsverweigerung,
Arbeitsverweigerung nach Änderungskündigung
Alkohol
Bedrohung
Betrug
Betriebsfrieden, Störung des
Diebstahl
Arbeitspapiere,fehlende trotz mehrfacher Aufforderung
Krankheit, vorgetäuschte
Krankheitsandrohung
Leistungsmängel
Manipulation von Kontrollsystemen
Missachtung von Sicherheitsvorschriften
Nebentätigkeit
Privatnutzung von Telefon,Fax,Internet,E-Mail
Sexuelle Belästigung
Strafhaft
Spesenbetrug
Tätlichkeit
Urlaub,eigenmächtig
Vertraulichkeitsverletzung
Wettbewerbswidriges Verhalten
Es gibt noch eine Reihe anderer wichtiger Gründe für die berechtigung einer außerordentlichen Kündigung.
Eine außerordentliche Kündigung MUSS konkret begründet sein. Eine mündliche Begründung ist nicht ausreichend.
Demnach wäre die Fristlose Kündigung ohne Angabe von konkreten Gründen des AG an deinen Mann Gesetzlich unzulässig.
"Fehlende einvernehmliche Zusammenarbeit" ist als Fristloser Kündigungsgrund Gesetzlich unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn dein Mann eine solche Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag unterschrieben hätte.
Der AG deines Mannes möchte für den Fall dass die Fristlose Kündigung nicht gilt eine Fristgerechte Kündigung daraus machen. D.h. auch, der AG wartet ab, was dein Mann mit der Kündigung macht. Macht dein Mann nichts, braucht der AG die Zeit der Kündigungsfrist nicht bezahlen.
Dein Mann sollte dem AG sein Nichteinverständnis dieser unzulässigen Fristlosen Kündigung auch dadurch deutlich machen, dass er seine Arbeitsleistung dem AG weiter anbietet. Dies könnte dein Mann beweißbar ( nur für den Fall, dass der AG ein solches Angebot deines Mannes erhalten zu haben bestreitet ), durch ein schriftliches Angebot seiner Arbeitsleistung per Kurier/Boten dem AG mitteilen.
Paralell dazu sollte dein Mann bezüglich der Anschlussfristen ( spätestens 2 Wochen nach Kündigungszugang bzw. nach bekannt werden der schriftlichen Kündigung ) beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen. Eine solche hätte nach deiner Darstellung Aussicht auf Erfolg. Wenn dein Mann eine solche Kündigungsschutzklage nicht formulieren kann, so könnte damit auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hierfür beauftragt werden.
Viel Glück!
Nobility
"...Eine außerordentliche Kündigung MUSS konkret begründet sein. Eine mündliche Begründung ist nicht ausreichend.
Demnach wäre die Fristlose Kündigung ohne Angabe von konkreten Gründen des AG an deinen Mann Gesetzlich unzulässig. ..."
Und wieder einmal komplett daneben gegriffen!
Einen solchen Begründungszwang im Kündigungschreiben gibt es nicht in normalen Arbeitsverhältnissen (anders in Berufsausbildungsverhältnissen)!
Man hat lediglich ein Recht zu fordern, dass die Gründe schriftlich mitgeteilt werden.
" Und wieder einmal komplett daneben gegriffen! "
" Man hat lediglich ein Recht zu fordern, dass die Gründe schriftlich mitgeteilt werden. "
Letzter Satz ist bedingt richtig.
Zunächst gilt fest zu stellen;
Die fristlose Kündigung muss fomal korrekt sein.
Fristlose Kündigung muss aus "wichtigem Grund" erfolgen.
Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung liegt dann vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (insbesondere eines Verschuldens des AN und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen) die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung nicht zugemutet werden kann. Das muss der AG dem AN nachweisen können.
Die Fristlose Auflösung muss auf Verlangen des AN schriftlich begründet werden.
> Das meinen Sie offensichtlich.
Aber… der Fristlosen Kündigung muss ein wichtiger Grund zugrunde liegen.
> Und das meine ich.
Dies sind zwei Unterschiedlichkeiten !
Nicht umsonst formuliert der Gesetzgeber eine Kündigung „ aus gesetzlich wichtigem Grund“ . Was aber sollte das für eine außerordentliche Kündigung sein wenn der gesetzlich wichtige Grund fehlt bzw. nicht angeben wird ?
Und zum Schluss, mir gefällt der Stil Ihrer Umgangssprache nicht.
Nobility
Betriebsveräußerung berechtigt nicht zur aoKü. Ebensowenig die Betriebsschließung oder vorübergehende Stillegung.